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Vertrag kurz vor der Unterschrift
Vertrag kurz vor der Unterschrift

Während eines Immobilienverkaufs werden Sie mit unterschiedlichen Verträgen in Berührung kommen. Manche davon müssen sein, andere sind empfehlenswert und wieder andere sind nur für eine bestimmt Situation wichtig, in der Sie vielleicht gar nicht sind. Auf diesen Seiten zeigen wir Ihnen, welcher Vertrag welche Aufgabe hat, worauf Sie achten sollte und welche Verträge zu Ihrer Situation und zu Ihrer Immobilie passen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Seiten keine Rechtsberatung darstellen und sie auch nicht ersetzen.

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Grundbucheinträge werden immer vom jeweils zuständigen Grundbuchamt geführt. Denn sämtliche Grundstücke einer Gemeinde, eines Bezirks, einer Kommune unterliegen dem Grundbuchzwang – das bedeutet: Sie müssen im Grundbuch eingetragen sein – ebenso wie alle anderen wichtigen Dinge rund um dieses Grundstück: Wem gehört es? Wie ist es bebaut? Bestehen Schulden, Verpflichtungen oder ähnliches? Bei Wohnungen: Wie sind Rechte und Pflichten am Eigentum aufgeteilt – also die sogenannte Teilungserklärung.

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