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Kündigung des Mietvertrages

Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages muss immer schriftlich in Papierform erfolgen und an den Vermieter adressiert sein. Eine mündliche Kündigung sowie per Mail, Fax oder SMS sind nicht ausreichend, die schriftliche Kündigung muss von allen Hauptmietern unterschrieben werden. Ohne die Unterschrift/en ist die Kündigung laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) unwirksam.

Unsere Vorlage zur Kündigung eines Mietvertrags können Sie hier kostenlos herunterladen:

Muster Kündigung Mietvertrag herunterladen (PDF-Datei)

Was muss bzw. sollte im Kündigungsschreiben stehen?

  • die Adresse der Mietwohnung
  • der Zeitpunkt, zu dem die Mietwohnung gekündigt werden soll
  • die Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung zu bestätigen
  • ein Hinweis zur Terminabstimmung bzgl. Besichtigungsterminen und Wohnungsübergabe
  • die neue Anschrift für die Nebenkostenabrechnung
  • sowie die Bankdaten für die Kautionsrückzahlung und eventuelles Nebenkostenguthaben Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Für Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Steht im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist, kann der Mieter mit dieser Frist kündigen.
  • Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen.
  • Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

    Hier finden Sie unser Beispiel einer Kündigung eines Meitvertrags zur freien Verwendung zum Download:

Muster Kündigung Mietvertrag herunterladen (PDF-Datei)

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