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Was ist der Unterversicherungsverzicht bei einer Wohngebäudeversicherung?

Im Schadensfall schützt die Unterversicherungsklausel - Dominosteine fallen gegen Haus, werden aber von Schild geblockt.

Viele Wohngebäudeversicherungen enthalten eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht. Was bedeutet das eigentlich? Welche Auswirkungen hat das auf das Versicherungsverhältnis und was passiert, wenn der Vertrag keine solche Passage enthält? Wir fassen das Thema kurz zusammen.

Ist eine Wohngebäudeversicherung überhaupt Pflicht?

Die Wohngebäudeversicherung deckt eine Reihe von Schäden an einer Immobilie ab. Obwohl es in Deutschland keine Pflicht gibt, ist ein Abschluss sehr empfehlenswert. Denn sonst bleiben Immobilienbesitzer auf Schäden durch zum Beispiel Brand, geplatzte Wasserrohre, Blitzeinschlag und Überspannung, Hagelschlag oder Sturm sitzen. Im schlimmsten Fall müssen sie sogar selbst für Folgekosten für das Abtragen von kontaminiertem Erdreich oder für die Hotelkosten - auch für Mieter - während einer vorübergehenden Unbewohnbarkeit selbst aufkommen. Das kann sogar existenzgefährdend sein.

Versicherungssumme, Schadenshöhe und der Unterversicherungsverzicht

Die Wohngebäudeversicherung kommt im Normalfall für den gesamten versicherten Schaden bis zur tatsächlich entstandenen Höhe auf. Das bedeutet: Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung sollten Immobilienbesitzer darauf achten, dass die maximale Deckungssumme ausreichend groß ist und dem Immobilienwert entspricht. Die Angaben zur Fläche und Ausstattung der Immobilie müssen dabei mit der Realität übereinstimmen.

Diese Daten zur Immobilie werden nicht nur beim Abschluss abgefragt, sondern sollten fortlaufend angepasst werden. Spätestens bei Um- oder Anbauten sowie aufwendigen Modernisierungen sind Änderungsmeldungen ratsam. Die Versicherungen passen ihrerseits über eine allgemeine Berechnung der Neubaupreise die Versicherungshöhen und die Prämien regelmäßig an.

Der Unterversicherungsverzicht als Hilfe in der Not

Schließt der Eigentümer eine Versicherung ab, sollte der Unterversicherungsverzicht Bestandteil des Vertrags sein. Das ist der Branchenstandard, aber eine Wohngebäudeversicherung ist auch ohne diese Klausel möglich. Das hat Folgen!

Ist der Wert einer Immobilie zum Beispiel höher, als bei Vertragsunterzeichnung angegeben, oder stimmen Angaben zur Fläche nicht, gibt es ohne diese Klausel ein Problem. Denn die Versicherung zahlt dann nicht die tatsächliche Schadenshöhe. Sie ersetzt nur einen Anteil, der sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Immobilienwert und den Angaben aus den Unterlagen ergibt. Der Eigentümer verliert im Schadensfall folglich viel Geld.

Der Unterversicherungsverzicht schützt genau davor. Beide Vertragspartner vereinbaren, dass der volle Schaden bis zur Deckungssumme auch dann bezahlt wird, wenn die Immobilie unterhalb ihres eigentlichen Wertes versichert ist. Kommt es zu einem Schaden, erhält der Eigentümer einen Ausgleich in voller Höhe des Schadens und bis zum vereinbarten Maximum. Dabei spielt es keine Rolle, ob sein Gebäude mehr wert ist, als es aus den Versicherungsunterlagen hervorgeht.

Die Kosten für mehr Sicherheit

Da viele Immobilien unterversichert sind, schützen sich Eigentümer durch einen Unterversicherungsverzicht mit einem einfachen Haken an richtiger Stelle der Vertragsunterlagen vor einem potenziell großen finanziellen Schaden. Der Nachteil: Die meisten Versicherungen versuchen, die Klausel mit einer Selbstbeteiligung zu kombinieren. Auch die Prämien können etwas höher als ohne Unterversicherungsverzicht sein.

Hinweis: Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind nicht steuerlich absetzbar. Aber Vermieter können diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen, wenn sie diese Ausgaben im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart haben.


Veröffentlicht am 03.11.2025

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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