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- Wo liegt die Immobilie? Genaue Anschrift, Flurstück, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt-Nummer. Bei ERROR: Page 1 not found for Deutschland die Wohnungs-Nummer, Etage etc. Und vor allem: Was ist Sondereigentum, was Gemeinschaftseigentum? Also: Die Fakten aus der Teilungserklärung
- Lage, Beschaffenheit, Größe und Aufteilung der Immobilie
- Alle Daten, Einträge und Fakten aus dem Grundbucheintrag, hier insbesondere alle eventuellen finanziellen Belastungen, Altlasten, Erbrechte und dergleichen
- Die exakte Höhe des Kaufpreises und die Modalitäten der Bezahlung, Zahlungsziel und Zahlungsfrist
- Die Aufgaben, die der Notar im Auftrag von Käufer und Verkäufer noch zu erledigen hat – siehe dazu auch Notartermin
Sonderfall „Nebenabreden“
Im Kaufvertrag wird außerdem auch immer vermerkt, dass die Vertragspartner keine „Nebenabreden“ getroffen und insbesondere den Kaufpreis richtig angegeben haben. Diese Erklärung ist wichtig, denn sie bindet Käufer und Verkäufer an den exakten Kaufpreis. Es soll schon vorgekommen sein, dass Käufer und Verkäufer beim Notar beziehungsweise im Kaufvertrag einen niedrigeren Preis angegeben haben, um Steuern zu sparen … damit machen beide sich strafbar. Manchmal treffen beide Seiten ohne böse Absicht unzulässige Nebenabreden, etwa, wenn der Käufer zusätzlich zum Grundstück noch die Gartenlaube übernehmen möchte und dafür einen Aufpreis zahlen soll. Das gehört immer auch in den Kaufvertrag und muss beurkundet werden.
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Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Das Wort klingt kompliziert, was dahinter steht, ist es aber eigentlich gar nicht. Und vor allem: Eine Auflassungsvormerkung schützt alle, die an einem Immobilienverkauf beteiligt sind, recht umfassend. Der etwas altmodische Begriff setzt bei jedem Immobilienverkauf das um, was im Bürgerlichen Gesetzbuch steht. Dort wird für die vertragliche Einigung über den Eigentumswechsel an einer Immobilie als „Auflassung“ definiert. Und das hat Konsequenzen, von denen alle Beteiligten profitieren.
Weiterlesen →Grundbucheintrag
Grundbucheinträge werden immer vom jeweils zuständigen Grundbuchamt geführt. Denn sämtliche Grundstücke einer Gemeinde, eines Bezirks, einer Kommune unterliegen dem Grundbuchzwang – das bedeutet: Sie müssen im Grundbuch eingetragen sein – ebenso wie alle anderen wichtigen Dinge rund um dieses Grundstück: Wem gehört es? Wie ist es bebaut? Bestehen Schulden, Verpflichtungen oder ähnliches? Bei Wohnungen: Wie sind Rechte und Pflichten am Eigentum aufgeteilt – also die sogenannte Teilungserklärung.
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Ein Immobilienkaufvertrag listet zuerst einmal alle wichtigen Fakten auf:
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