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- Immobilienverkauf: Ablauf und Reihenfolge
- Nach dem Notartermin
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Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung: Das ist nach dem Notartermin noch zu erledigen
- Übergabe der Immobilie
- Gebäudeversicherungen und andere Versicherungen nach Übergabe kündigen!
- Radio, Fernseher, Post und Internet
- Verträge mit weiteren Dienstleistern beenden: Gas, Strom, Wasser, Müll
- Information an die Hausverwaltung
- Grundsteuer verrechnen
Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung: Das ist nach dem Notartermin noch zu erledigen
- Übergabe der Immobilie
- Gebäudeversicherungen und andere Versicherungen nach Übergabe kündigen!
- Radio, Fernseher, Post und Internet
- Verträge mit weiteren Dienstleistern beenden: Gas, Strom, Wasser, Müll
- Information an die Hausverwaltung
- Grundsteuer verrechnen
Der Kauvertrag ist unterzeichnet. Die Freude ist groß. Als Verkäufer können Sie sich nun ein Gläschen zur Feier des Tages genießen. Aber: Die Immobilie ist noch nicht übergeben und es gibt auch nach dem Notartermin noch einiges zu tun. Wir nennen die wichtigsten Aufgaben nach dem Notartermin.
Zusammenfassung: Das ist nach dem Notartermin noch zu erledigen
Auch nach der Übergabe der Immobilie ist der Verkäufer noch nicht ganz aus den Pflichten rund um die Immobilie entlassen. Das gilt ganz besonders für die Gebäudeversicherung. Der Verkäufer sollte alle laufenden Verträge und Abgaben prüfen und sich bei allen Stellen ab- oder ummelden.
Übergabe der Immobilie
Ganz wichtig: Sie übergeben die Immobilie in der Regel direkt nach Eingang des Kaufpreises. Aber das Grundbuch wird erst etwas später geändert. Daher bleibt der Verkäufer auch nach der Übergabe mitverantwortlich. Denken Sie daher daran, die Schlüssel der Immobilie mit einem Übergabeprotokoll auszuhändigen, das alle Details wie Zählerstände, Unterlagen, Zustand von mitverkaufter Einrichtung usw. enthält. Das ist wichtig, falls in der Zwischenzeit zum Beispiel ein Schaden entsteht o. ä. Denn erst mit Änderung des Grundbuchs ist der Käufer auch Eigentümer der Immobilie.
Gebäudeversicherungen und andere Versicherungen nach Übergabe kündigen!
Mit der Übergabe übernimmt der Käufer die Gebäudeversicherung oder schließt eine eigene ab. Wichtig dabei: Die Immobilie sollte zu keiner Zeit versicherungslos sein – auch dann nicht, wenn sie gerade verkauft wird.
Darum bleibt die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers so lange bestehen, bis sie der Käufer übernimmt. Oder kündigt. Was er damit tut, kann jeder Käufer völlig frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass er dafür sorgt, dass der Vertrag des Vorbesitzers so bald wie möglich geändert oder gelöscht wird. Die Versicherungen gehen in aller Regel davon aus, dass sich der neue Besitzer um diese Änderung kümmert. Aber haben Sie ein Auge darauf, dass Sie zum vereinbarten Zeitpunkt auch tatsächlich aus der Versicherung austreten bzw. diese kündigen.
Beide Seiten sollten penibel auf den Versicherungsstatus achten:
- Verkäufer können bei Untätigkeit des Käufers diesem die auf die erste Kündigungsfrist folgenden Versicherungszahlungen in Rechnung stellen.
- Käufer können und sollten sich ab Übergabe eine eigene Versicherung mit optimalen Konditionen suchen oder die bisherige übernehmen (teilweise haben ältere Policen attraktivere Bedingungen).
Verkäufer und Käufer sollten auch an weitere Versicherungen rund um die Immobilie denken und diese kündigen bzw. neu abschließen oder umschreiben lassen. Für Verkäufer ist das ein wichtiger Schritt, alle bisher laufenden Zahlungen zu stoppen.
Radio, Fernseher, Post und Internet
Mit der Übergabe der Immobilie ist ggf. ein Adresswechsel verbunden. Verkäufer sollten daher alle wichtigen Verträge kündigen und die Adressänderungen mitteilen. Dazu gehören insbesondere:
- Rundfunkbeitrag: Verkäufer sollten den Rundfunkbeitrag abmelden bzw. die Adresse ändern lassen. Möglicherweise gilt auch eine Befreiung. Wer beispielsweise seine Immobilie verkauft und danach in ein Alten- oder Pflegeheim zieht, ist von der Abgabepflicht befreit, wenn er einen Unterbringungsnachweis vorlegt.
- Nachsendeauftrag: Bei der Post und Paketdiensten sollten Verkäufer einen Nachsendeauftrag auf den Weg bringen, um zukünftig weiterhin Briefe und Pakete zu erhalten. Bei der Post ist das unter https://www.post-ummelden.de/ möglich. Aber es gibt noch weitere Post- und Paketzustellungsdienstleister!
- Telefonbucheinträge: Wenn der Verkäufer aus der Immobilie ausgezogen ist, sollte er ggf. die Telefonbucheinträge ändern lassen.
- Internetanschluss/Telefonanschluss kündigen: Ist mit dem Umzug ein Providerwechsel verbunden, kann der Verkäufer ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs in Anspruch nehmen. Dies gilt nur dann, wenn der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung bereitstellt.
Verträge mit weiteren Dienstleistern beenden: Gas, Strom, Wasser, Müll
Bei langfristig abgerechneten Dienstleistungen wie Müllgebühren sollte sich beide Vertragspartner auf eine Aufteilung der Kosten für den betroffenen Zeitraum einigen.
Gas, Wasser, Strom, Abwasser und Müll sollten der Verkäufer zur Übergabe der Immobilie mit den festgehaltenen Zählerständen kündigen. Abwasser und Müll werden meist über die Städte verwaltet. Mit der abschließenden Grundbuchänderung werden kommunale Stellen häufig automatisch benachrichtigt – aber nicht immer. Für Gas, Wasser und Strom gibt es in aller Regel separate Anbieter. Verkäufer sollten hier alle Verträge prüfen – und gegebenenfalls die Anbieter selbst informieren.
Information an die Hausverwaltung
Bei Immobilien in Gemeinschaftseigentum muss unbedingt schnellstmöglich die Verwaltung, der Hausmeister oder eine eventuell andere für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständige Instanz informiert werden. Verträge werden in der Regel übernommen, aber die Kosten bezahlt ab Übergabe der Käufer.
Grundsteuer verrechnen
Die gute Nachricht ist: Mit dem Eintrag eines neuen Besitzers im Grundbuch werden in aller Regel auch die kommunalen Behörden automatisch informiert. Das gilt auch für die Grundsteuer. Je nach Zahlungszeitpunkt ist es möglich, dass sich beide Partner vor Vertragsunterzeichnung die zuletzt gezahlte Jahressumme aufteilen, bevor der neue Eigentümer die Grundsteuer allein bezahlt.
Geschrieben von
Redaktion
Die Redaktion von ohne-makler aktualisiert regelmäßig den Bereich Magazin und Ratgeber, prüft Fakten, recherchiert aktuelle Entwicklungen am Immobilienmarkt und setzt Empfehlungen unserer Experten in Textform um.
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Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.
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