ohne-makler.net

Das Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum ist eine feststehende Größe im deutschen Wohneigentumsrecht – ebenso wie die ihm meinst entgegenstehende Definition des jeweiligen Sondereigentums. Das eine gehört mehreren Menschen gemeinsam, das andere allein dem Eigentümer. Beides zusammen ergibt sich aus den Fakten einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Und die wird über die Teilungserklärung geregelt. Mit anderen Worten: Überall dort, wo mehr als ein Eigentümer an einer Immobilie beteiligt ist, gibt es Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Und da muss genau geklärt werden, wem was gehört, wer wofür verantwortlich ist, wer was finanziert.

Definition Gemeinschaftseigentum

Ganz grob lässt sich sagen: Als Gemeinschaftseigentum wird all das definiert, was für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig ist. Etwa die Außenwände, das Dach, das Treppenhaus, die Fenster und Eingangstüren. Außerdem Anlagen, die von allen Eigentümern genutzt werden (können) wie zum Beispiel Garten, Tiefgarage, Fahrradschuppen, Waschkeller, Aufzüge, Wasser- und Heizungsanlagen. Aber schon an so einem einfachen Beispiel wie „Fenster“ wird deutlich, wie kompliziert es werden kann, hier Grenzen zu ziehen. Geht es nämlich um den Anstrich von Fensterrahmen, gelten die äußeren Rahmen als Gemeinschafts-, die innenliegenden Rahmen als Sondereigentum. Denn das Sondereigentum ist in der Regel das, was nur einzelnen Eigentümern gehört. Noch ein Beispiel: Ein abgeschlossener Tiefgaragenstellplatz ist in aller Regel Sondereigentum, die ganze Tiefgarage dagegen – also Wände, Decken, Boden, Türen – dagegen Gemeinschaftseigentum. Als Faustregel gilt: Alles, was nicht ausdrücklich Sondereigentum ist, sollte als Gemeinschaftseigentum gesehen werden.

Rechte und Pflichten Gemeinschaftseigentum

Wichtig ist: Gemeinschaftseigentum muss immer von allen Wohnungseigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten werden. Darum ist es auch ein wichtiger Punkt bei Kaufinteresse an einer Immobilie, sich das Gemeinschaftseigentum – am besten direkt, mit eigenen Augen vor Ort ganz genau anzusehen: In welchem Zustand sind Aufzüge, Treppenhäuser, Garagen, das Dach, der Außenanstrich? Und dann kommen die nächsten Fragen: Wie viele Rücklagen hat die Wohnungseigentümergemeinschaft bisher gebildet? Was sehen die Protokolle der Eigentümerversammlung an für die Zukunft geplanten Maßnahmen vor? Und was besagt die Teilungserklärung über die Rechte und Pflichten für die Wohnung, die ich kaufen will?

Tipp

Nehmen Sie diese Fragen nicht auf die leichte Schulter! Denn vor allem über die gebildeten Rücklagen und die geplanten Maßnahmen für das Gemeinschaftseigentum wird oft sehr viel Geld bewegt! Und als Miteigentümer müssen Sie solche Maßnahmen finanziell mittragen – auch, wenn Sie erst seit kurzer Zeit vom Nutzen dieses Gemeinschaftseigentums profitieren! Im Zweifelsfall gilt: Was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist, wird immer über die jeweilige Teilungserklärung definiert. Wichtig: Die muss beim Grundbuchamt hinterlegt werden – und ist darum für alle Menschen, die ein berechtigtes Interesse haben, öffentlich einsehbar. Dieses Recht sollten Sie nutzen!

Jetzt Immobilien-Inserat erstellen

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:

Achtung: Eigentumswohnung ≠ Mietwohnung
Begriffsklärung: Eigentumswohnung oder Mietwohnung?

In Bezug auf unsere Immobilien ist es vor allem bei Kauf und Verkauf äußerst wichtig, den grundlegenden Unterschied zwischen Miet- und Eigentumswohnungen zu kennen. Denn sonst kann vor allem auf Wohnungskäufer am Ende eine böse Überraschung warten: Hilfe, der derzeitige Mieter hat ja ein Vorkaufsrecht! Um das zu vermeiden, sollten wir uns die Sache mal sehr gründlich ansehen.

Weiterlesen →
Sondereigentum
Das Sondereigentum

Wenn ich eine Immobilie erwerbe, was kaufe ich da eigentlich konkret? Die Frage mag seltsam klingen, ist aber durchaus berechtigt. Denn zumindest dann, wenn ich eine Immobilie kaufe, die nicht komplett frei und autark steht, muss ich mich ja mit all den Menschen arrangieren, die dort ebenfalls Eigentumsrechte haben. Darum kaufe ich in solchen Fällen immer Gemeinschaft- UND Sondereigentum. Nur so können die Rechte aller Beteiligten gewahrt und gesichert werden. Die bekanntesten Beispiele solcher Immobilien sind:

Weiterlesen →
WEG-Protokolle prüfen vor Kauf
Tipp: Vor dem Wohnungskauf die WEG-Protokolle prüfen!

Der Kauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in einigen Details grundlegend vom Kauf eines Hauses. Denn das Objekt ist in ein Geflecht aus mehreren Wohnungen eingebunden. Da Sie als Käufer nur eine oder einen Teil der Wohnungen besitzen, kommt der gemeinschaftlichen Entscheidung bei Aspekten wie Verwaltung, Pflege und Modernisierung eine wichtige Rolle zu. Das gilt für die Zukunft. Doch auch Entscheidungen der Vergangenheit können von elementarer Bedeutung sein – bereits vorab. Diese finden Sie in den Aufzeichnungen zu den Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die WEG-Protokolle sollten Sie vor einem Kauf unbedingt prüfen. Denn teilweise verstecken sich hier wichtige Details, die für den Kauf oder den Kaufpreis entscheidend sein können.

Weiterlesen →

Kategorien

Suchfunktion

OM-Premium

Verkaufen und Vermieten mit Experten

  • Experte als persönlicher Ansprechpartner
  • Professionelles Exposé mit allen Inhalten
  • Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Kostenlose Beratung vereinbaren

Immer informiert sein!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht weitergegeben. Kein Spam-Versand. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.

Hinweis

Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.