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Inhaltsverzeichnis
Heutzutage hat die klassische Exposémappe zwar nicht ihre Daseinsberechtigung verloren, jedoch ist sie gegenüber dem Online-Inserat kaum noch von Bedeutung und kann allenfalls als “Handout” nach einem Besichtigungstermin helfen, damit der Interessent etwas greifbares zum Mitnehmen hat. Durch die Digitalisierung des Exposés, welches meistens einfach “Inserat” genannt wird, sind zudem ganz neue Präsentationsmittel möglich geworden, die eine viel detailliertere Präsentation und Interaktionen vorab ermöglichen, wie zum Beispiel virtuelle Besichtigungen, Videos und Bildergalerien.
Exposétitel
Der Exposétitel soll in wenigen Worten das Wesentliche des Angebots wiedergeben. Da Größe, Preis und Ort bereits von den Portalen in die Ergebnisliste des Suchenden integriert werden, können Sie diese Punkte getrost auslassen und stattdessen ein oder zwei der wichtigsten Pluspunkte des Objekts erwähnen, wie z.B. die Mikrolage.
Beispiele für Exposétitel
- Dachgeschosswohnung im Zentrum der Altstadt, courtagefrei, von Privat
- Renovierungsbedürftiges EFH am Stadtrand, verkehrsberuhigt, provisionsfrei
- Helle Büro- oder Praxisräume, Barrierefrei zugänglich, direkt in der Fußgängerzone
- Idyllisches Bauernhaus mit großem Garten, bezugsfertig und provisionsfrei
Wichtigstes Ziel: Exposéüberschrift und Titelbild sollten immer das Interesse des Suchenden wecken.
Hinweis auf Provisionsfreiheit
Bei Verkaufsanzeigen empfehlen wir, schon im Titel auf den wichtigsten vorteil für den Käufer/Mieter hinzuweisen: Er muss keine Provision bezahlen! Das gilt ganz besonders dann, wenn das Angebot auf die anderen Portale übertragen wird, auf denen es überwiegend Maklerangebote gibt. Allein dadurch wird Ihr Exposé dort schon eine Sonderstellung einnehmen, die Interesse hervorruft!
Achtung! Weil seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips alle Vermietungen von Wohnraum provisionsfrei angeboten werden müssen, darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen bei Vermietungsanzeigen von Wohnraum nicht mehr besonders auf die Provisionsfreiheit hingewiesen werden. Bei Zuwiderhandlungen können Abmahnungen drohen.
Der beschreibende Text
Grundsatz: In der Kürze liegt die Würze. Nicht zu kurz, auf das Wesentliche beschränkt, aber vollständig. Die Mängel nicht gleich am Anfang hervorheben, aber auch nicht verschweigen. Vor der Veröffentlichung sollten Sie die Texte für die Objektbeschreibung und die Lagebeschreibung in aller Ruhe vorschreiben. Machen Sie sich Gedanken, was Ihre Immobilie an Besonderheiten zu bieten hat. Überlegen Sie, welchen Nutzen sie für zukünftige Bewohner/Eigentümer bietet.Tipp: Ein bisschen [Maklerprosa(https://www.ohne-makler.net/magazin/maklerprosa/) kann nicht schaden, zu viel davon wird aber zu Enttäuschungen führen.
Die Bilder
Titelbild
Da das Titelbild jenes aus der Galerie ist, welches dem Suchenden in der Ergebnisliste angezeigt wird, sollte es idealerweise das gesamte Objekt aus eine möglichst vorteilhaften Winkel zeigen, damit es zum öffnen des Inserats motiviert.
Weitere Bilder
Hier gilt: Dokumentieren und Präsentieren. Sichtbare Mängel sollten Sie keinesfalls auslassen, der Fokus sollte jedoch auf den schöne Details der Immobilie liegen. Außerdem empfehlen wir, keine Räume auszulassen.
Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber: “Immobilien richtig fotografieren”
Rundumblick: Die ganz besondere Präsentation Ihrer Immobilie
Ein virtueller Rundgang erspart Ihnen und den Interessenten unserer Erfahrung nach eine Menge Zeit. Interessenten können die Immobilie bereits im Vorfeld virtuell begehen und dadurch feststellen, ob sie im Großen und Ganzen überhaupt passt. Die Anzahl überflüssiger Besichtigungstermine und vergeblicher Fahrten geht zurück, die Anzahl relevanter Besichtigungstermine steigt hingegen. Außerdem wirkt eine gut ausgeführte virtuelle Besichtigung äußerst transparent und ist mit nur wenigen Handgriffen von jedem Laien zu erstellen. Mehr dazu in unserem Ratgeber “360°-Rundgang”.
Der Grundriss
Grundrisse sind äußerst wichtig und sollten in keinem Exposé fehlen: Sie geben Interessenten, der Ihre Immobilie nicht kennt, den entscheidenden Überblick über Größe und Raumaufteilung und damit auch über die Nutzungsmöglichkeiten. Haben Sie vielleicht noch ein Gutachten der Immobilie? Darin sind fast immer auch Grundrisszeichnungen – aber Achtung: Vor Veröffentlichung bitte erst mit dem Architekten (oder wer sonst ihn erstellt hat) das Nutzungsrecht abklären, am besten schriftlich.
Änderungen am Exposé
Sie können während der Laufzeit Ihrer Anzeige jederzeit Änderungen oder Ergänzungen kostenlos vornehmen. Die Änderungen werden ebenfalls auf die anderen gebuchten Portale übertragen. Die einzigen zwei Faktoren, die Sie nicht ändern können, sind die Objektart und die Vermarktungsart.
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