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Grundbucheintrag

Das Grundbuch ist das Datenblatt des Grundstücks: Koordinaten, Besitzverhältnisse, Bauvorgaben und vieles mehr werden darin festgehalten.
Das Grundbuch ist das Datenblatt des Grundstücks: Koordinaten, Besitzverhältnisse, Bauvorgaben und vieles mehr werden darin festgehalten.
Grundbucheinträge werden immer vom jeweils zuständigen Grundbuchamt geführt. Denn sämtliche Grundstücke einer Gemeinde, eines Bezirks, einer Kommune unterliegen dem Grundbuchzwang – das bedeutet: Sie müssen im Grundbuch eingetragen sein – ebenso wie alle anderen wichtigen Dinge rund um dieses Grundstück: Wem gehört es? Wie ist es bebaut? Bestehen Schulden, Verpflichtungen oder ähnliches? Bei Wohnungen: Wie sind Rechte und Pflichten am Eigentum aufgeteilt – also die sogenannte Teilungserklärung. Zuständig als Grundbuchamt ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück und/oder die Immobilie gelegen ist.

Was steht im Grundbucheintrag?

Angaben zum Eigentümer und/oder Erbbauberechtigten, zum Grundstück und dessen Bebauung. Also: Bestandsverzeichnis, Auskunft über die genaue Lage und Größe des jeweiligen Grundstücks. Dabei richtet sich das Grundbuch nach den Bezeichnungen im Kataster (nach Gemarkung, Flur und Flurstück). Außerdem „Lastenbeschränkungen“ wie Auflassungsvormerkungen und Grundpfandrechte, beispielsweise Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden.

Wer nimmt den Grundbucheintrag vor?

Immer ein Notar. Und zwar sowohl die Eintragung des allerersten Besitzers wie bei allen Änderungen und Eigentümerwechseln. Gleiches gilt für Umschuldungen, etwa bei Löschung der Grundschuld – wenn der Kredit für die Immobilie abbezahlt ist. Und bei allen weiteren Änderungen gilt: Immer einen Notar um Änderung bitten!

Eigentümerwechsel, Kosten beim Notartermin

Je nachdem, was der Notar alles ins Grundbuch eintragen oder ändern muss, können die Kosten stark variieren. Grundsätzlich errechnen sich die Notarkosten aus den Grundwerten der Immobilie, also über Prozentsätze von Immobilien- und Grundstückswert. Eine feste Größe dabei ist immer die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch – das allein können schon rund 500 Euro sein.

Wie kann ich mir so einen Grundbucheintrag ansehen?

Mittlerweile sind Grundbücher i.d.R. digital
Mittlerweile sind Grundbücher i.d.R. digital
Das darf grundsätzlich nicht jeder – schließlich geht es hier um sehr sensible Daten. Darum gilt immer das Prinzip des „berechtigten Interesses“. Das haben natürlich alle Eigentümer selbst, aber auch Kaufinteressenten. Die müssen dieses „berechtigte Interesse“ unter Umständen nachweisen – am besten mit einer Vollmacht durch den Eigentümer. Wenn ich nicht nur mal eben einen Blick reinwerfen, sondern eine Kopie des Eintrags haben will, reden wir von einem „Grundbuchauszug“. Der kostet zwischen 10 und 50 Euro, kann beglaubigt oder unbeglaubigt sein, vor Ort oder online bestellt werden. Mehr zum Thema Grundbuchauszug unter dem gleichnamigen Stichwort bei uns.