Ohne-Makler.net

Sondernutzungsrecht

Der Garten liegt direkt vor der Tür, gehört Ihnen aber nicht? Ein Sondernutzungsrecht kann Ihnen dessen Nutzung ermöglichen
Der Garten liegt direkt vor der Tür, gehört Ihnen aber nicht? Ein Sondernutzungsrecht kann Ihnen dessen Nutzung ermöglichen
Das Sondernutzungsrecht lässt sich leicht mit dem Sondereigentum verwechseln. Und tatsächlich ist es ein Nutzungsrecht, das gewissermaßen zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum liegt. In aller Regel handelt es sich beim Sondernutzungsrecht um den Teil eines größeren Gemeinschaftseigentums, das Einzelnen zur Sondernutzung überlassen wird. Bekannteste Beispiele sind Erdgeschosswohnungen in einer Anlage, deren Terrassen eigentlich Teil des gemeinschaftlichen Innenhofs oder Gartens sind – Flächen, die mit Sondernutzungsrecht dann aber nur vom Eigentümer der jeweiligen Wohnung genutzt werden. Oder jemand, dem die Gemeinschaft die Außenfläche des Hauses – oder auch nur einen Teil davon - zur Werbung zur Verfügung stellt.

Tipp: Sichern Sie sich bei Neukauf das Sondernutzungsrecht!

Im Gegensatz zum Sondereigentum kann das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung geregelt sein, muss es aber nicht. Darum können Sondernutzungsrechte immer ein bisschen heikel werden, wenn der Wohnungseigentümer wechselt: Das Sondernutzungsrecht geht dann nämlich nicht automatisch an den neuen Besitzer. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich dieses Recht als Neu-Eigentümer auf der nächsten Eigentümerversammlung noch einmal ausdrücklich auf seinen Namen bestätigen, am besten beglaubigt in die Teilungserklärung eintragen lassen.

Jetzt Immobilien-Inserat erstellen

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:

Instandhaltungsrücklagen
Instandhaltungsrücklagen

Wer kein freistehendes Haus zu verkaufen hat oder kaufen will, sondern ein Appartement, eine Eigentumswohnung in einer größeren Anlage, in manchen Fällen auch das Reihenhaus einer Eigentümergemeinschaft, für den ist die Instandhaltungsrücklage sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer ein immens wichtiger Faktor. Denn: Wer Eigentümer einer Eigentumswohnung ist, ist zugleich auch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Und die ist verpflichtet, Instandhaltungsrücklagen zu bilden.

Weiterlesen →
Hausordnung
Ratgeber: Hausordnung - Rechte und Pflichten im Mietshaus regeln

Eine gute Hausgemeinschaft benötigt keine Hausordnung. Dennoch ist es ratsam, Grundsätze eines guten Zusammenwohnens zu formulieren. Die Hausordnung ist dabei ein klassischer Dreh- und Angelpunkt von Rechten und Pflichten. Speziell beim Festlegen von Ruhezeiten und Eckwerten zur Ordnung in Gemeinschaftsräumen und auf Wegen ist eine Hausordnung sinnvoll.

Weiterlesen →
Hausgeld
Hausgeld

Wer Eigentümer einer Immobilie mit mehreren Wohnungen ist oder wird, ist automatisch immer auch Mitglied eben dieser Wohnungseigentümergemeinschaft. Die kann gemeinsam beschließen, dass alle Eigentümer Instandhaltungsrücklagen ansparen. Das ist für alle größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum sinnvoll, aber keine Pflicht. Das Hausgeld dagegen ist immer für alle Eigentümer Pflicht – und sorgt leider bei Eigentümerwechsel auch mal für Streit, vor allem dann, wenn der ehemalige Eigentümer Hausgeld-Schulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft hat.

Weiterlesen →

Kategorien

Suchfunktion

OM-Premium

Verkaufen und Vermieten mit Experten

  • Experte als persönlicher Ansprechpartner
  • Professionelles Exposé mit allen Inhalten
  • Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Kostenlose Beratung vereinbaren

Immer informiert sein!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht weitergegeben. Kein Spam-Versand. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.