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In allerletzter Sekunde: Baukindergeld beantragen, geht immer noch

Der Name ist durch die Assoziation von „bauen“ schon mal recht irreführend. Denn eigentlich ersetzte das Baukindergeld die „Eigenheimzulage“, die 2006 abgeschafft wurde: Es geht also nicht allein darum, dass oder ob eine junge Familie bauen will, im Gegenteil: Ganz ausdrücklich ist das Baukindergeld eine staatliche Förderung für Familien, die eine Immobilie kaufen ODER bauen wollen. Dadurch wird es für viele Familien interessant, also fragen wir hier: Wer bekommt es, wie hoch kann es sein? Und: Was muss ich tun, um es zu bekommen? Ganz wichtige Information: Obwohl das Baukindergeld zum Jahresende 2021 als beendet gilt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen noch bis 2023 trotzdem einen Antrag auf Baukindergeld stellen!

Die gute Nachricht: Sie könnten noch bis Ende 2023 Förderung bekommen

Eigentlich lief das „Modell Baukindergeld“ ja nur bis zum 31. Dezember 2021. Aber Sie können es noch immer beantragen, denn es handelt sich um ein KfW-Programm („Baukindergeld 424) und das läuft noch bis Dezember 2023. Bis dahin können noch Anträge gestellt werden – die müssen sich allerdings auf Projekte beziehen, für die Ihnen zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3. 2021 eine Baugenehmigung erteilt wurde, oder für die Sie einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Denn mit Baukindergeld gefördert werden auch noch Immobilien, deren Kaufvertrag Sie zwischen dem 1.1.2018 und 31.3. 2021 unterschrieben haben.

Mehr darüber auf der Seite der KfW

Wer bekommt Baukindergeld?

Wenn Familien oder Alleinerziehende in diesem Zeitraum gehandelt haben und gemeinsam mit einem oder mehreren Kindern leben, können sie Baukindergeld beantragen. Wichtigste Voraussetzung: Mindestens ein Kind sollte im Haushalt leben. Und dieses Kind sollte zur Zeit der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sprich: Ihm sollte Kindergeld zustehen. Ob beide Elternteile das Kindergeld bekommen oder nur ein Elternteil – es sich also um eine „Patchworkfamilie“ handelt – ist dabei nebensächlich.

Weitere Voraussetzungen: Sie haben zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten. Außerdem sollte es sich am Tag der Unterzeichnung um Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland handeln – und sie muss auch in Deutschland liegen. Staatsangehörigkeiten spielen dagegen keine Rolle, und eine zusätzliche Ferienwohnung wäre auch in Ordnung. Auch wichtig: Die Immobilie muss Ihnen zu mindestens 50 Prozent gehören. Geerbte oder durch Schenkung erhaltene Immobilien werden nicht gefördert.

Für all diese Faktoren gilt immer der Tag Ihrer Antragstellung. Wenn also beispielsweise das betreffende Kind am Tag nach der Antragstellung 18 wird, wird auch noch gefördert.

Die Auszahlung des Baukindergelds erfolgt durch die KfW – wo es auch beantragt werden muss. Und zwar in jährlichen Raten, zehn Jahre lang. Die erste Rate zahlt die KfW aus, wenn sie die Unterlagen geprüft und die Förderung freigegeben hat. Sie erhalten dann eine Mitteilung, zu welchem Datum die Erstauszahlung erfolgen wird. In den Folgejahren kommt das Baukindergeld dann jeweils zum gleichen Termin.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Pro Jahr ist eine Förderung von 1.200 Euro pro Kind möglich und das über zehn Jahre, im Idealfall sind das bei einem Kind am Ende also 12.000 Euro. Je mehr Kinder in der Familie leben, desto höher ist die Förderung: Bei zwei Kindern sind es jährlich 2.400 Euro, bei drei Kindern 3.600 Euro. Und so weiter. Wichtig auch: Das Baukindergeld muss nicht versteuert werden! Das ist die gute Nachricht. Wenn allerdings einer Bank gegenüber ein Einkommensnachweis zu erbringen ist, lautet die vermutlich eher schlechte Nachricht: Banken stufen das Baukindergeld nicht als Eigenkapital ein, denn es wird ja schrittweise über zehn Jahre verteilt ausbezahlt.

Die oben genannten Zahlen sind jeweils das Maximum. Ob das einer Familie auch wirklich zusteht, hängt von deren zu versteuerndem Einkommen ab. Da gelten Grenzen: Je höher das Einkommen, desto niedriger das Baukindergeld.

Bei einem Kind liegt diese Grenze bei 90.000.- Euro, bei zwei Kindern bei 105.000.- Euro und bei drei Kindern bei 120.000.- Euro.

Wo finden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen? Am besten einfach die Einkommenssteuererklärungen der letzten drei Jahre ansehen. Maßgeblich ist nämlich immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres.


Veröffentlicht am 04.02.2022

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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