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Provisionsfreiheit bedeutet leider nicht, dass gar keine Kosten entstehen

Provisionsfrei heißt nicht kostenlos! Nebenkosten entstehen trotzdem, für Käufer und Verkäufer.
Provisionsfrei heißt nicht kostenlos! Nebenkosten entstehen trotzdem, für Käufer und Verkäufer.
Dass Menschen, die ihre Immobilie verkaufen wollen, ebenso wie Käufer richtig viel Geld sparen können, wenn sie – wie mit uns – die Provisionsfreiheit in Anspruch nehmen, hat sich schon herumgesprochen.

Denn es stimmt wirklich: Mit uns können Sie Immobiliengeschäfte mit „null Provision“ tätigen. Das ist absolut nicht schwierig, denn wir helfen Ihnen jederzeit bei allen Fragen, die vielleicht aufkommen. Stets freundlich und mit all unserem langjährigen Know-How. Und legal ist das alles selbstverständlich auch. Doch leider bedeutet „provisionsfrei“ nicht, dass beim Immobilienverkauf und -kauf gar keine Kosten anfallen – Experten rechnen mit 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Dabei gibt es Kosten, die sind unumgänglich, andere Kosten sind freiwillig – und werden auch nur von Fall zu Fall auftreten. Manche Kosten müssen Immobilienverkäufer, andere die Käufer übernehmen.

Darum schlüsseln wir Ihnen das im Folgenden mal ganz übersichtlich auf:

Muss-Kosten für Verkäufer

Einen beglaubigten Grundbuchauszug beantragen und für Käufer kopieren.

Warum? Weil nur der Grundbuchauszug Sie eindeutig als Besitzer der zu verkaufenden Immobilie identifiziert. Wo? Beim zuständigen kommunalen Grundbuchamt beantragen, in aller Regel gehört das zum zuständigen Amtsgericht. Kosten? Zwischen 10 und 50 Euro, mehr darüber unter: Grundbuchauszug.

Energieausweis

Je nachdem, ob es sich um einen „einfachen“ oder einen „ausführlichen“ Energieausweis handelt, liegen die Kosten zwischen 300 und 500 Euro. Mehr darüber unter: Energieausweis.

Notarkosten: Löschung Grundschuld

Die Notarkosten während des Verkaufsvorgangs trägt zwar in aller Regel der Käufer – aber es gibt eine Ausnahme: Wenn der Notar die Rechte Dritter im Grundbuch löscht, sind das in aller Regel Kosten, die der Verkäufer übernehmen muss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Noch-Eigentümer sein ursprünglich aufgenommenes Darlehen bereits zurückgezahlt hat. Dann kann und sollte er verlangen, dass die eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht wird. Dafür verlangt ein Notar in der Regel 0,2 Prozent der ursprünglichen Grundschuld.

Muss-Kosten für Käufer

Kosten entstehen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien fast allen Beteiligten. Aber wem, welche und wann?
Kosten entstehen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien fast allen Beteiligten. Aber wem, welche und wann?

Notarkosten:

Den Ausschlag gibt immer der Verkaufspreis – der ist die Grundlage aller Berechnungen. Experten sprachen davon, dass die Kosten für den Notar und alle seine Leistungen bei etwa 0,8 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises liegen, wobei 0,5 bis 1,0 Prozent auf den Notar und 0,3 bis 0,5 Prozent für den Grundbucheintrag entfallen. Notarkosten sind übrigens nie „willkürlich“, sie werden einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Grunderwerbsteuer

Die muss der Käufer immer zahlen – der Notar informiert das zuständige Finanzamt. Und bevor dessen Rechnung nicht beglichen ist, kann der Käufer nicht als neuer Immobilienbesitzer im Grundbuch eingetragen werden. Die Grunderwerbsteuer berechnet sich nach dem Kaufpreis – und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent davon.

Eventuelle Kosten für Verkäufer

Erstellung eines Wertgutachtens

Warum soll ich ein Wertgutachten erstellen lassen? Weil dies der beste Weg ist, einen realistischen Preis für Ihre Immobilie zu ermitteln. Außerdem ist es etwas, das Sie Kaufinteressenten jederzeit an die Hand geben können – und sollten. Es unterstreicht die Seriosität Ihres Kaufangebots. Kosten: Bei uns bekommen Sie ein Wertgutachten schon ab 20 Euro, mehr darüber unter: Wertgutachten.

Eventuell weitere Kosten

Dringend erforderliche Renovierungen – da sind die Kosten natürlich im Einzelfall sehr unterschiedlich. Bessere Immobilien-Präsentation über Home-Staging. Das kann auch kleinere „Schönheitsreparaturen“ einschließen. Im Kern geht es hier darum, Ihre Immobilie im bestmöglichen Zustand zu präsentieren, um den Verkaufspreis erreichen oder vielleicht sogar steigern zu können. Mehr zum Thema unter: „Home-Staging“. Ein Sonderfall ist die sogenannte Spekulationssteuer – das kann jeder Immobilienverkäufer ignorieren, der die eigene Immobilie immer selbst genutzt hat. Wenn die Immobilie (zweitweise) vermietet war, kommt es auf den Zeitraum an, dann bitte unter Spekulationssteuer weiterlesen.

Eventuelle Kosten für Käufer

Erstellung eines Wertgutachtens

In welchen Fällen kann das sinnvoll sein? Wenn der Verkäufer Ihnen kein Wertgutachten an die Hand gegeben hat, können auch sie eines erstellen lassen. Das ist oft sehr sinnvoll, wenn Sie sich um einen Immobilienkredit bemühen. Wie gesagt: Bei uns bekommen Sie ein Wertgutachten schon ab 20 Euro.

Umbau- und Renovierungskosten

Die können wir Ihnen hier natürlich nicht auflisten, dazu sind sie viel zu individuell. Wir geben Ihnen aber den dringenden Rat, die dadurch möglicherweise entstehenden Kosten schon im Vorab gemeinsam mit einem Bausachverständigen, einem Architekten oder Gartenplaner abzuklären – und dann in Ihre Finanzierungskosten fest mit einzuplanen. Damit es später keine „bösen Überraschungen“ gibt …

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