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Steuern steuern: Wertsteigerung, Instandhaltung und Denkmalschutz

In diesem Beitrag geht es um drei der „sieben Wunder der Immobilieninvestments“, wie sie Steuerberater und Erfolgsautor Johann C. Köber in seinem jüngsten Werk definiert: Wertsteigerung, Instandhaltung und Denkmalschutz.

Über Köbers Buch „Steuern steuern mit Immobilien“ haben wir hier berichtet. Und dann gibt es noch das Seminar zum Thema, das wir gemeinsam mit immometrica kostenlos angeboten haben. Das haben wir mittlerweile in leicht verdauliche Häppchen unterteilt – die können Sie sich jederzeit auf Youtube ansehen. „Leicht verdaulich“ darum, weil die Materie natürlich komplex ist. Vor allem für Laien. Hier begleiten wir diese „Häppchen“ mit kurzen Texten, die Ihnen ebenfalls Orientierung bieten wollen. Denn genau darum geht es: Um Orientierung im „Dschungel“ der Steuern und Investmentarten.

Mietobjekte: Wertsteigerung über Instandhaltungsmaßnahmen

Bei jeder Immobilie, die der Einnahmeerzielung dient, kann ich alle Kosten steuerlich geltend machen, die ich investiert habe – meist über Abschreibungen. Das bedeutet: bei Immobilien, die ich selbst nutze, geht das nicht. Wohl aber bei allen, die ich vermiete.

Für Köber gehört das vor allem darum zu den „Wundern“, weil ich damit ja den Wert meiner eigenen Immobilie ständig erhöhen kann. Und sie zudem am Ende auch noch steuerfrei verkaufen darf. Das geht „sogar als Arbeitnehmer“, betont er – im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung beispielsweise – mit der die progressive Steuererhöhung ja mehr oder sofort greifen würde, ohne, dass ich etwas „steuern“ könnte. Im Gegensatz dazu steht für ihn die vermietete Immobilie, bei der ich selbst bestimmen kann, wann ich Investitionen in welcher Höhe vornehmen möchte. Wie bei so vielen Steuerstrategien von Köber geht es also auch hier um die Kontrolle, die wir haben können – wenn wir denn selbst aktiv werden.

Den Youtube-Beitrag dazu finden Sie hier:

Das Wunder denkmalgeschützter Immobilien

„DAS geniale System, um mit Immobilien ganz viel Geld zu verdienen“ – das ist für Köber die denkmalgeschützte Immobilie. Er muss es wissen, denn er selbst besitzt und bewohnt nicht zum ersten Mal eine denkmalgeschützte Immobilie. Er betont aber auch, dass es dabei sicher kein Fehler ist, wenn man alte Architektur und/oder Kulturdenkmäler liebt.

Der größte Vorteil ist aber sicher, dass er über die Abschreibung von zehn Jahren seine gesamte Investition abschreiben konnte. Im Idealfall muss ein Besitzer denkmalgeschützter Immobilien zehn Jahre lang gar keine Steuern zahlen. Köber hat diese Steuervorteile aber noch weiter ausgebaut, indem er die Immobilie nach Ablauf der zehn Jahre an eine von ihm gegründete Stiftung verschenkt hat. Dafür bekam er Spendenquittungen, die er variabel einsetzen kann. Seitdem zahlt die Stiftung den Erhalt des Objekts quasi auch noch selbst. Und Köber spart weiterhin Steuern.

Den ganzen Beitrag auf Youtub ansehen? Hier:

Die Wertsteigerung

Hierbei macht sich Köber eine ziemlich disparate Sichtweise unseres Steuer- und Wertesystems zunutze: Die Abschreibungsregeln besagen ja, dass im Lauf der Zeit – also mit der linearen Abschreibung – der „abzuschreibende“ Gegenstand immer mehr an Wert verliert, genauer gesagt: „in den Büchern des Finanzamts“. Gerade bei Immobilien aber trifft ja exakt das Gegenteil zu: „Auf dem freien Markt steigen die Preise für Immobilien immer mehr.“ In der Realität geschieht also ganz was anderes als in den „Büchern“ der Finanzämter… Wer schlau ist, macht sich das zunutze.

Und: Investoren haben zudem noch laufende Einnahmen aus ihrer Immobilie. Und: Sie können alle Kosten abschreiben – sparen damit also auch noch Steuern. Ja, das kann man in der Tat als „Wunder“ bezeichnen!

Dieser Beitrag ist auf Youtube relativ kurz, hat es aber durchaus in sich! Hier:

Weitere Wunder

Sieben Wunder sollen es ja sein. Darum werden wir uns in unserem nächsten Beitrag mit Wunder fünf bis sieben beschäftigen: Mit Umschichtungen, Hebeleffekten und steuerfreien Einnahmemöglichkeiten.


Veröffentlicht am 28.12.2021

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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