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Die Crux mit den Glasfasern

Alle Welt ist sich einig: Glasfaserkabel sind gut, kaum störungsanfällig und wenig energieintensiv, sie machen Internet wie TV schneller und steigern dadurch auch den Wert einer Immobilie. Das gilt für vermietete Wohnungen und Häuser ebenso wie für Eigentumswohnungen oder Gewerbeimmobilien. Fachleute sprechen von einer Wertsteigerung für die jeweilige Immobilie von immerhin fünf bis acht Prozent. Und trotzdem: So wirklich einfach ist das alles schon seit Jahren nicht. Warum eigentlich? Wir versuchen mal, das Thema unter die Lupe zu nehmen.

Was macht „das Glasfaserkabel“ aus?

Herkömmliche Kabel bestehen aus Kupfer und leiten Impulse elektronisch weiter. Glasfaserkabel verarbeiten die Daten, die durch sie fließen, als Lichtquelle und erzeugen damit eine bis zu zwanzig Mal schnellere Übertragung. Außerdem gelten die von ihnen übertragenen Daten als weniger störanfällig, obwohl die Kabel selbst – der Name sagt es schon – leichter beschädigt werden, schlimmstenfalls brechen können.

Ganz wichtig: Der Strombedarf der Glasfasertechnik ist rund sechs Mal niedriger als bei herkömmlichen Kabeln. Die Datenübertragung via Glasfaser bricht auch dann nicht so schnell zusammen, wenn – etwa während eines Lockdown – sehr viel mehr Menschen als sonst üblich gleichzeitig die Datenübertragung nutzen.

Die Lage der Dinge. Oder: Warum ist es so schwierig?

Die Bundesnetzagentur antwortet auf die Frage, wie und ob die Glasfasertechnik ausgebaut wird, folgendermaßen: Es gäbe zwar in Deutschland ein Recht auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, dieses Recht lege jedoch „nicht fest, mit welcher Technik das Mindestangebot erbracht werden soll. Es besteht kein Anspruch auf Anschluss an eine bestimmte Technik, zum Beispiel Glasfaser.“ So weit, so schlecht.

Dass der deutsche Glasfaserausbau immer noch stockt, wir damit weit hinter fast allen europäischen Nachbarn zurückliegen, hat verschiedene Ursachen:

Zum einen die oft ungeklärte Frage: Wer entscheidet eigentlich? Bei allen Eigentümergemeinschaften kann das zum Stolperstein werden, denn eigentlich muss der Beschluss pro oder contra Glasfaser einstimmig gefasst werden. Doch da gibt es durchaus Abweichungen, das Amtsgericht Plön etwa urteilte schon 2020: „Ein Glasfaseranschluss eines Bewohners bedarf nicht der Zustimmung aller Eigentümer.“ Trotzdem müssen Kabel-Techniker zum Verlegen der Leitungen das Haus betreten dürfen. Daran könnte es also bereits scheitern. Die Telekom räumt übrigens unumwunden ein: „Eigentümergemeinschaften sind für den Glasfaserausbau die größte Hürde.“

Dann sind da noch all die großen, regionalen Unterschiede: Es gibt Kommunen, die unterstützen ihre Bürger aktiv beim Glasfaserausbau durch den Abschluss eines Pauschal-Vertrags mit einem regionalen Anbieter. Und es gibt Bürgerinitiativen, die genau das erbittert bei ihren Kommunen erst durchzusetzen versuchen.

Dazu kommt: In aller Regel müssen Straßenzüge zum Verlegen der Kabel aufgegraben werden – wer bezahlt das? Dies ist das Versprechen der Bundesregierung: Es soll kostenlos sein. Doch was, wenn auch nur ein Eigentümer sein Wegerecht in Anspruch nimmt und gegen die Straßenbauarbeiten Einspruch einlegt? Dann zieht die Bautrupp weiter und alle Anwohner und Hausbesitzer, die vielleicht gern Glasfaseranschluss gehabt hätten, haben keine Chance mehr.

Denn es ist so: Der Hausanschluss ist durch die Zuschüsse von Bund und Ländern zwar kostenlos – aber nur in einem ganz bestimmten Zeitraum, nämlich in jener Zeit, in der der betreffende Straßenzug erschlossen wird. Das ist meistens ein recht kleines Zeitfenster zwischen einer und drei Wochen. Ist dieser Zeitraum vergangen, weil sich die Besitzer der Anrainer-Immobilien nicht rechtzeitig einigen konnten, ist die Chance auf einen kostenlosen Anschluss vertan. Danach muss jeder Immobilienbesitzer die Kosten für die Erschließung allein und aus eigener Tasche zahlen. Weil das bis zu 15.000.- Euro kosten kann, wird klar, warum das eher selten geschieht.

Glasfaserausbau aus Sicht von Vermietern

Für die Eigentümer von Immobilien bietet der Gesetzgeber zur Finanzierung des Glasfaserausbaus zwei weitere Möglichkeiten:

über eine dauerhafte Erhöhung der Nettokaltmiete um bis zu 8 Prozent als Modernisierungsumlage oder durch eine Nebenkostenumlage von bis zu 60 Euro pro Jahr über eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren – das wäre dann das sogenannte Glasfaserbereitstellungsentgelt.

Die Glasfasertechnik ist also auch für Vermieter sehr interessant, denn beim Auszug eines Bewohners bleibt der Glasfaseranschluss ja weiterhin bestehen und kann vom Nach-Mieter mit einem neuen Vertragsabschluss genutzt werden. Das minimiert den Aufwand für Vermieter, denn jeder Mieter bekommt eine Glasfaserleitung bis in die eigene Wohnung gelegt, allein darüber wird der jeweilige Verbrauch abgerechnet.

Anspruch und Realität

Die Wertsteigerung von Immobilien – ob vermietet oder nicht – mit Anschluss an die Glasfasertechnik scheint unbestritten zu sein. Der Anspruch der Bundesregierung ebenfalls: „flächendeckend“ soll der Ausbau sein.

Doch in der Realität sprechen die Zahlen eine völlig andere Sprache: Von knapp 14 Prozent Glasfasertechnik ist deutschlandweit die Rede. Und das, obwohl das damals neue Telekommunikationsgesetzt bereits 2016 verbindlich festlegte: Es „müssen bei Neubau oder Sanierung von Straßen künftig Glasfaserkabel mitverlegt werden. Dies gilt auch bei der Erschließung von Neubaugebieten, wobei die Glasfaserkabel bis zu den einzelnen Gebäuden verlegt werden sollen.“


Veröffentlicht am 10.08.2022

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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