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Verträge zum Hausverkauf / Wohnungsverkauf / Grundstücksverkauf / Immobilienverkauf


Während eines Immobilienverkaufs werden Sie mit unterschiedlichen Verträgen in Berührung kommen. Manche davon müssen sein, andere sind empfehlenswert und wieder andere sind nur für eine bestimmt Situation wichtig, in der Sie vielleicht gar nicht sind. Auf diesen Seiten zeigen wir Ihnen, welcher Vertrag welche Aufgabe hat, worauf Sie achten sollte und welche Verträge zu Ihrer Situation und zu Ihrer Immobilie passen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Seiten keine Rechtsberatung darstellen und sie auch nicht ersetzen.

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Energieausweis
Energieausweis

Seit 2014 brauchen Sie beim Verkauf – wie auch bei der Vermietung - von privat oder gewerblich genutzten Immobilien immer einen Energieausweis, um ihn bei Besichtigung Kauf- wie Mietinteressenten vorlegen zu können. Es geht darum, die Energieeffizienz der Immobilie transparent zu machen. Der Kauf- oder Miet-Interessent Ihrer Immobilie kann sich anhand dieses Dokuments die anfallenden Energiekosten ausrechnen – das ist eine wichtige Information. Und beeinflusst nicht selten auch die Kauf- oder Mietentscheidung. Die Daten des Energieausweises gehören unbedingt auch in die Angaben, die Sie beim Erstellen Ihres Immobilien-Exposés machen. Wir erklären Ihnen hier genau, was Sie tun sollten.

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Verkaufen mit Vollmacht
Sonderfall: Immobilie mit einer Vollmacht verkaufen

Wenn eine Immobilie im Namen eines anderen Menschen verkauft werden soll, gelten strenge Vorschriften – und das ist auch gut so. Denn meist handelt es sich dabei um Menschen, die nicht mehr alles selbst tun können, was sie wollen. Wer zu diesem Zeitpunkt etwa schon nicht mehr voll geschäftsfähig ist – zum Beispiel dement oder auf andere Weise stark eingeschränkt, kann sich glücklich schätzen, wenn er eine Vollmacht unterschrieben hat, mit der Menschen, denen er vertraut, in seinem Namen handeln können. Ist das nicht der Fall, droht die Betreuung durch völlig fremde Menschen. Das kann ja eigentlich niemand wollen, oder? Also: Wie geht das mit den Vollmachten, welche gibt es, wie und wobei sind sie gültig – und welche Pflichten haben die Menschen, denen in so einer Vollmacht das Vertrauen ausgesprochen wird?

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Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug

Bei Immobilienverkäufen aller Art ist der Grundbuchauszug ein Muss. Und zwar zu ganz verschiedenen Anlässen und Zwecken. Der Grundbuchauszug ist immer Teil des Grundbucheintrags zu der jeweiligen Immobilie. Im Grundbucheintrag sind fast alle wichtigen Dinge vermerkt, die diese Immobilie betreffen: Besitz- und Bestandsverhältnisse (auch: Vorkaufs-, Wohn- oder Erbbaurechte), möglicherweise ausstehende Forderungen (Hypotheken, Grundschulden und ähnliches), bei Wohnungen meist auch die Teilungserklärung.

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