ohne-makler

Zusammenhang: CO2-Preis und neues „Heizungsgesetz“

Frau vor einer modernen Heizungsanlage

Die Entscheidung soll wieder bei den Eigentümern liegen, so heißt es von Seiten der Koalition zum geplanten neuen Heizungsgesetz. Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt. Was die Regierung aber nicht erklärt: Der CO2-Preis wird weiter steigen, sodass fossiles Heizen deutlich teurer wird.

Der CO2-Preis verteuert das Heizen mit fossilen Brennstoffen

Der CO2-Preis wurde eingeführt, um die Auswirkungen fossiler Verbrennung auf das Klima zu dämpfen. Die Idee: Eine Abgabe soll Öl und Gas unattraktiv machen. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegt 2026 zwischen 55 und 675 Euro pro Tonne. Laut Verbraucherzentrale bedeutet das zum Beispiel rund 400 Euro mehr Heizkosten für eine Ölheizung bei einem Verbrauch von 2.000 Litern im Jahr.

Der CO2-Preis wird zukünftig weiter steigen. Nicht zuletzt wird die bisherige deutsche Lösung bald in eine EU-Lösung übergehen, bei der Marktmechanismen stärker greifen. Damit wird der Preisaufschlag auf fossile Brennstoffe zum einen vermutlich höher ausfallen, zum anderen wird er stärker schwanken. Für Verbraucher bedeutet das eine größere Unsicherheit.

Die Diskussion um das Heizungsgesetz geht an der Idee vorbei

Genau davor sollte das sogenannte Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) schützen. Die von der CDU unter der Merkel-Regierung auf den Weg gebrachten und von Ex-Wirtschaftsminister Habeck nur angepassten Regelungen sollten Verbraucher insbesondere vor einem hohen CO2-Preis schützen. Dazu wurde festgelegt, dass Heizungsanlagen mit nicht-fossilen Energiequellen vorrangig einzubauen gewesen wären.

Dieser Aspekt ging und geht in der Diskussion um das Heizungsgesetz unter. Stattdessen liegt der Fokus wahlweise auf Bevormundung oder Entscheidungsfreiheit. Der neue Reformentwurf von Wirtschaftsministerin Reiche bietet Eigentümern zwar mehr Spielraum bei neuen Heizungsanlagen. Aber er klammert die Belastung für Verbraucher (Eigennutzer und Mieter) aus.

Problem: synthetische und nachhaltige Brennstoffe

Ein weiterer Aspekt bleibt unklar. Der Entwurf zum neuen Heizungsgesetz sieht vor, dass neue Öl- und Gasheizungen mit wenigstens zehn Prozent nicht-fossilen Brennstoffen betrieben werden müssen. Biogas ist aber nur begrenzt vorhanden und kann durch die beschränkte Anbaufläche nicht unendlich mehr produziert werden. Bei synthetischen Brennstoffen dagegen ist das Problem noch größer: Der Wirkungsgrad ist schlecht, die verfügbaren Mengen klein und der Preis sehr hoch.

Wärmepumpen bleiben das Nonplusultra

Wärmepumpen bleiben daher auch nach der geplanten Anpassung für die meisten Immobilien die effizienteste, günstigste und zukunftsweisendste Heizungsart. Nur Anschaffung und Einbau sind in Deutschland wegen vieler einzuhaltender Richtlinien vergleichsweise teuer.

Selbst umgerüstete Klimaanlagen können die Heizkosten effektiv senken. Sie sind als Luft-Luft-Wärmepumpe eher eine ungewöhnliche Lösung, tragen aber zu einer geringeren finanziellen Belastung bei.

Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Während die wieder freiere Entscheidung für Eigentümer gefeiert wird, hätte die geplante Gesetzesänderung für den Wohnungsmarkt erhebliche Auswirkungen – nicht nur mit einer sozialen Unwucht. Die Eigentümer können zwar günstig eine Öl- oder Gasheizung nachrüsten. Die Heizkosten werden damit aber nicht sinken, sondern sehr wahrscheinlich zukünftig deutlich teurer werden. Das gilt auch unabhängig von Krisen wie Kriegen im Nahen Osten.

Immobilien mit fossil betriebenen Heizungen werden unattraktiver

Das Problem: Die Heizkosten belasten Eigenheimbesitzer und Mieter. Beides hat finanzielle Auswirkungen über den Betrieb der Heizung hinaus:

  • Eigenheimbesitzer können zwar frei über die Heizungsart entscheiden. Aber schon jetzt erzielen Immobilien mit alter Heiztechnik und teuren Energiekosten einen geringeren Preis als Objekte mit modernen Anlagen wie Wärmepumpen. Dieser Trend wird sich verstärken.
  • Mieter müssen den CO2-Preis mitbezahlen, denn sie gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sind die Heizkosten wegen einer eingebauten Öl- oder Gasheizungen hoch, bedeutet das zum einen eine soziale Unwucht. Zum anderen werden solche Häuser und Wohnungen weniger stark nachgefragt.

Hohe Heizkosten drücken Immobilienpreise und Mieten

Wer den Wert der eigenen Immobilie stabilisieren oder gar steigern möchte, setzt auf eine moderne Wärmepumpe. Bei der Modernisierung von Heiztechnik kann im Einzelfall eine Öl- oder Gasheizung sinnvoll sein. Das gilt besonders, weil diese Heizungsarten in der Anschaffung günstiger sind. Aber die zukünftigen Heizkosten werden dazu führen, dass Kaufinteressenten und Mieter, wenn es möglich und sinnvoll ist, anderen Immobilien den Vorzug geben.

Der Goldstandard: Wärmepumpe und Fotovoltaik

Nicht zuletzt machen sich Eigentümer damit auch von politischen Krisen und Diskussionen unabhängig. Der Goldstandard bleibt auch nach der Änderung des Heizungsgesetzes eine Wärmepumpe, die (zumindest teilweise) mit selbst produziertem Strom aus einer Fotovoltaikanlage gespeist wird. Damit wird die Immobilie weitgehend autark, was Mieten und Verkaufspreise positiv beeinflusst.


Veröffentlicht am 11.03.2026

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



Alle Themenbereiche

Suchfunktion

OM-Premium

Verkaufen und Vermieten mit Experten

  • Experte als persönlicher Ansprechpartner
  • Professionelles Exposé mit allen Inhalten
  • Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Kostenlose Beratung vereinbaren

Immer informiert sein!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht weitergegeben. Kein Spam-Versand. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.

Hinweis

Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.