Was ist das Notaranderkonto?
Das Notaranderkonto (auch Anderkonto) ist ein Treuhandkonto, das im Zuge einer Immobilientransaktion zum Einsatz kommt. Dabei übernimmt ein Notar, Anwalt oder Insolvenzverwalter die Rolle des Treuhänders und überwacht die Bezahlung. Das Notaranderkonto bietet dabei mehr Sicherheit für Verkäufer und Käufer, muss aber beantragt werden und steigert die Kaufnebenkosten.
Wichtig: In der Regel finden Immobilientransaktionen ohne Notaranderkonto statt. Es ist also üblich und grundsätzlich keinesfalls unsicher, den Kaufpreis direkt auf das Konto des Verkäufers zu bezahlen.
Wie funktioniert die Abwicklung mit dem Notaranderkonto?
Wenn ein solches Treuhandkonto eingerichtet wird, übernimmt der Treuhänder Schritt für Schritt die Abwicklung der eigentlichen Transaktion. Da dabei der Grundbucheintrag wesentliches Kriterium des Verkaufs ist, handelt es sich dabei in den meisten Fällen um den beauftragten Notar.
Die Abfolge:
- Der Treuhänder eröffnet das Notaranderkonto und übermittelt die Bankdaten an die Beteiligten.
- Der Käufer überweist die Kaufsumme auf das Treuhandkonto. Je nach Vertragsgestaltung oder Grund für die Treuhandschaft gilt das auch für Kaufnebenkosten wie die Notargebühr und die Grunderwerbssteuer.
- Der Treuhänder informiert die Beteiligten (inkl. Notar, sofern dieser nicht der Treuhänder selbst ist) über den Geldeingang.
- Der Notar setzt die Grundbuchänderungen und Eintragslöschungen um, überprüft die Vertragsbedingunge auf Efüfllung und informiert alle Beteiligten.
- Der Treuhänder zahlt die Kaufsumme an den Verkäufer aus und leitet die optionalen Summen an die Adressaten weiter.
- Die Abwicklung ist nach Bestätigung vollzogen, die Immobilie übertragen und das Konto wird geschlossen.
Durch diese einzelnen Schritte ist eine größtmögliche Sicherheit gewährleistet. Die Immobilie bleibt so lange im Besitz des Verkäufers, bis die Kaufsumme beglichen ist. Ebenfalls ist aus Käufersicht sichergestellt, dass der Grundbucheintrag vor Auszahlung der Kaufsumme erfolgt.
Allerdings hat diese sichere Abwicklung Nachteile. Zum einen dauert die Abwicklung der Transaktion dadurch etwas länger. Zum anderen steigen die Kosten.
Was kostet ein Notaranderkonto beim Immobilienkauf?
Das Notaranderkonto ist eine zusätzliche Leistung, die sich auf die Kaufnebenkosten niederschlägt. Wie die Notarkosten übernimmt diesen Betrag üblicherweise der Käufer.
Der genaue Betrag ist als Gebühr im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)festgehalten. Es handelt sich um eine gestaffelte prozentuale Summe, sodass die Kosten individuell sind. Für die meisten Immobilien ist von einem Betrag von 0,25 Prozent der Kaufsumme auszugehen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 750 Euro zuzüglich Bankgebühren, die aber in der Regel zu vernachlässigen sind.
Wann kommt ein Notaranderkonto zum Einsatz?
Da die Kosten relativ gering sind, wünschen möglicherweise einige Käufer und Verkäufer eine treuhändische Abwicklung über ein Notaranderkonto. Allerdings muss dieses beantragt werden und ist an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die in § 57 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) aufgelistet sind. Dazu zählen ungewöhnliche Situationen, die einen Einfluss auf die sichere Abwicklung des Immobilienkaufs haben können wie zum Beispiel
- eine Finanzierung über mehrere Darlehen,
- eine laufende Zwangsversteigerung,
- die Übergabe vor dem Eintrag ins Grundbuch.
Solche Situationen sind eher selten, daher ist das Nutzen eines Notaranderkontos zwar möglich, aber nicht Teil der normalen Abwicklung eines Immobilienkaufs. Ob es möglich ist, im individuellen Fall eine Treuhänderschaft zu beantragen, erläutert unter anderem der Notar, der die sichere und rechtskonforme Abwicklung des Kaufs überwachen muss.