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Zensus 2022: Was bedeutet das für Immobilienbesitzer? Was für Mieter?

Mitte Mai startete der neue „Zensus“ – von manchen Menschen auch hartnäckig „Volkszählung“ genannt. Dabei werden rund zehn Millionen Bürger befragt, aber auch Informationen zu Gebäuden und Wohnungen, deren Daten und Fragen zur Vermietung, zu Mietern und rund um das Thema Energie sind diesmal Bestandteile der Zählung, darum ist das Thema auch für uns relevant.

Wer muss Auskunft geben?

Mieter werden nicht direkt befragt, aber Eigentümer und Vermieter müssen Auskunft über ihren Immobilienbesitz wie auch über ihre Mieter geben. Die wichtigsten Angaben sind: Baujahr der Gebäude, Wohnungsgröße, Nettokaltmiete und auch eventueller Wohnungsleerstand. Die Namen der Mieter werden erfasst – über die Weitergabe dieser Daten müssen Mieter nur dann informiert werden, wenn im Mietvertrag dazu nichts geregelt ist.

Für Eigentümer von Immobilien besteht unter allen Umständen Auskunftspflicht. Die rechtliche Grundlage dafür sind das Zensusgesetz 2022 und das Bundesstatistikgesetz. Wer seiner Auskunftspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen kann.

Wie läuft der „Zensus 2022“ ab?

Der ganze Prozess geschieht auf zwei Ebenen: Neben stichprobenartigen Haushaltsbefragungen sind Immobilieneigentümer und WEG-Verwaltungen dazu verpflichtet, Angaben zu Gebäuden beziehungsweise Wohnungen zu machen. Die Erhebungsstellen für den Zensus haben bereits entsprechende Schreiben verschickt. Seit 15. Mai müssen die Angaben an die Statistischen Ämter übermittelt werden – natürlich erst, wenn man das dementsprechende Schreiben vorliegen hat.

Circa 17,5 Millionen private Eigentümer von Immobilien müssen also ihre Daten bei den Ämtern einreichen. Neben der Erfassung von Gebäuden für Wohnraum sind auch gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen dazu verpflichtet, die an sie gerichteten Fragen beantworten. Das alles geschieht automatisiert und in der Regel online.

Für die „stichprobenartigen Haushaltsbefragungen“ werden Datensammler vor Ort Stichproben bei rund 16 Prozent der Bürger nehmen. Das ist also eine Art „Haustürbefragung“. Wer befragt wird, bestimmt ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Bei den auf diese Weise ausgewählten Menschen finden die Befragungen dann durch Interviewer statt, die durch die Erhebungsstellen der einzelnen Kommunen eingesetzt wurden. Hauptorganisator ist das Bayerische Landesamt für Statistik, aber natürlich sind auch alle Kommunen vor Ort aktiv eingebunden.

Was geschieht mit den Daten? Oder: Wozu ist das alles gut?

Neu ist: Im Gegensatz zu früheren „Volkszählungen“ werden diesmal auch die Art der Heizung und die verwendeten Energiearten abgefragt, denn mit den Angaben für die Gebäude- und Wohnungszählung soll der „Zensus 2022“ eine Basis schaffen, um besser und sinnvoller wohnungspolitische Entscheidungen sowie Maßnahmen für räumliche Planung und Energieförderungsmaßnahmen treffen zu können.

Die erfassten Daten haben noch weitere Funktionen: Sie dienen als Bemessungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich aber auch für die Verteilung von Fördergeldern der Europäischen Union, die Wahlkreiseinteilung, die Bundestagssitzverteilung und die Bedarfsplanung im sozialen Bereich.

Unser Tipp

Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.zensus2022.de


Veröffentlicht am 16.06.2022

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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