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Wohnformen

Vom Singlehaushalt mit einem Waschkeller in Gemeinschaftseigentum bis zum Mehrgenerationenhaus, vom Tiny House bis zu alternativen Wohnformen für ältere Menschen oder der Hofanlage, in der sich Privat- und Gemeinschaftsräume mischen; vom Wohnkomplex mit mehreren hundert Wohnungen bis zum freistehenden Eigenheim, vom denkmalgeschützten Gebäude bis zum Niedrigenergiehaus… die Zahl der möglichen Wohnformen ist schier unendlich groß.

Viele solcher Wohnformen folgen einer sehr bewussten Entscheidung: Sie wollen die Ökobilanz verbessern helfen oder eine bessere Sozialbindung fördern, wollen traditionelle Werte erhalten oder möglichst wenig Raum verbrauchen, wollen Vereinzelung, Einsamkeit und Anonymität verhindern oder möglichst große Flexibilität ermöglichen. Solche Entscheidungen können sowohl Mieter wie Vermieter bewusst treffen. Ein Bauherr, der sich für das Bauen nach dem cradle-to-cradle-Prinzip entscheidet, hat ebenso ein genau definiertes Ziel wie der Investor, der möglichst viel Wohnraum mit möglichst wenig „Flächenfraß“ schaffen will. Der Erhalt von Baudenkmälern muss anderen Prinzipien folgen als das alternative Wohnprojekt. Für jede Wohnform gibt es eine Menge an Bauvorschriften, die eingehalten werden müssen – selbst für Tiny Houses.

Wir stellen Ihnen hier verschiedene Wohnformen vor und erläutern, welche Regeln dabei jeweils gelten.

Pflegeimmobilien
Pflegeimmobilien

Beim Kauf einer Pflegeimmobilie werden oft richtig hohe Renditen versprochen – vier Prozent und mehr. Auf den ersten Blick klingt das vor allem für Menschen verlockend, die sich in Bezug auf Immobilienkäufe sowieso schon mit der eigenen Rente beschäftigen: Ich investiere jetzt, um als Rentner die drohende „Versorgungslücke“ zu mindern. Wenn dann die Immobilie in meinem Besitz auch gleich noch als Pflegeplatz in eigener Sache genutzt werden kann, habe ich ja einen doppelten Vorteil, oder etwa nicht? Ganz so einfach ist es leider nicht. Es gibt da einige Risiken. Darüber informieren wir hier.

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Was sind eigentlich Passivhäuser? Oder Effizienzhäuser?
Passivhäuser

Derzeit müssen viele Begriffe im Immobilienbereich neu gedacht und bewertet werden. Dabei geht es vor allem um Effizienz, Klimaschutz, die Werte von CO2-Ausstoß und den Energieverbrauch. Während wir bisher wie selbstverständlich Begriffe wie „Niedrigenergiehäuser“ verwendet haben, gilt es jetzt mehr denn je, genauer hinzusehen, zu vergleichen und zu bewerten. Dies alles ist derzeit so sehr im Umbruch, dass wir hier nur erste Anhaltspunkte bieten können.

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Mehrgenerationenhaus oder Mehrgenerationen-Wohnen?
Mehrgenerationenhäuser

Früher war es selbstverständlich, dass mehrere Generationen unter einem Dach, auf einem Hof oder in einem (kleinen) Haus lebten. Heute muss man schon sehr genau hinsehen, ob das Wort „Mehrgenerationenhaus“ wirklich einen Wohnraum definiert – oder eher eine Begegnungsstätte meint. Warum das so ist, wie es aussehen kann und wie es sich unterscheiden lässt, erklären wir Ihnen hier ebenso, wie wir Ihnen Tipps auf dem Weg zum privaten Mehrgenerationenhaus geben.

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Was ist eigentlich ein Tinyhouse? Und: Wie nachhaltig kann es sein?
Tinyhouses

Ursprünglich kommt die Tinyhouse-Bewegung aus den USA. Doch sie findet auch in Deutschland immer mehr Anhänger. Dabei werden hierzulande häufig Prinzipien der Nachhaltigkeit mit Bau und Benutzung dieser Mini-Häuser verknüpft. Stimmt das? Ist das realisierbar? Und manchmal herrscht in Bezug auf die „mobilen Immobilien“ eine regelrechte Begriffsverwirrung. Wir versuchen, diese Fragen hier klären zu helfen.

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Wer sich zum ersten Mal mit dem Immobilienkauf oder -verkauf beschäftigt, ist nicht selten überrascht davon, dass ein so wichtiger Bestandteil der Wertermittlung wie die Wohnflächenberechnung alles andere als ein überall gleichermaßen genormter Faktor ist. Ganz im Gegenteil!

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Erbpacht
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Streng genommen, ist „Erbpacht“ nur der umgangssprachliche Ausdruck für das Erbbaurecht. Diese Feststellung ist schon sehr aufschlussreich, denn um beides geht es hier: In aller Regel ist in solch einem Fall das Grundstück nämlich nur gepachtet, allerdings mit dem Recht, dort auch eine Immobilie – als Eigentümer - zu bauen, zu unterhalten und zu verkaufen. Nur: Gerade der Verkauf kann bei dieser Immobilienart selten aus einer Hand erfolgen, meist ist die Zustimmung mehrerer Beteiligter nötig. Wer solche eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, muss sich also nach mindestens zwei Seiten schlau machen: Was gehört zum Eigentum – und was nicht? Geregelt ist das alles im Erbbaurechtsgesetz – wir fassen hier für Sie das Wichtigste zusammen.

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