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Verträge zum Hausverkauf / Wohnungsverkauf / Grundstücksverkauf / Immobilienverkauf

Vertrag kurz vor der Unterschrift
Vertrag kurz vor der Unterschrift

Während eines Immobilienverkaufs werden Sie mit unterschiedlichen Verträgen in Berührung kommen. Manche davon müssen sein, andere sind empfehlenswert und wieder andere sind nur für eine bestimmt Situation wichtig, in der Sie vielleicht gar nicht sind. Auf diesen Seiten zeigen wir Ihnen, welcher Vertrag welche Aufgabe hat, worauf Sie achten sollte und welche Verträge zu Ihrer Situation und zu Ihrer Immobilie passen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Seiten keine Rechtsberatung darstellen und sie auch nicht ersetzen.

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Wertgutachten
Wertgutachten

Ganz egal, ob Sie eine Immobilie finanzieren, deren Rendite ermitteln, sie verkaufen oder den angemessenen Preis für deren Verkauf festlegen wollen: Immer brauchen Sie verlässliche Zahlen. Das beliebteste Verfahren, um den Wert Ihrer Immobilie verlässlich zu ermitteln, ist das Vergleichswertverfahren. Da werden möglichst viele, vergleichbare Immobilien und deren aktuelle Kaufpreise mit den Daten Ihrer Immobilie abgeglichen: Weisen Sie ähnliche Merkmale hinsichtlich Lage, Nutzung und Beschaffenheit auf? Auch der Zustand der Immobilie, ihr Baujahr, die Außenanlagen, das Wohn- und soziale Umfeld spielen eine wichtige Rolle dabei.

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Grundbucheintrag
Grundbucheintrag

Grundbucheinträge werden immer vom jeweils zuständigen Grundbuchamt geführt. Denn sämtliche Grundstücke einer Gemeinde, eines Bezirks, einer Kommune unterliegen dem Grundbuchzwang – das bedeutet: Sie müssen im Grundbuch eingetragen sein – ebenso wie alle anderen wichtigen Dinge rund um dieses Grundstück: Wem gehört es? Wie ist es bebaut? Bestehen Schulden, Verpflichtungen oder ähnliches? Bei Wohnungen: Wie sind Rechte und Pflichten am Eigentum aufgeteilt – also die sogenannte Teilungserklärung.

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Grundbuchauszug
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Bei Immobilienverkäufen aller Art ist der Grundbuchauszug ein Muss. Und zwar zu ganz verschiedenen Anlässen und Zwecken. Der Grundbuchauszug ist immer Teil des Grundbucheintrags zu der jeweiligen Immobilie. Im Grundbucheintrag sind fast alle wichtigen Dinge vermerkt, die diese Immobilie betreffen: Besitz- und Bestandsverhältnisse (auch: Vorkaufs-, Wohn- oder Erbbaurechte), möglicherweise ausstehende Forderungen (Hypotheken, Grundschulden und ähnliches), bei Wohnungen meist auch die Teilungserklärung.

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