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Der Grundbuchauszug ist für Kaufinteressenten wichtig

Bei Immobilienverkäufen aller Art ist der Grundbuchauszug ein Muss. Und zwar zu ganz verschiedenen Anlässen und Zwecken. Beschaffen Sie dieses Dokument rechtzeitig, wenn Sie es nicht ohnehin vorliegen haben.

Zusammenfassung: Darum ist der Grundbuchauszug beim Immobilienverkauf wichtig

Der Grundbuchauszug gibt Aufschluss über die Besitzverhältnisse und mögliche Belastungen (Wohnrecht, Wegerecht, Hypotheken usw.). Für Käufer ist dieses Dokument auch beim Kreditantrag entscheidend, weshalb es im Rahmen des Verkaufsprozesses ausgehändigt werden sollte. Den Grundbuchauszug können Eigentümer und Berechtigte beim Amtsgericht oder einer zuständigen Behörde der Kommune beantragen.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist Teil des Grundbucheintrags zu der jeweiligen Immobilie. Im Grundbucheintrag sind fast alle wichtigen Dinge vermerkt, die diese Immobilie betreffen wie zum Beispiel:

  • Besitz- und Bestandsverhältnisse,
  • Vorkaufs-, Wohn- oder Erbbaurechte,
  • Hypotheken, Grundschulden und ähnliches,
  • Belastungen wie Wegerechte,
  • bei Wohnungen meist auch die Teilungserklärung.

Da die genauen Verhältnisse und Belastungen aufgeführt sind, ist der Grundbuchauszug für Käufer von großer Bedeutung. So können eingetragene Wegerechte oder Wohnrechte den Wert der Immobilie verringern oder den Kauf sogar verkomplizieren.

Woher bekommen Sie einen Grundbuchauszug?

Beschaffen Sie dieses Dokument schon vor dem Inserieren. Sie sollten es spätestens bei der Besichtigung vorlegen oder zur Einsicht bereithalten können. Kaufinteressenten werden es Ihnen danken, da sie dann nicht selbst einen Antrag stellen müssen, wodurch sich der Verkaufsprozess verzögern kann.

Sie erhalten den Grundbuchauszug je nach Kommune beim zuständigen Amtsgericht oder bei einer Behörde der Gemeinde, üblicherweise beim Grundbuchamt.

Im Zuge des Verfahrens könnte auch ein Notar den Auszug beschaffen. Allerdings wird dieser in der Regel erst später während des Verkaufs eingeschaltet.

Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?

Eigentümer haben immer das Recht, einen aktuellen Auszug anzufordern. Das ist besonders einfach, da Sie das Dokument als Datei oder Kopie einfach an gewünschte Personen weiterreichen können. Als Eigentümer können Sie auch eine Vollmacht ausstellen. Mit dieser kann ein Dritter wie eine Hausverwaltung, ein Makler oder der Kaufinteressent den Grundbuchauszug anfordern.

Einsicht bei Interesse Dritter

Bei nachgewiesenem „berechtigten Interesse“ erhalten Dritte einen „Einblick“ in das jeweilige Grundbuch. Erforderlich ist in der Regel die Nummer des Grundbucheintrags und ein nachvollziehbarer Grund, der das berechtigte Interesse unterstreicht. Die Behörde wird dann entsprechend entscheiden. Mitunter ist die oben erwähnte Vollmacht des Eigentümers allerdings doch erforderlich. Es ist ratsam, das Anliegen vorher schriftlich zu begründen. Einen Versuch kann das Vorgehen wert sein – wenngleich derartige Wünsche auch abgelehnt werden können. Wird ihm aber stattgegeben, kann man sich das Grundbuch meist in aller Ruhe ansehen. Das ist – etwa bei Zwangsversteigerungen – oft der einzige Weg, um vor dem Versteigerungstermin Einblick ins Grundbuch zu erlangen.

Der Grundbuchauszug ist beim Kreditantrag wichtig

Der potenzielle Immobilienkäufer benötigt ein aktuelles, beglaubigtes Dokument spätestens dann, wenn er mit Kreditinstituten über den Immobilienkredit verhandelt. Um zur Erlangung einer solchen Kopie autorisiert zu sein, kann auch die jeweilige Bank ein „amtliches Schreiben“ aufsetzen. Hauptsache ist immer: Es muss ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden. Das ist bei Kaufinteresse in der Regel immer der Fall.

Unverzichtbar beim Notartermin

Der Grundbuchauszug ist ebenfalls beim endgültigen Verkaufstermin beim Notar. Denn auch der muss sich natürlich von der Rechtmäßigkeit der Eigentumsverhältnisse überzeugen. Der Notar nimmt nicht nur Einsicht, er ändert später auch das Grundbuch so, dass der Verkauf stattfinden kann und dokumentiert ist.

Der Notar ist grundsätzlich von der Pflicht befreit, bei Einsichtnahme in einen Grundbuchauszug ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen zu müssen. Daher kann ein beauftragter Notar grundsätzlich für Dritte gegen Gebühr Einsicht in ein Grundbuch nehmen. Außerhalb des Kaufprozesses wird er aber eine Begründung verlangen.

Kosten eines Grundbuchauszugs

Es gibt beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchauszüge. Die unbeglaubigten sind günstiger. Aber in aller Regel ist früher oder später doch noch ein beglaubigter Grundbuchauszug erforderlich. Daher ist es sinnvoll, bereits für das Exposé oder zum Aushändigen an den Kaufinteressenten eine beglaubigte Kopie zu beschaffen. Die Gesamtkosten sind gering und im Gerichts- und Notarkostengesetz festgesetzt.

Geschrieben von

Hani Sultani

Hani Sultani

Der Kundenberater und Experte für Finanzierung kennt den Immobilienmarkt seit vielen Jahren und gibt hier wertvolle Praxistipps und Empfehlungen für das erfolgreiche Vermarkten von Häusern und Wohnungen

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