Smart Home: Datenschutz und Sicherheit im Mietvertrag
Nutzen Sie schon Smart-Home-Apps? Steuern Sie Licht, Jalousien, Klingel und vielleicht sogar Heizthermostate und Waschmaschine vom Smartphone aus? Dann machen Sie sich das Wohnen komfortabel. Aber haben Sie auch an Datenschutz und Sicherheit gedacht? Ist das eventuell sogar ein Thema für das Mietrecht?
Smart Home bedeutet mehr Komfort und niedrige Kosten
Smart-Home-Anwendungen sind ein Komfortplus. Die Bedienung ist in der Regel per App und Smartphone möglich. Bequem vom Sofa aus die Musik starten, das Licht dämmen oder die Heizung höherstellen. Richtig interessant wird es, wenn die Bewohner gar nicht zu Hause sind. So ist es beispielsweise möglich, von unterwegs die Waschmaschine anzustellen oder beim Klingeln den Türbereich zu überwachen.
Smart Home ist aber mehr als das. Denn die Kosten können sinken. Durch die effektive Steuerung per App lassen sich insbesondere die Heizkosten und teilweise auch die Stromkosten reduzieren. Zudem können Smart-Home-Technologien ein Plus an Sicherheit bedeuten, wenn zum Beispiel smarte Türschlösser eingesetzt werden.
Smart-Home-Anwendungen gehören in den Mietvertrag
An der Stelle wird es interessant, denn für Vermieter bedeuten diese Vorteile eine potenziell höhere Miete. Mieter dagegen können die Nebenkosten senken. Es gibt aber einen Haken. Denn die Anwendungen im vernetzten Zuhause erfordern das Einhalten von Sicherheitsstandards und tangieren den Datenschutz. Daher sollten vorhandene Smart-Home-Funktionen und der Umgang damit in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Datenschutz bei Smart-Home-Anwendungen
Der zwischen Vermietern und Mietern wichtigste Punkt ist der Datenschutz. Was einmal mehr nach bürokratischem „Drangsalieren“ klingt, hat einen ernsten Hintergrund. Viele Apps und Smart-Home-Geräte senden Daten zu den Herstellern – teilweise, ohne dass die Nutzer es merken. Das können „nur“ Nutzungsdaten oder eine IP-Adresse sein, aber eben auch über erzwungene Logins persönliche Daten inklusive Anschrift und Geburtsjahr. Ein weiterer Aspekt sind Zugriffsrechte auf Funktionen des Smartphones wie Adressbuch, Standort und die Handynummer selbst.
So können Nutzerprofile erstellt werden, die sich verkaufen und zum Beispiel für Werbung nutzen lassen. Versteckt sind solche Hinweise in den Nutzungsbedingungen der Hersteller, die aber kaum ein Nutzer liest. Problematisch wird das im Mietverhältnis dann, wenn der Mieter die Smart-Home-Technologie mitmietet wie bei smarten Türschlössern oder Heizthermostaten. Die Bandbreite des juristischen Minenfeldes reicht von der Haftung für die Datenübertragung bis zur ausbleibenden Löschung von Nutzerdaten nach Auszug.
Vermieter sollten sich daher auch mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung absichern und die Nutzungsart, den Hersteller und die möglichen Nutzungsbedingungen/Datenschutzerklärungen des Herstellers nennen. Bei nachträglich installierten Smart-Home-Technologien sollten auch laufende Mietverträge angepasst werden. Es ist ratsam, einen individuellen fachlichen Rat von Juristen einzuholen oder bei einem Vermieterverband für Details nachzufragen.
Sicherheit von Smart-Home-Geräten
Ein weiterer Aspekt ist das Thema Sicherheit. Auch dazu sollte sich der Vermieter absichern. Nutzen Mieter für ihre Smart-Home-Geräte ein leicht zu erratendes Passwort oder sichern ihr WLAN nicht ausreichend, können sich Hacker in das Netz einklinken und so möglicherweise die gesamte Smart-Home-Technik des Hauses steuern.
Im Mietvertrag sollte daher die Pflicht zu einem fachgerechten Umgang unter Einhalten von Sicherheitsstandards wie ein sicheres Passwort, keine Datenweitergabe an Dritte und zur Absicherung außerdem ein VPN (virtuelles persönliches Netzwerk, eine Art geheime Datenautobahn) bei der Steuerung über eine App festgehalten werden. Der Mietvertrag trägt auf diese Weise zu einer Klärung von Haftungsfragen bei.
Dürfen Mieter Smart-Home-Technologien installieren?
Ein weiterer Streitpunkt im Mietverhältnis kann die Installation von Smart-Home-Funktionen sein. Grundsätzlich dürfen Mieter solche Anwendungen nutzen. Ausnahmen können bestehen, wenn Unterputzarbeiten erforderlich sind, die Messtechnik für Heizung, Klimaanlagen oder Stromverbrauch gestört wird oder wie bei einem smarten Türspion andere Mieter beeinträchtigt werden können.
Es ist jeweils eine Einzelfallabwägung erforderlich. Mieter sollten bei der Installation solcher oder ähnlicher Smart-Home-Funktionen den Vermieter vorher um Erlaubnis fragen. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist dadurch in den meisten Fällen nicht gegeben, aber spätestens beim Auszug müssen Mieter zum Beispiel eigenmächtige bauliche Veränderungen rückgängig machen. So komfortabel Smart-Home-Funktionen sind, gilt im Mietverhältnis: Lieber einmal mehr fragen und lieber alles etwas genauer regeln, als später streiten zu müssen.
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