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Steuern für Immobilienbesitzer

Auch, wenn wir hier ohne jede Maklerprovision auskommen – gewisse Steuerzahlungen können wir Ihnen leider nicht ersparen! Die fallen – je nach Immobilienart und -nutzung – immer an. Auch der Zeitfaktor, also: die Nutzungsdauer der Immobilie, spielt bei einigen Steuerarten eine wichtige Rolle.

Die Grundsteuer fällt bei Immobilienbesitz immer an und muss jährlich bezahlt werden – ihre Höhe variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Bei vermieteten Immobilien kann sie auf Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden. Die Grunderwerbsteuer dagegen ist eine Einmal-Zahlung, die nur beim Kauf anfällt. Das sind wohl die zwei bekanntesten Steuerarten mit Blick auf Immobilien. Doch beileibe nicht die einzigen:

Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer

In Deutschland gilt: Auf alle Kapitalerträge sind 25 Prozent Steuern zu zahlen. Darum ist die Abgeltungssteuer ein durchaus wichtiger Faktor beim Immobilienkauf und -verkauf. Grundsätzlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig (§ 23 EStG).

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Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist in Deutschland Ländersache – daher schwankt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Geregelt wird die Grunderwerbsteuer durch den Kaufvertrag, einschließlich möglicherweise sonst noch mit dem Immobilienkauf übernommener Leistungen. Dieser Vertrag verpflichtet den Verkäufer, dem Käufer das Grundstück zu übereignen. Und den Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen. Die Grunderwerbsteuer ist dabei immer schon miteingerechnet – auch, wenn sie separat ausgewiesen und bezahlt werden muss.

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„Spekulationssteuer“ - die Einkommenssteuer beim Immobilienverkauf
Spekulationssteuer

Steuern sind für Immobilienbesitzer ein Reizwort. Grundsteuer, Grunderwerbssteuer und vieles mehr. Wenn Sie dann noch vor der Wahl stehen, ob Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen möchten, kommt auch noch die „Spekulationssteuer“ ins Spiel. Aber nicht immer.

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Grundsteuer
Grundsteuer

Im Vorfeld ist es wichtig zu wissen, dass die Grundsteuer immer an das jeweilige Objekt gebunden ist – und nicht etwa an die Person des Eigentümers. Ein wichtiger Aspekt ist immer das Grundstück, auf dem die Immobilie steht. Darum gilt sie auch als Objekt-, Sach- oder Substanzsteuer. Bemessen wird sie vor allem anhand des Grundstückswerts. Es fallen aber auch Grundsteuern für landwirtschaftlich oder gewerblich genutzte Flächen wie für Wohn-Grundstücke an. Auch beim Erbbaurecht findet die Grundsteuer Anwendung. Die Grundsteuer muss jährlich bezahlt werden – ihre Höhe variiert allerdings von Gemeinde zu Gemeinde. Dann bekommen Eigentümer einen sogenannten Grundsteuerbescheid von der Gemeinde. Und: Bei vermieteten Immobilien kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden.

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