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Immobilien gegen Elementarschäden versichern

Spätestens seit den katastrophalen Starkregenschäden der letzten Wochen ist vielen Menschen klargeworden, dass die richtige Versicherung rund um unsere Wohnungen – egal, ob Eigentum oder nicht – kein Luxus, sondern eine kluge Investition ist. Darum sehen wir hier mal genauer hin: Was ist wirklich sinnvoll, wenn es um unsere Wohnungen, unsere Häuser, unseren Hausrat, unsere Keller, Dächer, kurz: unsere Wohnsicherheit geht?

Eigene Immobilie, Wohnsicherheit und Elementarschäden: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Der Elementarschaden

Der Blitzeinschlag, der verheerende Starkregen, der Sturm, der Erdrutsch – all das zählt zu den scheinbar unvorhersehbaren Dingen. Doch sind sie wirklich so unvorhersehbar? Ganz und gar nicht, wie die jüngsten Regenfälle mal wieder gezeigt haben. Es ist leider wahr: Der Klimawandel bringt Wetteränderungen mit sich, die uns und unser Eigentum ernsthaft gefährden können. Und die kein Einzelfall sind, sondern sich in der ein oder anderen Form wiederholen können, wiederholen werden. Dann ist es eben doch absehbar – und darum alles andere als Luxus, sich die Frage zu stellen: Habe ich eine Elementarschadenversicherung? Und wenn nein: Brauche ich sie wirklich nicht? Oder wo kriege ich möglichst bald eine her?

Erst einmal: Was genau sind eigentlich Elementarschäden? Die Verbraucherzentrale definiert: Alle Schäden, „die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.“ Und, wichtig: Überschwemmungen entstehen nicht nur dann, wenn ein Fluss über die Ufer tritt, sondern schlicht auch durch zu viel Regen. All das deckt eine Elementarschadenversicherung in der Regel ab. Auch, wenn es kleine Ausnahmen gibt: Etwa die Schneelawine, die nicht vom Berghang rollt, sondern von den Bäumen vor dem Haus niedergeht. Oder der Wasserschaden, der durch einen Grundwasseranstieg entsteht. Das sind Ausnahmen, die im Zweifelsfall mit der Versicherung verhandelt werden müssen: Was gab den Ausschlag? Ansonsten sind die meisten Schäden durch Naturkatastrophen aller Art durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt.

Die Elementarschadenversicherung

Ob kleines Malheur oder große Katastrophe: Meistens ist eine gute Versicherung im wahrsten Sinne des Wortes die Rettung!
Ob kleines Malheur oder große Katastrophe: Meistens ist eine gute Versicherung im wahrsten Sinne des Wortes die Rettung!
Bleiben wir mal beim elementaren Wasserschaden: Hier ist es wichtig zu wissen, dass Versicherungen oft die Versicherbarkeit einzelner Immobilien in Gefährdungsklassen unterteilen. Dahinter steht die statistische Hochwasser-Häufigkeit in der jeweiligen Region. Wenn bereits häufig Keller in dieser Region vollgelaufen sind, wenn die Hochwassergefahr eine statistisch erfasste, wiederkehrende Größe ist, sind die Versicherungsbeiträge entsprechend hoch. In Einzelfällen kann ein Antrag auf Versicherung sogar abgelehnt werden – auch das ist meist eine Frage der Gefährdungslage in der jeweiligen Region. So wird man beispielsweise in den Niederlanden vergeblich nach einem Versicherungsangebot gegen Hochwassergefährdung suchen: Es gibt nämlich Landesteile, die liegen unter dem Meeresspiegel – das lässt sich kaum gegen Hochwasser versichern. Dagegen stehen die Chancen in Deutschland auf eine Elementarschadenversicherung – auch und gerade gegen Wasserschäden – deutlich besser. Machen Sie sich bitte mal aufgrund Ihrer bisher bestehenden Versicherungen schlau!

Denn eine Elementarschadenversicherung wird in aller Regel nur als Zusatz angeboten: zusätzlich zur bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Eine mögliche „Aufstockung“ geht am besten genau darüber. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer – auch sonst sehr informativen Seite – diverse Vorlagen für Musterschreiben in solchen Fällen an. Finden Sie hier: www.verbraucherzentrale.de

Der Hausrat und dessen Versicherung

Gerade bei Wasserschäden aller Art leidet vor allem der Hausrat – egal, ob im Keller, auf Terrassen oder im restlichen Gebäude. Was genau ist eigentlich unter Hausrat zu verstehen? Grob gesagt, alles, was zum beweglichen und unbeweglichen Inventar einer Wohnung, einer Immobilie gehört – und zwar ausdrücklich bei privat genutzten oder vermieteten Immobilien.

Gewerberäume, Büros und andere Geschäftsräume fallen im Schadensfall eher unter eine Inventar- als unter eine Hausratversicherung.

Der Hausrat umfasst also, ganz grob gesagt, alle beweglichen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten, auch der Rasenmäher oder das Werkzeug in der Garage gehören dazu. Ebenso Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere und Schmuck aller Art – das gilt als Wertgegenstand und wird von den meisten Versicherungen bei Verlust bestenfalls prozentual erstattet. Die meisten legen dabei eine sogenannte Entschädigungsgrenze fest – die gegen Aufpreis selbstverständlich von den meist üblichen 20 auf 60 Prozent erhöht werden kann. „Hausrat“ ist also vor allem „beweglich“, für fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände, etwa eine Einbauküche, ist dagegen die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Zusatztipp: Die Unterscheidung zwischen beweglich und unbeweglich manchmal schwer zu treffen. Darum empfiehlt es sich, beide Versicherungen beim selben Anbieter abzuschließen, damit entfällt die Gefahr, dass sich zwei Versicherungen die Verantwortung gegenseitig zuschieben.

