Urban Gardening: Mehr als Selbstversorgung in der Stadt
Stadtwohnungen haben selten einen Garten und selbst ein Balkon ist nicht überall vorhanden. Wer Obst und Gemüse anbauen möchte, hat es schwer. Dennoch ist Selbstversorgung in der Stadt möglich. Der Trend heißt Urban Gardening (auch Urban Farming) und verbreitet sich immer stärker.
Was ist unter Urban Gardening zu verstehen?
Der Begriff beschreibt das städtische Gärtnern im Sinne der Selbstversorgung durch Obst und Gemüse. Entstanden ist dieses Phänomen auf Kuba. Nachdem der Inselstaat als kommunistisch geführtes Land kaum Importe erhielt, sollten die Menschen die Selbstversorgung in die Hand nehmen – auch und besonders in Städten. So entstanden speziell in Havanna auf vielen freien Flächen und Dachterrassen unzählige Gärten mitten in der Stadt.
Trend mit leckeren Ergebnissen
Seitdem ist Urban Gardening ein regelrechter Trend. Vor allem: Ein Trend, der mehr als nur der Weg zur Selbstversorgung ist. Kinder und Erwachsene können auch in der Stadt Natur erleben, das Anbauen von Pflanzen und die Bewirtschaftung von Feldern lernen. Nicht zuletzt gibt es eine Ernte, durch die heimisches Obst und Gemüse aus eigenem Anbau auf den Teller wandern. Durch die investierte Arbeit kommt so möglicherweise sogar gesunde Kost auf die Speisekarte, die eine leckere Alternative zu Fast Food ist. Auch ein ganzes biophilic Design oder eine Außenbegrünung der Immobilie lässt sich damit verbinden.
Anbaumöglichkeiten: Feld oder Balkon?
Der Begriff meint ursprünglich in erster Linie den Anbau auf freien Allgemeinflächen wie Wiesen oder Brachen. Auf diese Art bieten unter anderem Schulen, Initiativen und Vereine sowie einige Landwirte zwischen Häusern oder am Stadtrand entsprechende Flächen an. Heute verstehen viele unter Urban Gardening aber auch Anbauformen auf Dachterrassen oder Balkonen. Dazu lassen sich Hochbeete, Kübel, Blumenkästen und andere Mittel nutzen. Dadurch ist es eine Alternative zum Schrebergarten und der Gartenmitbenutzung.
Urban Gardening ist für alle möglich
Der Trend bietet für alle eine Chance – sowohl in kleinen Orten als auch in großen Städten. Gemüse und Obst aus eigenem Anbau kann direkt aus dem, Beet im Mund oder im Topf landen. Frische Erdbeeren oder Johannisbeeren, Tomaten, Zucchini, Gurken, Bohnen, Salate und Wurzelgemüse – alle das benötigt nur Erde, Wasser, etwas Dünger und Aufmerksamkeit. Nebenbei sind die Kosten für diese Lebensmittel im Vergleich zum Einkauf deutlich geringer. So hat das für viele Menschen entspannte Arbeiten am „Beet“ auch einen finanziellen Effekt.
Fast jeder Standort eignet sich, um Obst und Gemüse anzubauen. Je nach verfügbaren Platz und Sonnenausrichtung sollten Interessierte jedoch auf eine passende Pflanzenart achten. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für den Garten vor der eigenen Tür. Licht-, Wasser und Nährstoffbedarf sowie Bodenqualität müssen passen.
Keine Fläche? Selbst erstellen!
Tipp: Auch wenn das Gärtnern auf dem Balkon oder der Dachterrasse eine tolle Sache ist., Urban Farming lebt von der Gemeinschaft. Wenn es vor Ort eine Fläche zur gemeinschaftlichen Nutzung gibt, ist das häufig der bessere Weg, Obst und Gemüse anzubauen. Nebenbei bietet der Austausch mit Gleichgesinnten mehr Praxiswissen und neue soziale Kontakte.
Eine solche Anbaufläche auf städtischem Grund lässt sich übrigens auch selbst erstellen. Dazu ist allerdings eine Erlaubnis der zuständigen Gemeindestelle erforderlich. Häufig ist es das Grünflächenamt, das über solche Initiativen entscheidet und gegebenenfalls einen Nutzungsvertrag verhandelt. Eine Nutzung ohne Erlaubnis kann dagegen ein Bußgeld zur Folge haben.
Achtung: Auf die Statik achten!
Etwas kompliziert kann es werden, wenn jemand gern ein Hochbeet auf einem Balkon oder einer Dachterrasse aufstellen möchte. Denn diese Vorrichtungen erreichen mit Erde gefüllt und bewässert ein erhebliches Gewicht. Es ist ratsam, dass Eigentümer hier gegebenenfalls einen Statiker hinzuziehen. Das gilt auch für großflächige Bepflanzung von Dächern oder vielen schweren Kübeln.
Was sagt das Mietrecht?
Vermieter können Mietern Urban Gardening auf Balkon oder Dachterrassen übrigens grundsätzlich nicht verwehren, jedoch durch die Hausordnung oder Zusätze im Mietvertrag einschränken. Wenn beispielsweise Zweifel an der Tragfähigkeit bestehen, kann der Vermieter bestimmte Grenzen setzen oder Anbauformen wie ein Hochbeet verbieten. Ebenso können Pflanzenarten eingeschränkt oder bestimmte Pflanzenkästen vorgegeben werden. Über den Balkon oder die Brüstung hinauswachsende Pflanzen sind ebenso zu vermeiden. Generell gilt außerdem, dass andere Mieter nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Mieter sollten daher mit Augenmaß handeln, Mietvertrag und Hausordnung konsultieren und bei größeren Pflanzaktionen den Vermieter über Ihr Vorhaben in Kenntnis setzen. Es gibt allerdings Aspekte, die immer wieder zu Konflikten direkt mit dem Vermieter führen können. So entsteht durch die Bewässerung möglicherweise Schimmel oder Feuchtigkeit dringt in die Bausubstanz ein. Auch Schädlingsbefall kann zu Problemen führen. Dabei gilt: Verursacht der Mieter solche Schäden, haftet er. Verstößt er außerdem gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag, kann das zu einer Abmahnung oder einer Kündigung führen.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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