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Im Gegensatz zum Sondereigentum kann das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung geregelt sein, muss es aber nicht. Darum können Sondernutzungsrechte immer ein bisschen heikel werden, wenn der Wohnungseigentümer wechselt: Das Sondernutzungsrecht geht dann nämlich nicht automatisch an den neuen Besitzer. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich dieses Recht als Neu-Eigentümer auf der nächsten Eigentümerversammlung noch einmal ausdrücklich auf seinen Namen bestätigen, am besten beglaubigt in die Teilungserklärung eintragen lassen.
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Die Teilungserklärung beim Kauf einer Eigentumswohnung
Die Teilungserklärung ist Grundlage dafür, eine Immobilie aufzuteilen und die Teile an unterschiedliche Besitzer verkaufen zu können. Sie ist daher bei einer Transaktion einer Eigentumswohnung ein äußerst wichtiges Dokument. Verkäufer sollten dieses Papier Kaufinteressenten spätestens während der Verhandlungen zur Verfügung stellen und frühzeitig beschaffen. Interessenten können es aber auch ggf. selbst einsehen.
Weiterlesen →Tipp: Vor dem Wohnungskauf die WEG-Protokolle prüfen!
Der Kauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in einigen Details grundlegend vom Kauf eines Hauses. Denn das Objekt ist in ein Geflecht aus mehreren Wohnungen eingebunden. Da Sie als Käufer nur eine oder einen Teil der Wohnungen besitzen, kommt der gemeinschaftlichen Entscheidung bei Aspekten wie Verwaltung, Pflege und Modernisierung eine wichtige Rolle zu. Das gilt für die Zukunft. Doch auch Entscheidungen der Vergangenheit können von elementarer Bedeutung sein – bereits vorab. Diese finden Sie in den Aufzeichnungen zu den Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die WEG-Protokolle sollten Sie vor einem Kauf unbedingt prüfen. Denn teilweise verstecken sich hier wichtige Details, die für den Kauf oder den Kaufpreis entscheidend sein können.
Weiterlesen →Das Gemeinschaftseigentum
Das Gemeinschaftseigentum ist eine feststehende Größe im deutschen Wohneigentumsrecht – ebenso wie die ihm meinst entgegenstehende Definition des jeweiligen Sondereigentums. Das eine gehört mehreren Menschen gemeinsam, das andere allein dem Eigentümer. Beides zusammen ergibt sich aus den Fakten einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Und die wird über die Teilungserklärung geregelt. Mit anderen Worten: Überall dort, wo mehr als ein Eigentümer an einer Immobilie beteiligt ist, gibt es Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Und da muss genau geklärt werden, wem was gehört, wer wofür verantwortlich ist, wer was finanziert.
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Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.
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