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Betrugsmasche: Reservierungsgebühren bei Besichtigungen

Symbolfoto Kein Deal: Zahlen Sie keine Reservierungsgebühren bei Mitewohnungen

Der Wohnungsmarkt ist so umkämpft, dass es Betrüger oftmals leicht haben. Sie versuchen, Interessenten mit einem Schlüsselpfand, der Anforderung von persönlichen Daten oder Vorabzahlungen auszunutzen. Eine weitere Betrugsmasche ist die Reservierungsgebühr bei Besichtigungen.

Zusammenfassung: Lehnen Sie als Mietinteressent Reservierungsgebühren ab!

Betrüger verlangen bei einer Besichtigung eine Reservierungsgebühr für eine Wohnung, die später zurückbezahlt oder mit der Miete verrechnet werden soll. Ohne Zahlung kann der Interessent angeblich nicht berücksichtigt werden. Allerdings handelt es sich dabei um Abzocke. Die Betrüger sind anschließend mit dem Geld weg.

Unser Rat: Zahlen Sie kein Geld vor Vertragsunterzeichnung!

Es gibt eine Grundregel, um sich vor Betrug zu schützen. Wer diese beherzigt, umgeht die meisten potenziellen Betrugsversuche.

Zahlen Sie niemals Geld, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist. Erst dieser ist die Rechtsgrundlage, mit der eine Geldzahlung gerechtfertigt ist. Seriöse Vermieter werden Vertragsgebühren, Kaution, die Kaltmiete oder andere Zahlungen erst nach der Unterschrift verlangen.

Wie funktioniert der Trick mit der Reservierungsgebühr?

Wer eine Wohnung sucht, hat es speziell in Ballungsräumen aktuell schwer. Die Mieten sind hoch, das Angebot begrenzt, die Nachfrage aber sehr groß. Das schafft einen enormen Druck, überhaupt eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.

Diesen Umstand nutzen Betrüger aus. Die Kriminellen organisieren eine Massenbesichtigung. Vor Ort erklären sie den Interessierten, dass sie die Wohnung haben könnten. Aber dafür verlangen Sie eine Reservierungsgebühr. Wer nicht zahlt, wird nicht berücksichtigt. Das Geld soll später zurückbezahlt oder mit der Miete verrechnet werden.

Die Masche hat Erfolg. Viele Suchende zahlen das Geld. Anschließend sind die Kriminellen aber über alle Berge und das Geld ist verloren.

Die Kriminellen wirken wie echte Vermieter

Um überhaupt eine Besichtigung durchführen zu können, bereiten sich die Kriminellen gut vor. Sie erstellen ein Fake-Inserat mit vergleichsweise niedriger Miete und häufig extrem guten Fotos. Dabei geben sie sich als Makler oder Vermieter aus und erstellen manchmal noch eine eigene Webseite. In vielen Fällen nutzen Sie den Namen existierender Immobilienunternehmen und Makler aus, um seriös zu wirken.

Dann mieten Sie eine Wohnung für Tagestouristen an und laden die Interessenten ein. Vor Ort verlangen sie dann die Reservierungsgebühr. Da es eine Massenbesichtigung ist, entsteht dabei ein Druck auf Suchende, die Zahlung zu leisten.

Was können Betroffene machen?

Es gilt, schnellstmöglich zu handeln. Nur so lassen sich Folgeschäden begrenzen oder vermeiden.

Der beste Schutz ist, bei ungewöhnlich niedrigen Mieten für scheinbare Traumwohnungen hellhörig zu werden. Vermieter kennen den Markt und inserieren normalerweise nicht unter Preis. Ebenso sollten keine Zahlungen vor Vertragsabschluss erfolgen.

Wer dennoch auf ein Fake-Inserat oder die Klassiker Schlüsselpfand und Identitätsklau hereingefallen ist, sollte keine Zeit verlieren. Der Fall sollte unbedingt der Polizei und dem Immobilienportal gemeldet werden. Wer persönliche Daten herausgegeben hat, sollte außerdem Kontobewegungen genau prüfen.

Wie verhindern Immobilienportale Fake-Inserate?

Alle Immobilienportale haben Mechanismen entwickelt, um betrügerische Absichten zuverlässig zu erkennen. Bei ohne-makler geschieht dies auf zwei Wegen. Zum einen gibt es eine automatisierte Kontrolle. Zum anderen begutachtet unser Team alle Inserate manuell. So maximiert ohne-makler die Sicherheit für Interessenten.

Abgrenzung: Vertragsgebühren, Kautionszahlungen, Kaufreservierungen

Diese Betrugsform mit Fake-Inseraten und Reservierungsgebühren zielt auf den umkämpften Mietmarkt ab und nutzt den Druck von Suchenden aus. Reservierungsgebühren sind hier unseriös.

Anders kann es in Einzelfällen bei Verkaufsangeboten sein. Hier sind Reservierungsgebühren hin und wieder Teil des Ablaufs, wenn Sie nicht Teil einer typischen Maklerleistung sind.

Ebenso können bei Mietverträgen mit der Unterschrift teilweise Vertragsgebühren und dann die übliche Kautionszahlung zusätzlich zur ersten Miete anfallen. Auch das ist üblich und kein Anlass, an der Seriosität des Vermieters zu zweifeln.

Geschrieben von

Victor Baumann

Victor Baumann

Der Head Of Operations weiß genau, wie Eigentümer erfolgreich verkaufen und vermieten. Seine langjährige Erfahrung gibt er hier mit praxisnahen Ratgebern und aktuellen Tipps weiter


Veröffentlicht am 13.05.2026

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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