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Tipp: Sichern Sie sich bei Neukauf das Sondernutzungsrecht!
Im Gegensatz zum Sondereigentum kann das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung geregelt sein, muss es aber nicht. Darum können Sondernutzungsrechte immer ein bisschen heikel werden, wenn der Wohnungseigentümer wechselt: Das Sondernutzungsrecht geht dann nämlich nicht automatisch an den neuen Besitzer. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich dieses Recht als Neu-Eigentümer auf der nächsten Eigentümerversammlung noch einmal ausdrücklich auf seinen Namen bestätigen, am besten beglaubigt in die Teilungserklärung eintragen lassen.
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