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Die Angabe „provisionsfrei“ – Abmahngefahr bei Mietobjekten

Für alle Miet-Immobilien gilt: Wer einen Makler mit der Vermietung beauftragt, zahlt auch die Maklergebühren. Bei uns entfällt das natürlich. Trotzdem darf auch bei uns bei Vermietungen nicht mit dem Wort „Provisionsfrei!“ geworben werden – obwohl das bei uns natürlich zu hundert Prozent zutrifft.

Hintergrund ist: Wer heute noch mit Provisionsfreiheit wirbt, riskiert laut Wettbewerbszentrale eine Abmahnung wegen irreführender „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“.

Also schreiben Sie das bitte bei Vermietungen nicht in Ihr Exposé! Denn es stimmt ja wirklich: Bei uns ist Provisionsfreiheit eine Selbstverständlichkeit. Und Sie sollten sich auch vor Augen halten, dass – je nach Buchung Ihrer Anzeige bei uns – Ihre Vermietungs-Annonce noch in vielen anderen Portalen als nur bei uns erscheinen wird.

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