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Klimaanlage oder Luft-Luft-Wärmepumpe – wo sind die Unterschiede?

Um die Begriffsklärung gleich vorwegzunehmen: Auch eine Klimaanlage kann in die „Familie“ der Wärmepumpe gehören. Darum spielt sie im Kanon der Heizungsarten, die nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Einsatz kommen können, eine nicht unwichtige Rolle. Doch erst einmal sollten die Begriffe geklärt werden.

Klarheit über Begriffe und Funktionen schaffen!

Wer unter einer Klimaanlage nur die Möglichkeit versteht, einen Raum oder ein ganzes Haus zu kühlen, kommt so schnell nicht auf die Idee, dass eine Klimaanlage auch in die „Familie“ der Wärmepumpen gehören könnte. In gewisser Weise tut sie das aber, besser gesagt: Unter gewissen Umständen arbeiten beide Geräte sehr ähnlich. Hier gilt es, zunächst einmal möglichst exakt auf die Begriffe zu schauen – und die Funktionen der damit bezeichneten Geräte nicht aus den Augen zu verlieren. Unter dem Begriff „Luftwärmepumpe“ werden Luft-Luft-Wärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen zusammengefasst. Beide Pumpen gewinnen Wärme aus der Umgebungsluft. Die kann aus Außen- oder Innenräumen kommen.

Lüftungswärmesysteme

Der Unterschied zwischen Luft-Luft-Wärmepumpe und Luft-Wasser-Wärmepumpe ist: Luft-Wasser-Wärmepumpe übertragen die gewonnene Wärme per Heizwasserkreislauf auf die Wohnräume, Luft-Luft-Wärmepumpen tun dies allein über die Luft. Heizungen mit Luft-Luft-Wärmepumpe werden deshalb auch oft Lüftungswärmesysteme genannt. Wichtig auch: Gebäude, die mit Luft-Luft-Wärmepumpen geheizt werden, brauchen weder Heizkörper noch Heizflächen. Das haben sie bereits mit Klimaanlagen gemeinsam. Als Energiequelle dient bei den Lüftungswärmesystemen die Außenluft oder die Abluft aus dem Inneren der Immobilie. Luft-Luft-Wärmepumpen können Teil einer Anlage sein, die eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung betreibt. In diesem Fall dient die warme Innenluft als Energielieferant. Und dann gibt es noch die „reversible“ Version einer Luft-Luft-Wärmepumpe – die kann außerdem noch kühlen. Genau dann sprechen viele Menschen auch von einer Klimaanlage. Damit ist die sprachliche Verwirrung oft perfekt. Zur Vervollständigung: Die klassische Klimaanlage muss erst einmal nur eines können: Kühle schaffen. Doch auch da gibt es Modelle, die von Anfang an zusätzlich auch heizen können, manchmal lässt sich die Heizfunktion noch nachrüsten. Zum Heizen mit der Klimaanlage entziehen solche Geräte der Außenluft die vorhandene Wärme und nutzen sie zum Erwärmen der Räume. Tatsächlich arbeiten Luft-Wärme-Pumpen genauso. Beide Geräte arbeiten mit Ventilatoren und brauchen ein Kältemittel, um die Luft zwischen einem Außenkompressor und einer Verdampferschlange im Innenbereich zirkulieren lassen. Die „reine Klimaanlage“ dagegen kann oft ausschließlich mit und über die Luft des Innenraums betrieben werden. Sie braucht also keinen Außenkompressor, kein Loch in der Außenwand, keinen Kompressor außen auf der Hauswand, der Lärm verursachen und von Nachbarn beanstandet werden könnte. Noch einmal ganz exakt: Luft-Luft-Wärmepumpen nutzen Ventilatoren, um Außenluft anzusaugen. Die Wärme der Umgebungsluft wird über einen Verdampfer auf ein Kältemittel übertragen. Ein Verdichter erzeugt weitere Wärme aus der Energie des Kältemitteldampfs. Der Verflüssiger überträgt diese Wärmeenergie dann an ein Luft-Verteilungssystem.

Außenkompressor – was ist zu beachten?

Immer, wenn ein Außenkompressor nötig wird, müssen die Rahmenbedingungen stimmen: Niemand darf durch den Lärm belästigt werden – im Zweifelsfall bitte erst einmal die Einwilligung aller Nachbarn einholen. Mieter müssen selbstverständlich das Einverständnis ihrer Vermieter haben – schließlich ist ein Loch in der Außenwand auch keine Kleinigkeit – von der möglichen Lärmbelästigung ganz zu schweigen! Je nach Modell ist auch die Position des Außenkompressors keineswegs frei wählbar – da stellt sich dann erst recht die Frage, ob jemand dadurch belästigt werden könnte. Oder, ob es baulich überhaupt passt, so ein Gerät anzubringen. Wer Besitzer eines Einfamilienhauses ist, hat es einfacher. In diesem Fall sind wohl die Messwerte der wichtigste Faktor: Wieviel Dezibel Lautstärke im Außenbereich? Wieviel Stromverbrauch für das Gerät? Und: Lässt sich der Strom vielleicht ebenfalls aus erneuerbaren Energien erzeugen? Denn unterm Strich gibt es ja kaum einen umweltschonenderen Energielieferanten als Luft – damit ist schon mal ein guter Anfang gemacht.

Wie effektiv sind solche Geräte?

Grundsätzlich gilt: All diese Geräte brauchen Strom! Das kann auch schon der Hauptpunkt zur Entscheidung für oder gegen ein Lüftungswärmesystem sein: Wie viel Strom verbraucht es? Die Recherche sollte möglichst gründlich sein, denn meistens reicht ein Gerät nicht zum Beheizen einer ganzen Wohnung, oft braucht jedes Zimmer ein eigenes Gerät. Was die reine Wärmegewinnung angeht, ist das Heizen mit einer Klimaanlage meistens nur dann wirtschaftlich, wenn sie als ergänzende Wärmequelle genutzt wird – etwa in Kombination mit einer Fußbodenheizung, die ihre Energie über eine Photovoltaik-Anlage bezieht. Oder gleich ganz in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage als Stromlieferant. Natürlich eignen sich Klimaanlagen zum Heizen am besten in Gebäuden mit guter Wärmedämmung.

Was ist mit Kältemitteln? Und der Wartung?

Alle Klimaanlagen brauchen Kältemittel. Deren Umweltverträglichkeit wird zunehmend besser – neutral werden sie allerdings wohl nie sein. Die Befüllung mit dem jeweils passenden Kältemittel sollten unbedingt Fachleute vornehmen. Damit sind wir auch schon bei der Wartung der Geräte: Die ist deutlich weniger aufwändig als bei „klassischen Heizungen“: häufiger als alle zwei bis drei Jahre sollte eine Wartung nicht nötig sein. Die Kosten dafür können sehr unterschiedlich ausfallen und belaufen sich in der Regel auf 100 bis 400 Euro. Der Füllstand des Kältemittels wird beim regelmäßigen Service der Klimaanlage geprüft. Aber: Damit die Klimaanlage die richtige Menge an Kältemittel enthält, ist es meist notwendig, die komplette Flüssigkeit abzusaugen und das Klimagerät neu zu befüllen. Darum kümmert sich ein Klima- und Kältetechniker.


Veröffentlicht am 07.09.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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