Bei einer Hausratversicherung ist es außerdem wichtig zu wissen, dass der Versicherungsschutz anders definiert ist als die Elementarschadenversicherung: Feuer oder Überspannungsschäden gehören dazu, auch Einbrüche oder Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel. Meistens beschränkt sich eine Hausratversicherung auf genau diese Schadens-Ursachen – und der Schutz gegen Schäden durch Überschwemmungen oder Starkregen muss extra bezahlt werden. Auch da gilt: Informieren Sie sich bitte über eine mögliche „Aufstockung“!

Eigentum, gemietete oder vermietete Immobilie?

Hier gibt es mit Blick auf den Versicherungsschutz wesentliche Unterschiede, Pflichten und Rechte:

Für Eigentümer und Vermieter

Es führt kein Weg daran vorbei: Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für alle Eigentümer. Sie schützt bei Schäden am Gebäude – innen wie außen -, die durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser oder Überspannung entstanden sind. Aber eben nicht bei Elementarschäden, da wird eine Zusatzvereinbarung nötig – siehe oben. Die Wohngebäudeversicherung ist und bleibt aber ein wichtiger Posten, darum hier noch der Hinweis: Es gibt auch Wohngebäudeversicherungen „mit erweiterter Naturgefahrendeckung“. Solche Versicherungen übernehmen dann auch die Kosten für Reparaturen im und am Haus sowie in dessen Nebengebäuden, für die Trockenlegung und Sanierung oder den eventuellen Abriss des Gebäudes, für Konstruktion und Bau einer gleichwertigen Immobilie.

Wer eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft bewohnt, kauft oder vermietet, sollte sicherstellen, dass die Eigentümergemeinschaft eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, am besten mit zusätzlichem Schutz vor Elementarschäden.

Auch wer eine Immobilie vermietet oder vermieten möchte, sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen, ebenfalls mit Zusatz-Schutz vor Elementarschäden.

30 Prozent der Kosten ihrer Wohngebäudeversicherung dürfen Vermieter übrigens auf Mieter umlegen, damit gelten Mieterinnen und Mieter in einem Schadensfall, der sie betrifft, als ebenfalls geschützt. Weiterhin besagt die Rechtsprechung, dass Mieter darauf vertrauen können, dass Vermieter alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben. Wenn der Vermieter das nicht getan hat, muss er es dem Mieter mitteilen. Versäumt der Vermieter, dem Mieter mitzuteilen, dass er keine Versicherungen abgeschlossen hat, haftet der Mieter im Schadensfall nicht.

Wer seine Immobilie vermietet hat, sollte mit Blick auf die Gefahren durch Elementarschäden auch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll sein könnte, sich im Hinblick auf die Kosten abzusichern, die für eine alternative Unterkunft der Mieterinnen und Mieter entstehen und vielleicht auch noch die Mietausfälle abdecken, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein. Auch solche Versicherungen gibt es. Und auch die können sinnvoll sein.

Immobilienbesitzer sollten sich außerdem auch immer gegen Schäden absichern, die durch Dritte verursacht werden oder bei denen Dritte zu Schaden kommen könnten. Das gilt insbesondere bei vermieteten Immobilien. Meist geht es darum, dass Unbeteiligte in Ihrer Immobilie oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen könnten – aber als Eigentümer sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihrem Besitz keine Gefahr für andere ausgeht. „Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung“ ist hier das Stichwort, unter dem Sie sich informieren sollten. Manchmal kann dieser Posten auch mit der eigenen Privathaftpflichtversicherung gekoppelt werden.

Bei selbst genutzten Immobilien

Für Eigentümer wie für Mieterinnen empfehlen sich in aller Regel zwei Versicherungen: die private Haftpflichtversicherung – sie schützt beispielsweise auch bei „Mietsachschäden“. Und eine Hausratversicherung. Wie gesagt: In Anbetracht der wetterbedingten Schadensgefahr lohnt es sich unbedingt, bei Letzterer über einen Zusatz gegen Elementarschäden nachzudenken – und zwar völlig unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie gemietet haben oder besitzen.

Mieterinnen und Mieter sind in aller Regel durch die Wohngebäudeversicherung ihrer Vermieter mitgeschützt, zahlen sie doch fast immer über die Betriebskostenabrechnung monatlich an deren Kosten anteilig mit. Doch bei Schäden wird meist nur das erstattet, was mehr oder weniger „direkt“ zur Immobilie gehört: die Einbauküche, das defekte Dach oder der Schaden an einer Terrasse. Privates und bewegliches Eigentum der Mieter gehört nicht dazu. Darum ist auch für Mieter die private Haftpflichtversicherung – gern mit Elementarschutz-Zusatzklausel – sinnvoll. Wie alle guten Versicherungen rund um die Immobilie dient sie vor allem der Wohnsicherheit. Und das gilt natürlich für Immobilienbesitzer ganz genauso.


Veröffentlicht am 26.07.2021

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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