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Stand der Dinge: Unterstützung durch KfW-Gelder

Nach einiger Aufregung können seit 23. Februar 2022 nun doch wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung und für dementsprechende Einzelmaßnahmen von Bestandsimmobilien sowie dem Neubau von Niedrigenergiehäusern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Wir erklären Ihnen hier, wie das zustande kam – und vor allem, wie, wo und wofür Sie Anträge stellen können, was (voraussichtlich) von wem gefördert wird und was nicht.

Was ist geschehen?

Im letzten Januar-Drittel des Jahres 2022 war die Aufregung groß: Die Förderprogramme der KfW sollten ganz oder teilweise gestoppt werden, war allerorten zu hören und zu lesen. Am 26. Januar bestätigte der Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, das zwar im Bundestag, nannte es allerdings nur eine „kurzfristige Notbremsung“. Denn die Geldtöpfe waren vorübergehend leer: Allein im November und Dezember 2021 waren bei der KfW Anträge auf mehr als 20 Milliarden Euro Förderung eingegangen – das war zu viel.

Doch schon am 21. Februar 2022 meldete die KfW: „Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet wieder. Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.“ 9,5 Milliarden Euro sind da dann doch noch neu geflossen. Dieses Geld soll dazu dienen, die Altanträge, die bis 23. Januar 2022 gestellt wurden, zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen – das Geld also nach und nach auszuzahlen. Die genehmigungsfähigen Anträge werden im Wesentlichen die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und die Neuauflage der EH-40-Neubauförderung abdecken. Auf diese Weise soll das Geld die Finanzierung der BEG-Förderung bis zur Verabschiedung des regulären Haushalts der deutschen Bundesregierung sichern.

Gleichzeitig können Eigentümer ab 22. Februar 2022 auch wieder neue Anträge bei der KfW stellen - zu den gleichen Bedingungen wie vor dem „Förderstopp“.

Noch keine endgültige Entscheidung gibt es in Bezug auf die Förderung energieeffizienter Neubauten. 2022 soll sie wohl, vielleicht noch einmal überarbeitet, für das „Effizienzhaus 40“ gelten. Diese Variante wird folgendermaßen definiert: Sowohl der primäre Gesamt-Energiebedarf wie der Transmissionswärmeverlust – also das, was über Fenster, Türen, Wände, Dächer etc. nach außen dringt – muss um 60 Prozent niedriger sein als der derzeitige „Neubau-Standard“.

Wer fördert private Immobilienbesitzer womit?

Die KfW-Kredite sind die eine Sache. Doch daneben gibt es weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier ist die „Abteilung 6 (Klimaschutz Gebäude, Energie-Info-Center, Anpassungsgeld) verantwortlich für Förderprogramme im Bereich der Erneuerbaren Energien“ – so die Selbstbeschreibung.

Um die Antragstellung bei allen energiesparenden Maßnahmen für Immobilien zu vereinfachen, stehen die beiden Institutionen unter der Hauptüberschrift „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ schon seit 2020 Seite an Seite. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist sozusagen die gemeinsame Klammer, die wichtigsten Ziele beider Einrichtungen sind die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen sowie die Planung energetisch optimierter Neubauten. Denn die angestrebte bessere Energieeffizienz von Gebäuden kann ja sowohl als „großes Projekt“ umgesetzt werden oder aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen – beispielsweise erst dem Austausch einer Heizungsanlage, dann der besseren Fenster- und/oder Dachisolierung. Das ist je nach Gebäude unterschiedlich - und unterschiedlich sinnvoll. Nicht zuletzt darum sind Immobilienbesitzer gut beraten, wenn sie sich dabei von Energieberatern unterstützen lassen, sonst wird das Ganze schnell unübersichtlich.

Welche Institution ist wofür zuständig?

Grob lässt sich sagen: Viele Einzelmaßnahmen zur Energie-Einsparung werden derzeit durch BAFA und KfW gefördert. Komplettsanierungen und/oder der Neubau sowohl mit privatem wie mit nicht privatem Nutzungszweck werden oft eher durch Kredite aus KfW-Programmen unterstützt. Denn an dieser Stelle sollte nicht vergessen werden: Die KfW ist eine „Förderbank“, die weltweit agiert. Für Deutschland gilt dabei, in KfW-eigenen Worten: Wir unterstützen „Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Förderkrediten und Zuschüssen. Da wir keine Bankfilialen haben, gilt für viele Vorhaben: der Kredit wird nicht direkt bei uns beantragt, sondern bei einem unserer Finanzierungspartner.“

Das BAFA dagegen lässt sich mit dem Einsatz der Energieberater derzeit eher „vor Ort“ sehen, denn mit der standardisierten BAFA-Vor-Ort-Beratung geschieht genau das, was der Begriff verspricht.

Die Grenzen der Aufgabenverteilung zwischen beiden Institutionen sind (noch) recht fließend – es geht um einen recht großen Umstrukturierungsprozess. Ziel ist die Vereinfachung von Antragstellung und Antrags-Bearbeitung. Statt vieler verschiedener Anträge soll eines Tages ein einziger ausreichen, um die Bundesförderung für effiziente Gebäude um- und einzusetzen.

Noch arbeitet die KfW vor allem mit feststehenden Programmen, etwa dem Programm 433, das Zuschüsse für Brennstoffzellen-Heizgeräte in Aussicht stellt. Oder mit dem zinsgünstigen Darlehen für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern (Programm 270). Es ist allerdings absehbar, dass solche Programme auslaufen – oder in gemeinsame BEG-Angebote überführt werden.

Fördervoraussetzungen

Wichtig ist: Gefördert wird nur, wenn der Antrag gestellt wird, BEVOR das Projekt begonnen hat. Denn sowohl KfW wie BAFA arbeiten mit speziellen Antragsformularen – da müssen Fakten beachtet werden, die Sie bei einem Privatvertrag vielleicht gar nicht im Blick haben.

Stellen Sie also bitte Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Kaufvertrag unterschreiben. Noch sicherer ist es, wenn Sie beizeiten einen Energieberater konsultieren – der hat alle notwendigen Parameter im Blick. Auch die Kosten, die er in Rechnung stellen wird, sind förderfähig, der Staat kann bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten übernehmen. Und die Leistungen eines Energieberaters dürfen Sie schon vor der Antragsstellung in Anspruch nehmen – das behindert die Förderung nicht.

Tipps

Alle KfW-Leistungen für Privatpersonen finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/

Alle Leistungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Bezug auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude sehen Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/energie_node.html


Veröffentlicht am 11.04.2022

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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