- Ratgeber
- Kauf
- Grundwissen zum Thema Eigentumswohnung und WEG
- Gemeinschaftsordnung
Diese Seite wurde ausgedruckt von:
https://www.ohne-makler.net/ratgeber/kauf/weg/gemeinschaftsordnung/
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Was leistet eine Gemeinschaftsordnung?
Das „ausführende Organ“ jeder Gemeinschaftsordnung ist die Eigentümerversammlung, die alle Vorschläge bündelt, über konkrete Maßnahmen abstimmt und die Umsetzung der beschlossenen Pläne überwacht – natürlich auch finanziell. Eine Gemeinschaftsordnung kann auch die Stimmrechte der einzelnen Eigentümer regeln. Meist legt sie außerdem fest, was in der konkreten Wohnanlage Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum ist. In Sonderfällen kann die Gemeinschaftsordnung Regelungen der Teilungserklärung außer Kraft setzen. Denn sie gilt als Teil des Sondereigentums und kann nur sehr schwer geändert werden: Um eine Änderung der Gemeinschaftsordnung zu erreichen, muss die Eigentümerversammlung einen einstimmigen Beschluss fassen – und den dann auch noch einzeln notariell beglaubigen lassen.
Tipp
Am Inhalt der Gemeinschaftsordnung kann also ziemlich viel hängen. Darum ist es sicher keine schlechte Idee, vor dem Erwerb der Immobilie in einer gemeinschaftlichen Anlage zu fragen, ob in dieser Anlage eine Gemeinschaftsordnung gilt. Und wenn ja, sich diese Gemeinschaftsordnung zeigen – und im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen – zu lassen.
Jetzt Immobilien-Inserat erstellen
Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:
Begriffsklärung: Eigentumswohnung oder Mietwohnung?
In Bezug auf unsere Immobilien ist es vor allem bei Kauf und Verkauf äußerst wichtig, den grundlegenden Unterschied zwischen Miet- und Eigentumswohnungen zu kennen. Denn sonst kann vor allem auf Wohnungskäufer am Ende eine böse Überraschung warten: Hilfe, der derzeitige Mieter hat ja ein Vorkaufsrecht! Um das zu vermeiden, sollten wir uns die Sache mal sehr gründlich ansehen.
Weiterlesen →Welche Vorgaben müssen WEG-Protokolle erfüllen?
Die Eigentümerversammlung ist bei Immobilien mit Eigentumswohnungen ein wichtiger Termin. Dort werden Fragen zwischen den Beteiligten erörtert, Reparaturen und Baumaßnahmen beschlossen, der Wirtschaftsplan gestaltet und vieles mehr. Kurz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt dabei wesentliche Maßnahmen, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Immobilie oder Teilen daraus dienen. Nach § 24 Abs. 6 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist von der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen. Wir erklären Ihnen, worauf es beim WEG-Protokoll ankommt, was darin enthalten ist und welche Form es erfüllen muss.
Weiterlesen →Tipp: Vor dem Wohnungskauf die WEG-Protokolle prüfen!
Der Kauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in einigen Details grundlegend vom Kauf eines Hauses. Denn das Objekt ist in ein Geflecht aus mehreren Wohnungen eingebunden. Da Sie als Käufer nur eine oder einen Teil der Wohnungen besitzen, kommt der gemeinschaftlichen Entscheidung bei Aspekten wie Verwaltung, Pflege und Modernisierung eine wichtige Rolle zu. Das gilt für die Zukunft. Doch auch Entscheidungen der Vergangenheit können von elementarer Bedeutung sein – bereits vorab. Diese finden Sie in den Aufzeichnungen zu den Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die WEG-Protokolle sollten Sie vor einem Kauf unbedingt prüfen. Denn teilweise verstecken sich hier wichtige Details, die für den Kauf oder den Kaufpreis entscheidend sein können.
Weiterlesen →Kategorien
- Verkauf
- Exposé
- Kauf
- Vermietung
- Mieten
- Steuern
- Immobilien als Kapitalanlage
- Neubau
- Wissenswertes rund um Immobilien
- Checklisten & Vordrucke
- Häufige Fragen
Suchfunktion
Verkaufen und Vermieten mit Experten
- Experte als persönlicher Ansprechpartner
- Professionelles Exposé mit allen Inhalten
- Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Immer informiert sein!
Hinweis
Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.
Diese Seite wurde ausgedruckt von:
https://www.ohne-makler.net/ratgeber/kauf/weg/gemeinschaftsordnung/