Makler müssen sich nicht mehr weiterbilden
Im Zuge des Bürokratieabbaus entfällt seit Ende Juli 2026 die regelmäßige Weiterbildungspflicht für Makler. Hendrik Richter, Geschäftsführer von ohne-makler, begrüßt diese Entscheidung, sieht aber weiter Handlungsbedarf beim fehlenden Sachkundenachweis. Was bedeutet das für Immobilienverkäufer?
Bürokratieabbau: Ab sofort ist keine Weiterbildung für Makler erforderlich
Bislang mussten Makler innerhalb von drei Kalenderjahren an Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von wenigstens 20 Stunden teilnehmen. Diese Pflicht hat die Bundesregierung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum 24. Juli 2026 abgeschafft. Nicht betroffen von der Gesetzesänderung sind Wohnungsverwalter. Für sie gilt weiterhin die Fortbildungspflicht. Hendrik Richter erklärt dazu:
„Die Weiterbildungspflicht war bürokratischer Unsinn. Daher begrüße ich diesen Schritt.“ Zugleich verweist er darauf, dass es noch immer keine Pflicht zu einem Sachkundenachweis für Makler gibt.
Es fehlt weiterhin ein verpflichtender Sachkundenachweis für Makler
Makler benötigen zur Gewerbeausübung eine Berechtigung nach § 34c Gewerbeordnung eine Genehmigung. Voraussetzung ist vor allem die persönliche Eignung. Das umfasst geordnete finanzielle Verhältnisse und eine vermutete Zuverlässigkeit, die sich in erster Linie an fehlenden Rechtsverstößen bemisst. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.
Dieses Verfahren kritisieren selbst viele Makler. Der Verband IVD forderte beispielsweise zuletzt zur Bundestagswahl 2025 erneut einen Sachkundenachweis. Begründung: der erhöhte Beratungsbedarf durch rechtliche Rahmenbedingungen, Energieeffizienz und anspruchsvolle Finanzierungen. Dem stimmt auch Hendrik Richter zu:
„Wir fordern seit Langem, dass Makler nicht nur ihre persönliche Eignung, sondern auch ihre Fachkompetenz belegen müssen. Denn es geht beim Immobilienverkauf einfach um viel zu viel Geld. Eigentümer laufen Gefahr, dass ihre Immobilie bei Wahl eines schlechten Maklers nicht professionell angeboten oder unter einem marktgerechten Preis verkauft wird.“
Schwarzen Schafen den Zugang zum Maklerberuf erschweren
Dem Experten sind dabei nicht die Makler als Berufsgruppe ein Dorn im Auge, denn sein Unternehmen bietet unter gute-makler.de selbst eine Vermittlung von besonders qualifizierten Maklern an. Vielmehr gilt es, Schwarzen Schafen den Zugang zum Beruf zu erschweren. Denn diese können auch bei falscher Beratung mit einem erfolgreichen Abschluss üblicherweise bis zu 7,14 Prozent des Verkaufspreises als Provision einstreichen. Das Risiko bei Fehlern dagegen bleibt überwiegend beim Eigentümer.
Makler können Haftungsausschluss geltend machen
Makler bieten keine zusätzliche rechtliche Sicherheit. Am 6. November 2025 (11 O 285/23) hatte das Landgericht Düsseldorf beispielsweise bestätigt, dass ein Makler Informationen des Verkäufers ungeprüft übernehmen darf. Sind diese fehlerhaft können sie sich auf einen Haftungsausschluss berufen. Für Eigentümer fällt damit ein weitläufig vermutetes Argument für einen Makler weg.
Makler oder nicht? Eigentümer sollten ganz genau hinsehen!
Eigentümer sollten vor Beauftragung eines Maklers ganz genau hinsehen, ob der Dienstleister wirklich kompetent ist. Bestehen Zweifel, sollten sie einen anderen Makler suchen. Gute Makler sind in der Region gemeinhin bekannt oder über Portale wie gute-makler.de zu finden. Zuvor sollten sich Verkäufer aber die Frage stellen, ob ein Makler wirklich erforderlich ist.
Günstiger geht es in Eigenregie. Mit einer professionellen Wertermittlung, einem ansprechenden Exposé und einer Immobilienanzeige mit maximierter Reichweite können Eigentümer ihre Immobilien ohne Makler professionell und erfolgreich vermarkten.
Geschrieben von
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