- Ratgeber
- Verkauf
- Immobilienverkauf: Ablauf und Reihenfolge
- Notartermin
- Der Notarvertrag
Diese Seite wurde ausgedruckt von:
https://www.ohne-makler.net/ratgeber/verkauf/checkliste-unterlagen-hausverkauf/vertraege/notarvertrag/
- Wo liegt die Immobilie? Genaue Anschrift, Flurstück, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt-Nummer. Bei ERROR: Page 1 not found for Deutschland die Wohnungs-Nummer, Etage etc. Und vor allem: Was ist Sondereigentum, was Gemeinschaftseigentum? Also: Die Fakten aus der Teilungserklärung
- Lage, Beschaffenheit, Größe und Aufteilung der Immobilie
- Alle Daten, Einträge und Fakten aus dem Grundbucheintrag, hier insbesondere alle eventuellen finanziellen Belastungen, Altlasten, Erbrechte und dergleichen
- Die exakte Höhe des Kaufpreises und die Modalitäten der Bezahlung, Zahlungsziel und Zahlungsfrist
- Die Aufgaben, die der Notar im Auftrag von Käufer und Verkäufer noch zu erledigen hat – siehe dazu auch Notartermin
Sonderfall „Nebenabreden“
Im Kaufvertrag wird außerdem auch immer vermerkt, dass die Vertragspartner keine „Nebenabreden“ getroffen und insbesondere den Kaufpreis richtig angegeben haben. Diese Erklärung ist wichtig, denn sie bindet Käufer und Verkäufer an den exakten Kaufpreis. Es soll schon vorgekommen sein, dass Käufer und Verkäufer beim Notar beziehungsweise im Kaufvertrag einen niedrigeren Preis angegeben haben, um Steuern zu sparen … damit machen beide sich strafbar. Manchmal treffen beide Seiten ohne böse Absicht unzulässige Nebenabreden, etwa, wenn der Käufer zusätzlich zum Grundstück noch die Gartenlaube übernehmen möchte und dafür einen Aufpreis zahlen soll. Das gehört immer auch in den Kaufvertrag und muss beurkundet werden.
Jetzt Immobilien-Inserat erstellen
Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:
Grundbucheintrag
Grundbucheinträge werden immer vom jeweils zuständigen Grundbuchamt geführt. Denn sämtliche Grundstücke einer Gemeinde, eines Bezirks, einer Kommune unterliegen dem Grundbuchzwang – das bedeutet: Sie müssen im Grundbuch eingetragen sein – ebenso wie alle anderen wichtigen Dinge rund um dieses Grundstück: Wem gehört es? Wie ist es bebaut? Bestehen Schulden, Verpflichtungen oder ähnliches? Bei Wohnungen: Wie sind Rechte und Pflichten am Eigentum aufgeteilt – also die sogenannte Teilungserklärung.
Weiterlesen →Kaufvertrag für Immobilien
Ein Immobilienkaufvertrag listet zuerst einmal alle wichtigen Fakten auf:
Weiterlesen →Vorvertrag beim Immobilienkauf – sinnvoll oder nicht?
Ein Vorvertrag ist beim Immobilienkauf nicht üblich und in den allermeisten Fällen nicht erforderlich. Letztlich muss der Immobilienkauf auf Basis des endgültigen Kaufvertrags vollzogen werden. Warum ist in Ausnahmen dennoch ein Vorvertrag sinnvoll und was muss der Vorvertrag enthalten, um rechtlich bindend zu sein?
Weiterlesen →Kategorien
- Verkauf
- Exposé
- Kauf
- Vermietung
- Mieten
- Steuern
- Immobilien als Kapitalanlage
- Neubau
- Wissenswertes rund um Immobilien
- Checklisten & Vordrucke
- Häufige Fragen
Suchfunktion
Verkaufen und Vermieten mit Experten
- Experte als persönlicher Ansprechpartner
- Professionelles Exposé mit allen Inhalten
- Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Immer informiert sein!
Hinweis
Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.
Diese Seite wurde ausgedruckt von:
https://www.ohne-makler.net/ratgeber/verkauf/checkliste-unterlagen-hausverkauf/vertraege/notarvertrag/