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- Tipps und Tricks für Immobilienkäufer
- Checkliste: Mängel erkennen vor dem Immobilienkauf
- Besichtigungstermin mit Gutachter?
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Inhaltsverzeichnis
Wie komme ich versteckten Mängeln auf die Spur?
Doch es gibt nicht wenige Immobilienverkäufer, die möglicherweise versteckte Mängel gar nicht kennen – oder schlicht nicht richtig einschätzen können. Kommt so ein Fall – im schlimmsten Fall – dann vor Gericht, sollte der Verkäufer nachweisen können, dass – und vor allem: wie – er den Käufer über bestehende Mängel aufgeklärt hat. Da kann das Gutachten eines Bausachverständigen durchaus nützlich sein. Und idealerweise wird es VOR Unterzeichnung des Kaufvertrags in Auftrag gegeben. Damit kann der Verkäufer glasklar beweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Auf der anderen Seite gilt: Ein Immobilieninteressent, der auch nur eine Spur von Bedenken hinsichtlich der Qualität der Bausubstanz hat, ist gut beraten, zum Besichtigungstermin einen Bausachverständigen hinzu zu bitten.
Was genau kann ein Bausachverständiger leisten?
Es gibt Baugutachter, Bausachverständige, Gutachter, Architekten und viele andere Menschen, die sich mit der Beurteilung von Immobilien bestens auskennen – Sie entscheiden selbst, welcher berufliche Aspekt in Ihrem Fall am sinnvollsten sein könnte. Die umfassendsten Angebote macht der Bausachverständige. Er erkennt Schäden und Mängel von Immobilien und kann sofort eine exakte Schätzung über Umfang und die Kosten von deren Behebung anstellen. Er bewertet Immobilien – als Leistung meist ausdrücklich „Hauskaufberatung“ genannt - oder erstellt beispielsweise ein „Schimmelgutachten“. Er verfasst Wertgutachten, sorgt etwa bei notwendigen Renovierungsmaßnahmen für Qualitätssicherung und verantwortet die Anfertigung von bautechnischen Gutachten. Auch die Energieberatung kann zu seinem Aufgabenfeld gehören. Dabei können zum Beispiel Wärmebrücken identifiziert und Kostenfallen in Haus oder Wohnung ermittelt und ausgeschaltet werden. Zertifizierte Sachverständige erstellen Gutachten, die vor Gericht genutzt werden können. Vor allem in drohenden Streitfällen ist wichtig: Bausachverständige können Vor-Ort-Termine durchführen und bestehende Unterlagen auswerten. Auch wichtig: Bausachverständige sind immer unabhängige Gutachter, viele sind zertifiziert – etwa durch die DEKRA oder den TÜV. Das ist wichtig, denn die Bezeichnung „Gutachter“ und „Sachverständige“ sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt.
Wie finde ich einen guten Sachverständigen?
Wer auf „Nummer Sicher“ gehen will, wendet sich an eine öffentliche Institution, wie etwa die Handwerkskammern – wenn schon klar ist, dass es um spezielle Baugewerke gehen wird (beispielsweise Dach- oder Fassadenbau, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation) oder an die örtliche IHK. Dort finden Sie öffentlich bestellte Sachverständige: Öffentlich bestellt ist nur derjenige, der durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt worden ist. „Das bedeutet, dass dieser Sachverständige besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht öffentlich bestellt“, schreibt beispielsweise die IHK Koblenz. Dieses Prinzip gilt natürlich deutschlandweit.
Fazit: Die Einschätzung eines Sachverständigen kann an vielen Stellen nützlich sein
- Wer eine Immobilie kaufen will, kann mit seiner Hilfe möglicherweise versteckte Mängel erkennen. Oder kann einschätzen, wie hoch die Kosten zur Behebung offensichtlicher Mängel sein werden
- Wer eine Immobilie verkaufen will, kommt seiner Informationspflicht vor allem in puncto möglicherweise versteckter Mängel mit Hilfe eines professionell erstellten Gutachtens schon weitgehend nach
- In Bezug auf Fachfragen kann ein Gutachter ganz speziell mit Blick auf Energie, Bausubstanz, Statik und in vielen weiteren Bereichen sehr gezielt helfen
- Auch gegenüber einer Bank kann ein professionell erstelltes Gutachten bei der Immobilienfinanzierung hilfreich sein – vor allem dann, wenn die Immobilie älteren Datums ist
- Sollte es je zum „Äußersten“ kommen: Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden
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