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Grunderwerbsteuer

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Die Grunderwerbsteuer ist in Deutschland Ländersache – daher schwankt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Sie gehört zu den typischen Kaufnebenkosten. Geregelt wird die Grunderwerbsteuer durch den Kaufvertrag, einschließlich möglicherweise sonst noch mit dem Immobilienkauf übernommener Leistungen. Dieser Vertrag verpflichtet den Verkäufer, dem Käufer das Grundstück zu übereignen. Und den Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen. Die Grunderwerbsteuer ist dabei immer schon miteingerechnet – auch, wenn sie separat ausgewiesen und bezahlt werden muss.

Wichtig: Der Betrag ist vor dem Kaufvollzug zu zahlen!

Für Immobilienkäufer ist es wichtig, die Grunderwerbsteuer möglichst schnell zu zahlen, denn erst dann können sie als neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Die Grunderwerbsteuer muss immer an das zuständige Finanzamt entrichtet werden. Die Aufforderung dazu bekommen Immobilienkäufer in Form eines Grunderwerbsteuerbescheids. Das geht in aller Regel wirklich schnell, denn der Notar informiert immer sofort das jeweils zuständige Finanzamt. Ist die Steuerschuld bezahlt, schickt das Finanzamt dem neuen Besitzer eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Die bestätigt, dass er seine Steuerschuld beglichen hat. Und dann erst kann er als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Das macht dann der Notar.

Höhe der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und die Länder nutzen einen deutlichen Spielraum beim Festlegen des Prozentsatzes. Das zeigt unsere tabellarische Übersicht (Stand: 2026):

Bundesland Grunderwerbsteuer
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,5 %
Hamburg 5,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 5,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 5,0 %

Bei einem Verkaufspreis von beispielsweise 350.000 Euro schwankt die Grunderwerbsteuer ja nach Bundesland entsprechend. So wären für diese Summe in Bayern nur 12.250 Euro fällig, in Niedersachsen 17.500 und in Brandenburg sogar 22.750 Euro. Die Differenz bei diesem Verkaufspreis beträgt damit bis zu drei Prozentpunkte oder bis zu 10.500 Euro.

Ausnahmen von der Besteuerung

Beim Eigentümerwechsel einer Immobilie fallen eigentlich immer Grunderwerbsteuern an. Ausnahmen sind Schenkungen oder Immobilien-Erbschaften. Doch auch das ist nicht kostenlos, denn dann werden Erbschafts- oder Schenkungssteuern fällig.

Abgrenzung: Grundsteuer und Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Zahlung beim Erwerb einer Immobilie. Die Grundsteuern dagegen fallen danach jedes Jahr aufs Neue wieder an. Auch sie variieren je nach Bundesland.

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