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Wohnungsgeberbestätigung

Nach dem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde ummelden und eine Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter vorlegen. Die Wohnungsgeberbestätigung kann entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine Vorlage für die schriftliche Bestätigung finden Sie hier:

Unsere Vorlage zur Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier kostenlos herunterladen:

Muster Wohnungsgeberbestätigung herunterladen (PDF-Datei)

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Mit dieser belegt der Vermieter, dass Sie tatsächlich in seine Wohnung eingezogen sind. Nach dem Umzug muss innerhalb von zwei Wochen die Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen und die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Welche Daten müssen enthalten sein?

Folgende Angaben müssen in der Wohnungsgeberbestätigung enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und falls abweichend auch des Eigentümers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen (also wer in die Wohnung einzieht) Die Unterschrift des Wohnungsgebers darf natürlich nicht fehlen

Gut zu wissen

Wenn Sie in Ihre Eigentumswohnung oder das eigene Haus einziehen, dürfen Sie sich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausstellen. In diesem Fall muss aber auch eine formlose Erklärung vorgelegt werden, dass Sie selbst der Eigentümer der Immobilie sind.

Hier finden Sie unser Beispiel eines Wohnungsübergabeprotokolls zur freien Verwendung zum Download:

Muster Wohnungsgeberbestätigung herunterladen (PDF-Datei)

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