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Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung kommt

EU-Kurzzeitvermietungsverordnung erlaubt einen einfacheren Datenabgleich für Behörden zur Regulieurng der Kurzzeitvermietung; Symbolbild: Mann mit Lupe betrachtet Häuser

Unbestritten kostet das kurzzeitige Vermieten an Touristen in vielen Städten und Urlaubsorten Wohnraum für die heimische Bevölkerung. Nicht immer haben Gemeinden die Kontrolle über das Geschehen. Das soll sich mit der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung ändern.

Was regelt die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung?

Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung gilt ab 20. Mai 2026. Sie soll einen einheitlichen Standard für alle EU-Staaten schaffen, mit dem staatliche Stellen wie Gemeinden oder Finanzämter automatisierte Abfragen bei Anbietern wie airbnb oder Ferienhausportalen stellen können. Das soll mit einer Datenschnittstelle möglich werden, durch die manuelle Anfragen überflüssig werden. Ziel ist es, den Markt zu regulieren. Das heißt:

  • die Kurzzeitvermietung wird besser überwacht,
  • Missbrauch und Zweckentfremdung werden schneller erkannt,
  • Steuerhinterziehung wird schwieriger,
  • rechtswidrige Angebote lassen sich besser sanktionieren,
  • die statistische Auswertung der Kurzzeitvermietung wird verbessert.

Deutsches Gesetz ist noch nicht verabschiedet

Die Bundesregierung spricht in diesem Zusammenhang von einer wirksameren Kontrolle der Anbieter. Ein Gesetzentwurf für die nationale Umsetzung liegt mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz bereits vor, muss aber noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Schnittstelle zu den Buchungsportalen soll über die Bundesnetzagentur installiert werden. Die Behörde wird so zur zentralen Überwachungsinstanz für Kurzzeitvermietung, ähnlich wie es bei Strom und Telekommunikation bereits der Fall ist. Aktuell sind die Details der Umsetzung aber noch nicht veröffentlicht.

Die Opt-in-Regel für Länder und Kommunen

Die EU-Verordnung beinhaltet eine Opt-in-Regel. Diese sieht vor, dass Länder und Kommunen die Kurzzeitvermietung weiterhin selbst steuern können. Sie können entscheiden, ob sie sich an dem Datensystem beteiligen („opt-in“) und Daten abfragen. Zugleich kommt das System nicht zum Einsatz, wenn die jeweiligen Kommunen bereits selbst Daten erheben.

Kurzzeitvermietung: Warum ist die Regulierung erforderlich?

In vielen Ferienregionen und Metropolen werden Mietwohnungen an Touristen vergeben. Dadurch entstehen zwar Einnahmen durch Tourismus und Gastronomie. Aber die jeweiligen Wohnungen stehen nicht am Mietmarkt zur Verfügung.

Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung setzt auf eine europaweit einheitliche Handhabe des Problems. Die Buchungsportale müssen eine Schnittstelle schaffen, mit der Gemeinden und Behörden Daten abfragen können. Diese neue Transparenz soll letztlich dazu führen, illegale Angebote zu sanktionieren und den lokalen Mietmarkt zu stärken. Bisher müssen staatliche Stellen für jeden Fall eine einzelne „manuelle“ Abfrage bei allen Portalen stellen.

Was bedeutet das für Vermieter?

Aus Vermietersicht ändert sich grundsätzlich nichts. Sofern sie sich an die Regeln der Gemeinde halten, haben sie keine Nachteile. Auch das Vermieten von Ferienhäusern und Ferienwohnungen wird sich dadurch nicht ändern. Die Verordnung schafft keine neuen Einschränkungen, sondern standardisiert und erleichtert in erster Linie die Datenabfragen der Gemeinden und Behörden bei den Buchungsportalen. Allerdings werden zweckentfremdete Wohnungen und auch Steuerhinterziehung durch Verschweigen von Einnahmen schneller auffliegen.

Die genauen Details hängen aber von der finalen Umsetzung in der Praxis ab. Zwar hat die Bundesregierung zwei Jahre für die nationale Umsetzung Zeit, es ist aber mit einer raschen Verabschiedung des deutschen Gesetzentwurfs und einer Spezifikation der Bundesnetzagentur für Portalbetreiber zu rechnen.

Langfristig könnte das Angebot von Mietwohnungen in Regionen mit viel Kurzzeitvermietung etwas gestärkt werden. Denn die einfache Verfolgung von Zweckentfremdung schreckt vielleicht einige Personen ab, mit dem Arbitragemodell oder nicht ganz rechtskonformen Touristenangeboten Einnahmen zu generieren.


Veröffentlicht am 28.04.2026

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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