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Verträge zum Hausverkauf / Wohnungsverkauf / Grundstücksverkauf / Immobilienverkauf


Während eines Immobilienverkaufs werden Sie mit unterschiedlichen Verträgen in Berührung kommen. Manche davon müssen sein, andere sind empfehlenswert und wieder andere sind nur für eine bestimmt Situation wichtig, in der Sie vielleicht gar nicht sind. Auf diesen Seiten zeigen wir Ihnen, welcher Vertrag welche Aufgabe hat, worauf Sie achten sollte und welche Verträge zu Ihrer Situation und zu Ihrer Immobilie passen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Seiten keine Rechtsberatung darstellen und sie auch nicht ersetzen.

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Energieausweis
Energieausweis

Seit 2014 brauchen Sie beim Verkauf – wie auch bei der Vermietung - von privat oder gewerblich genutzten Immobilien immer einen Energieausweis, um ihn bei Besichtigung Kauf- wie Mietinteressenten vorlegen zu können. Es geht darum, die Energieeffizienz der Immobilie transparent zu machen. Der Kauf- oder Miet-Interessent Ihrer Immobilie kann sich anhand dieses Dokuments die anfallenden Energiekosten ausrechnen – das ist eine wichtige Information. Und beeinflusst nicht selten auch die Kauf- oder Mietentscheidung. Die Daten des Energieausweises gehören unbedingt auch in die Angaben, die Sie beim Erstellen Ihres Immobilien-Exposés machen. Wir erklären Ihnen hier genau, was Sie tun sollten.

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Wohnflächenberechnung
Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche

Wer sich zum ersten Mal mit dem Immobilienkauf oder -verkauf beschäftigt, ist nicht selten überrascht davon, dass ein so wichtiger Bestandteil der Wertermittlung wie die Wohnflächenberechnung alles andere als ein überall gleichermaßen genormter Faktor ist. Ganz im Gegenteil!

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Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug

Bei Immobilienverkäufen aller Art ist der Grundbuchauszug ein Muss. Und zwar zu ganz verschiedenen Anlässen und Zwecken. Der Grundbuchauszug ist immer Teil des Grundbucheintrags zu der jeweiligen Immobilie. Im Grundbucheintrag sind fast alle wichtigen Dinge vermerkt, die diese Immobilie betreffen: Besitz- und Bestandsverhältnisse (auch: Vorkaufs-, Wohn- oder Erbbaurechte), möglicherweise ausstehende Forderungen (Hypotheken, Grundschulden und ähnliches), bei Wohnungen meist auch die Teilungserklärung.

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