Checklisten und Vordrucke

Hier finden Sie To-Do-Listen, Verträge, Checklisten und Formulare, die Sie kostenlos herunterladen und verwenden dürfen.
Wir erweitern diese Seite stetig, mit dem Ziel, eine große Bibliothek aus Vordrucken rund um Immobilien kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die meisten Dokumente lassen sich digital ausfüllen (z.B. mit Adobe Acrobat) und anschließend ausdrucken. Bitte beachten Sie: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Rechtssicherheit garantieren.

Wohnungsübergabeprotokoll
Mit dem Wohnungsübergabeprotokoll werden unter anderem Mängel bei der Übergabe der Mietwohnung dokumentiert. Mithilfe dessen kann Streit zwischen dem Mieter und Vermieter vermieden werden. Wichtig hierbei ist, dass Mieter und Vermieter auf dem Protokoll schriftlich festgehalten werden.
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Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, mit dem Wohnungssuchende relevante persönliche Angaben für den Vermieter machen können. Dieser kann durch das strukturierte Erfassen der wichtigsten Eckpunkte besser die geeignetsten Mietinteressenten auswählen. Denn die Selbstauskunft enthält die wichtigsten Informationen zu den familiären und finanziellen Verhältnissen.
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Wohnungsgeberbestätigung
Nach dem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde ummelden und eine Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter vorlegen.
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Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird vom bisherigen Vermieter ausgefüllt und unterschrieben, mit dieser belegen Mieter, dass Sie die Miete an den vorherigen Vermieter immer pünktlich bezahlt haben. Viele Vermieter verlangen bei der Wohnungsbewerbung dieses Dokument, um Mietausfällen aus dem Weg zu gehen.
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Kündigung Mietvertrag
Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages muss immer schriftlich in Papierform erfolgen und an den Vermieter adressiert sein. Eine mündliche Kündigung sowie per Mail, Fax oder SMS sind nicht ausreichend, die schriftliche Kündigung muss von allen Hauptmietern unterschrieben werden. Ohne die Unterschrift/en ist die Kündigung laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) unwirksam.
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