Unbedenklichkeitsbescheinigung: erforderliches Dokument beim Kauf
Beim Immobilienkauf ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Das Finanzamt stellt dieses Dokument aus. Es weist nach, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer bezahlt hat.
Warum ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich?
Bei einem {Immobilienverkauf erhebt der Staat Grunderwerbssteuer. Diese ist vor dem Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch zu zahlen. Das Finanzamt stellt als Nachweis die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Grunderwerbsteuergesetz aus. Diese besagt, dass die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde und keine steuerlichen Hürden bestehen. Erst nach Erhalt dieses Dokuments kann der Notar die Grundbuchänderung vornehmen und den Eigentümerwechsel vollziehen.
Gut zu wissen: In einigen Fällen stellen die Finanzämter die Bescheinigung auch dann aus, wenn die Steuerschuld noch nicht beglichen, aber die Zahlung ungefährdet scheint. Außerdem ist die Ausgestaltung dieser Steuerart Ländersache. Diese können grundsätzlich abweichende Regeln erlassen.
Ausnahmen: Wann ist das Dokument nicht erforderlich?
Das Fehlen des Dokuments blockiert den Verkauf. Es gibt aber drei Ausnahmen, bei denen die Grundbuchänderung ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich ist:
- Der Verkaufspreis ist niedriger als 2.500 Euro.
- Die Immobilie wird geerbt.
- Die Immobilie wird an Verwandte in gerader Linie verkauft (Eltern an Kind oder Enkel an Großeltern und jeweils andersherum).
Ablauf und Dauer: Wie kommen Sie an das Dokument?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in der Regel im Rahmen der Grundbuchänderungen vom Notar angefordert und ist nach zwei Tagen bis zwei Wochen beim Empfänger. Alternativ kann der Käufer einen Antrag stellen (Bescheinigung in Steuersachen). Der Antrag ist in der Regel online möglich.
Das heißt: Der Notar setzt den Vertrag auf. Nach Unterschrift leitet er die Daten an das Finanzamt weiter. Dieses stellt den Bescheid über die Grunderwerbssteuer aus. Ist diese bezahlt, fordert der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung an. Ist diese bei ihm eingetroffen, darf er das Grundbuch ändern lassen.
Kosten für den Nachweis
Bei einem direkten Antrag des Käufers fallen geringe Verwaltungskosten an. Beschafft der Notar das Dokument, ist der Betrag in den Notargebühren enthalten bzw. wird über diese abgerechnet.
Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung kein Kaufvollzug
Die Bescheinigung des Finanzamtes wirkt unwichtig. Aber eine fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigung stoppt die komplette Kaufabwicklung. Anders gesagt: Käufer sollten unbedingt pünktlich die Grunderwerbssteuer bezahlen. Bleibt das aus, kann der Verkäufer den Kauf sogar rückabwickeln und Schadensersatz verlangen.