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Der Grundbuchauszug

Anders als früher wird das Grundbuch heute größtenteils digital geführt
Anders als früher wird das Grundbuch heute größtenteils digital geführt
Bei Immobilienverkäufen aller Art ist der Grundbuchauszug ein Muss. Und zwar zu ganz verschiedenen Anlässen und Zwecken. Der Grundbuchauszug ist immer Teil des Grundbucheintrags zu der jeweiligen Immobilie. Im Grundbucheintrag sind fast alle wichtigen Dinge vermerkt, die diese Immobilie betreffen: Besitz- und Bestandsverhältnisse (auch: Vorkaufs-, Wohn- oder Erbbaurechte), möglicherweise ausstehende Forderungen (Hypotheken, Grundschulden und ähnliches), bei Wohnungen meist auch die Teilungserklärung.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Eine beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie des Grundbucheintrags zu der Immobilie, die verkauft werden soll. Grundsätzlich hat der Immobilien-Eigentümer IMMER das Recht, sich eine Kopie des Grundbucheintrags erstellen zu lassen. Das geschieht entweder beim örtlichen Amtsgericht oder dem jeweiligen Grundbuchamt. Wem das zu kompliziert ist, der kann auch online Grundbuchauszüge beantragen. Das ist allerdings die teuerste Variante.

Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?

Selbstverständlich immer der Immobilieneigentümer. Der kann bei geplanten Besitzerwechseln Interessenten eine schriftliche Vollmacht erteilen, dass auch sie Einsicht bekommen. Das ist allerdings ein etwas komplizierter Weg – einfacher ist es da schon, der Eigentümer lässt sich eine – beglaubigte oder unbeglaubigte - Kopie des Grundbucheintrags erstellen. Und kopiert die seinerseits jeweils einfach selbst für ernsthafte Kaufinteressenten – denn das ist beim Immobilienverkauf meist der erste Punkt, an dem ein Grundbuchauszug gebraucht wird. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, etwa: Hat der Verkäufer denn auch wirklich das Recht, diese Immobilie zu verkaufen? Oder: Wie steht es um Besitzrechte anderer, Hypotheken oder offene Forderungen?

Übrigens: Bei „berechtigtem Interesse“ geht auch der reine „Einblick“ in das jeweilige Grundbuch. Dazu genügt es, die Nummer des Grundbucheintrags zu kennen, das zuständige Amt und dessen Öffnungszeiten, und dann: Einfach hinfahren und den Grund für den Wunsch nach Einsichtnahme erläutern, ihn vielleicht vorher schon schriftlich in einem formlosen Schreiben begründen. Personalausweis nicht vergessen. Einen Versuch kann das wert sein – wenngleich derartige Wünsche auch abgelehnt werden können. Wird ihm aber stattgegeben, kann man sich das Grundbuch meist in aller Ruhe ansehen. Ist – etwa bei Zwangsversteigerungen – oft der einzige Weg, um vor dem Versteigerungstermin Einblick ins Grundbuch zu erlangen.

Wozu braucht man einen Grundbuchauszug?

So wie ein Zaun ein Grundstück einschließt, regelt das Grundbuch die Besitzverhältnisse von Grundstücken und Immobilien
So wie ein Zaun ein Grundstück einschließt, regelt das Grundbuch die Besitzverhältnisse von Grundstücken und Immobilien
Der potenzielle Immobilienkäufer braucht ihn spätestens dann, wenn er mit Kreditinstituten über den Immobilienkredit verhandelt. Dann genügt die Kopie des Vorbesitzers nicht mehr. Dann braucht der Kaufinteressent selbst eine eigene, amtlich beglaubigte Original-Kopie. Um zur Erlangung einer solchen Kopie autorisiert zu sein, kann auch die jeweilige Bank ein „amtliches Schreiben“ aufsetzen. Hauptsache ist immer: Es muss ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden.

Der nächste Punkt, an dem ein Grundbuchauszug notwendig wird, ist der endgültige Verkaufstermin beim Notar. Denn auch der muss sich natürlich von der Rechtmäßigkeit der Eigentumsverhältnisse überzeugen.

Wichtiger Hinweis: Notare sind grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einsichtnahme in einen Grundbuchauszug ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen zu müssen – ein Hinweis, den sich Kaufinteressenten durchaus zunutze machen können! (Wobei in aller Regel natürlich damit zu rechnen ist, dass der Notar sich das bezahlen lässt …)

Während des Notartermins bei Eigentümerwechsel geht es ja unter anderem auch darum, den Eigentümerwechsel juristisch „wasserfest“ zu machen. Das bedeutet: Dabei wird der Grundbucheintrag umgeschrieben.

Kosten eines Grundbuchauszugs

Es gibt beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchauszüge. Die unbeglaubigten sind billiger – aber weil in aller Regel früher oder später doch noch ein beglaubigter Grundbuchauszug notwendig wird, macht es meist Sinn, gleich den zu beantragen.

Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet beim zuständigen Amtsgericht 15 Euro, ein unbeglaubigter 10 Euro.

Er kann auch online beantragt werden – das ist überregional möglich, spart Wege (und manchmal auch Nerven …), hat aber mit knapp 50 Euro seinen Preis.

Kostenlos kann ein Grundbuchauszug übrigens nie sein, die Preise sind bundesweit einheitlich geregelt.

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