ohne-makler

Gemeinschaftsordnung

Manche Experten nennen eine Gemeinschaftsordnung das „geltende Gesetz“ jeder Immobilien-Einheit, die mehr als einen Eigentümer hat. So etwas lohnt sich natürlich nicht unbedingt bei einer Reihenhaus-Einheit mit drei Wohnungen. Und wenn es um richtig viele Wohnungen geht, wird gern auch eine Verwaltungsfirma beauftragt, um die zahlreichen Rechte und Pflichten von Eigentümern zu regeln. Die gemeinsame Festlegung auf eine Gemeinschaftsordnung ist also keine Pflicht, aber: Wo sie existiert, ist jeder Eigentümer zu ihrer Einhaltung verpflichtet.

Was leistet eine Gemeinschaftsordnung?

Das „ausführende Organ“ jeder Gemeinschaftsordnung ist die Eigentümerversammlung, die alle Vorschläge bündelt, über konkrete Maßnahmen abstimmt und die Umsetzung der beschlossenen Pläne überwacht – natürlich auch finanziell. Eine Gemeinschaftsordnung kann auch die Stimmrechte der einzelnen Eigentümer regeln. Meist legt sie außerdem fest, was in der konkreten Wohnanlage Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum ist. In Sonderfällen kann die Gemeinschaftsordnung Regelungen der Teilungserklärung außer Kraft setzen. Denn sie gilt als Teil des Sondereigentums und kann nur sehr schwer geändert werden: Um eine Änderung der Gemeinschaftsordnung zu erreichen, muss die Eigentümerversammlung einen einstimmigen Beschluss fassen – und den dann auch noch einzeln notariell beglaubigen lassen.

Tipp

Am Inhalt der Gemeinschaftsordnung kann also ziemlich viel hängen. Darum ist es sicher keine schlechte Idee, vor dem Erwerb der Immobilie in einer gemeinschaftlichen Anlage zu fragen, ob in dieser Anlage eine Gemeinschaftsordnung gilt. Und wenn ja, sich diese Gemeinschaftsordnung zeigen – und im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen – zu lassen.

Jetzt Immobilien-Inserat erstellen

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:

Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Wohnungseigentümergemeinschaft

Wohnungseigentümergemeinschaft - dieses Bandwurm-Wort hat vermutlich nur darum so lange überlebt, weil es bei den Profis aller Immobilienverwaltungsfirmen so schön kurz daherkommen kann: Da wird gern nur von der WEG geredet. Wer nicht genau hinsieht, denkt, es gehe hier vielleicht um ganz simple Wege. Ganz und gar nicht! Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein ziemlich kompliziertes Konstrukt. Wir versuchen für Sie mal auseinanderzunehmen, was dahintersteckt:

Weiterlesen →
Sondereigentum
Das Sondereigentum

Wenn ich eine Immobilie erwerbe, was kaufe ich da eigentlich konkret? Die Frage mag seltsam klingen, ist aber durchaus berechtigt. Denn zumindest dann, wenn ich eine Immobilie kaufe, die nicht komplett frei und autark steht, muss ich mich ja mit all den Menschen arrangieren, die dort ebenfalls Eigentumsrechte haben. Darum kaufe ich in solchen Fällen immer Gemeinschaft- UND Sondereigentum. Nur so können die Rechte aller Beteiligten gewahrt und gesichert werden. Die bekanntesten Beispiele solcher Immobilien sind:

Weiterlesen →
WEG Protokoll
Welche Vorgaben müssen WEG-Protokolle erfüllen?

Die Eigentümerversammlung ist bei Immobilien mit Eigentumswohnungen ein wichtiger Termin. Dort werden Fragen zwischen den Beteiligten erörtert, Reparaturen und Baumaßnahmen beschlossen, der Wirtschaftsplan gestaltet und vieles mehr. Kurz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt dabei wesentliche Maßnahmen, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Immobilie oder Teilen daraus dienen. Nach § 24 Abs. 6 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist von der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen. Wir erklären Ihnen, worauf es beim WEG-Protokoll ankommt, was darin enthalten ist und welche Form es erfüllen muss.

Weiterlesen →

Kategorien

Suchfunktion

OM-Premium

Verkaufen und Vermieten mit Experten

  • Experte als persönlicher Ansprechpartner
  • Professionelles Exposé mit allen Inhalten
  • Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Kostenlose Beratung vereinbaren

Immer informiert sein!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht weitergegeben. Kein Spam-Versand. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.

Hinweis

Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.