Co-Living: ein neuer Wohntrend in Städten
Co-Living ist ein Begriff, der sich nicht sofort erschließt. Wir gehen der Sache nach: Was steckt hinter der Bezeichnung, welche Vorteile bietet dieser neue Wohntrend und was bedeutet das alles am Ende für Eigentümer bzw. Vermieter?
Was ist Co-Living?
Die junge Generation setzt andere Schwerpunkte in vielen Bereichen des Lebens. Sie teilt gern. „Sharing“ ist ein wichtiger Begriff. Sie kaufen sich kein eigenes Auto, sondern nutzen Car-Sharing. Sie mieten kein Büro, sondern nutzen einen Co-Working-Space. Alles ist reduziert auf den lebensnotwendigen Besitz. Und einige Menschen mieten eben keine eigene Wohnung mit Hausrat mehr, sondern fragen nach Co-Living.
Der Bedarf für diesen Wohntrend ist in Deutschland noch gering, wächst aber nach Meinung von Experten. Derzeit gibt es in Deutschland nach Schätzungen nur eine vier- bis fünfstellige Anzahl von Angeboten.
Das macht Co-Living aus
Allerdings ist der Begriff nicht klar definiert. Bei Co-Living-Angeboten handelt es sich in erster Linie um eine Mischung aus eigenem Apartment mit Vollausstattung und Gemeinschaftsräumen innerhalb eines Wohnkomplexes. Es ist mehr als ein Studenten- oder Schwesternwohnheim. Es ist aber auch weniger als eine eigene Wohnung. Vergleichbar ist eine WG, allerdings haben bei Co-Living alle ein eigenes, abschließbares Apartment.
Zwischen diesen Extremen sind verschiedene Mischformen vorhanden, die als Co-Living zu bezeichnen sind. Typisch sind möblierte Apartments mit eigenem Bad sowie Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnraum oder Hobbyzimmer bis zum Fitnessraum.
Der wesentliche Punkt: Wer nach Co-Living fragt, erwartet eine komplette Ausstattung. Das eigene Gepäck ist alles, was diese Personen mitbringen möchten. Es findet kein Umzug mehr statt, sondern der Wohnungswechsel ähnelt einem Hotelwechsel. Die Nachfrage ist vor allem dann gegeben, wenn es sich um Wohngelegenheiten in Top-Lagen von Innenstädten handelt, bei denen die Ausstattung gehobenem oder sogar exklusivem Standard entspricht.
Zukunftsweisend auch durch Wohnungsmangel
Die Mieter möchten eine kleine Bleibe ohne langfristige Bindung, aber zugleich die soziale Gemeinschaft aus dem Wohnkomplex und die Annehmlichkeiten der Innenstadtlage damit verbinden. Digital Nomads mit Vorliebe für Städte sind eine der Zielgruppen, die sich für die Wohnformen interessieren.
Durch Vereinsamung und Wohnungsknappheit sowie hohen Mieten, die besonders bei großen Wohnungen kaum zu stemmen sind, ist das Modell aber zukünftig für eine breite Bevölkerungsgruppe interessant. Beschränkt auf ein kleines ausgestattetes Apartment mit Anschluss an eine Gemeinschaft wird Co-Living auch für Senioren und andere Gruppen eine mögliche Wohnform.
Die rechtliche Abgrenzung: Ist das schon Wohnung oder noch Beherbergung?
Co-Living bedeutet Flexibilität. Das gilt auch für die Mietdauer. Viele Suchende erwarten eine Wohngelegenheit für Monate, nicht für Jahre. Dieser Punkt ist für Eigentümer schwierig. Denn es gibt einen Übergang zwischen Beherbergung und Vermietung, der bei Co-Living nicht eindeutig ist. Durch die Vollmöblierung, die häufig kurze Mietdauer und die Frage nach Folgepflichten entsteht ein Risiko, das bis in Bauvorschriften hineinreicht. Aber viele – auch eher unscheinbare – Details wie Betriebskosten, Reparaturpflicht oder Schlüsselvergabe spielen bei der Planung und den rechtlichen Folgen eine Rolle.
Große Rendite möglich
Eigentümer und Vermieter sollten sich aus diesem Grund intensiv beraten lassen, ob das Geschäftsmodell Co-Living für Sie interessant ist. Ratsam ist es, die Mindestmietdauer bei mindestens drei Monaten anzusetzen. Damit gibt es in der Regel eine ausreichend große Abgrenzung zu Beherbergungsbetrieben. Aber viele kleine Aspekte sind rechtlich zu prüfen. Der Bundesverband Micro-Living ist eine der Institutionen, die Unterstützung in Fachfragen bieten.
Das Gesamtkonzept muss gut durchdacht werden, um den Spagat aus zielgruppengerechter Ausstattung, rechtlichen Vorgaben und Renditeerwartung sicher zu bewältigen. Der letzte Punkt ist dabei nicht unwichtig, denn eine größere Startinvestition ist erforderlich. Die möglichen Erträge aus Co-Living-Angeboten liegen jedoch durch Konzept und Ausstattung bei Vollvermietung in der Regel deutlich über denen aus der normalen Vermietung.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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