ohne-makler

Gemeinschaftsordnung

Inhaltsverzeichnis

Manche Experten nennen eine Gemeinschaftsordnung das „geltende Gesetz“ jeder Immobilien-Einheit, die mehr als einen Eigentümer hat. So etwas lohnt sich natürlich nicht unbedingt bei einer Reihenhaus-Einheit mit drei Wohnungen. Und wenn es um richtig viele Wohnungen geht, wird gern auch eine Verwaltungsfirma beauftragt, um die zahlreichen Rechte und Pflichten von Eigentümern zu regeln. Die gemeinsame Festlegung auf eine Gemeinschaftsordnung ist also keine Pflicht, aber: Wo sie existiert, ist jeder Eigentümer zu ihrer Einhaltung verpflichtet.

Was leistet eine Gemeinschaftsordnung?

Das „ausführende Organ“ jeder Gemeinschaftsordnung ist die Eigentümerversammlung, die alle Vorschläge bündelt, über konkrete Maßnahmen abstimmt und die Umsetzung der beschlossenen Pläne überwacht – natürlich auch finanziell. Eine Gemeinschaftsordnung kann auch die Stimmrechte der einzelnen Eigentümer regeln. Meist legt sie außerdem fest, was in der konkreten Wohnanlage Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum ist. In Sonderfällen kann die Gemeinschaftsordnung Regelungen der Teilungserklärung außer Kraft setzen. Denn sie gilt als Teil des Sondereigentums und kann nur sehr schwer geändert werden: Um eine Änderung der Gemeinschaftsordnung zu erreichen, muss die Eigentümerversammlung einen einstimmigen Beschluss fassen – und den dann auch noch einzeln notariell beglaubigen lassen.

Tipp

Am Inhalt der Gemeinschaftsordnung kann also ziemlich viel hängen. Darum ist es sicher keine schlechte Idee, vor dem Erwerb der Immobilie in einer gemeinschaftlichen Anlage zu fragen, ob in dieser Anlage eine Gemeinschaftsordnung gilt. Und wenn ja, sich diese Gemeinschaftsordnung zeigen – und im Zweifelsfall von einem Anwalt prüfen – zu lassen.

Geschrieben von

Redaktion

Redaktion

Die Redaktion von ohne-makler aktualisiert regelmäßig den Bereich Magazin und Ratgeber, prüft Fakten, recherchiert aktuelle Entwicklungen am Immobilienmarkt und setzt Empfehlungen unserer Experten in Textform um.

Jetzt Immobilien-Inserat erstellen

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:

Teilungserklärung
Die Teilungserklärung beim Kauf einer Eigentumswohnung

Die Teilungserklärung ist Grundlage dafür, eine Immobilie aufzuteilen und die Teile an unterschiedliche Besitzer verkaufen zu können. Sie ist daher bei einer Transaktion einer Eigentumswohnung ein äußerst wichtiges Dokument. Verkäufer sollten dieses Papier Kaufinteressenten spätestens während der Verhandlungen zur Verfügung stellen und frühzeitig beschaffen. Interessenten können es aber auch ggf. selbst einsehen.

Weiterlesen →
Hausgeld
Hausgeld: Das Gemeinschaftsgeld der WEG

Wer Eigentümer eine Wohnung in einer Immobilie mit mehreren Wohnungen erwirbt, wird automatisch immer auch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Mit erheblichen Folgen. Denn die WEG kann gemeinsam durch Beschluss in der WEG-Versammlung über Details der Bewirtschaftung oder von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestimmen. Dazu zählt auch, dass alle Eigentümer Instandhaltungsrücklagen ansparen müssen. Das ist für alle größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum sinnvoll, aber keine Pflicht. Das Hausgeld dagegen ist für laufende Kosten und immer für alle Eigentümer Pflicht – und sorgt leider bei Eigentümerwechsel auch mal für Streit. Das gilt allem dann, wenn der ehemalige Eigentümer Hausgeld-Schulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft hat.

Weiterlesen →
WEG Protokoll
Welche Vorgaben müssen WEG-Protokolle erfüllen?

Die Eigentümerversammlung ist bei Immobilien mit Eigentumswohnungen ein wichtiger Termin. Dort werden Fragen zwischen den Beteiligten erörtert, Reparaturen und Baumaßnahmen beschlossen, der Wirtschaftsplan gestaltet und vieles mehr. Kurz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt dabei wesentliche Maßnahmen, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Immobilie oder Teilen daraus dienen. Nach § 24 Abs. 6 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist von der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen. Wir erklären Ihnen, worauf es beim WEG-Protokoll ankommt, was darin enthalten ist und welche Form es erfüllen muss.

Weiterlesen →

Kategorien

Suchfunktion

OM-Premium

Verkaufen und Vermieten mit Experten

  • Experte als persönlicher Ansprechpartner
  • Professionelles Exposé mit allen Inhalten
  • Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Kostenlose Beratung vereinbaren

Immer informiert sein!

Mit der Anmeldung zum Newsletter erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Versendung eines Newsletters mit werblichen Inhalten einverstanden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihrem Widerrufsrecht im Zusammenhang mit der Newsletter-Anmeldung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Hinweis

Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.