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Das Gebäudeenergiegesetz, Technologieoffenheit und „grüne Gase“

Bis zum Jahr 2033 sollen alle Wohngebäude in Deutschland den Standard D des Energieausweises erreichen. Wichtigste Vorgaben: Nach und nach sollen Heizungen 65 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen, ab 2045 soll dem Entwurf ein Betriebsverbot für reine Öl- oder Gasheizungen folgen. Wie kann das gehen? Und was bitte sind „grüne Gase“?

Was besagt das neue Gebäudeenergiegesetz?

Die entscheidende Größe, um die Faktoren der angestrebten Energiewende berechnen zu können, ist der Endenergiekennwert. Er besagt, wie viel Energie eine Immobilie tatsächlich pro Jahr verbraucht. Angegeben wird dieser Wert immer in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche. Wir kennen diesen Wert aus dem Energieausweis. Und genau der soll schrittweise gesenkt werden.

Dabei spielt die Dämmung der Immobilie die erste entscheidende Rolle. Und dann geht es um die CO2-Emissionen. Aktuelle Berechnungen besagen, dass 18 Prozent davon allein durch das Beheizen und Kühlen von Gebäuden sowie die Warmwasser-Zubereitung und -Bereitstellung entstehen. Darum will das neue Gebäudeenergiegesetz die Zahl aller Öl- und Gasheizungen in Deutschlands Immobilien schrittweise verringern: Ab 2024 dürfen keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr installiert werden, bis 2045 soll es dann das Betriebsverbot für diese Heizsysteme in Kraft treten. Stattdessen sollten Haushalte auf Heizsysteme setzen, die ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen.

Was hat es mit der „Technologieoffenheit“ auf sich?

In der Zusammenfassung des neue Gebäudeenergiegesetzes steht, dass die Regelung für alle Heizungen in Neubauten „technologieoffen“ gestaltet werden sollten. Das macht Sinn, weil die Energiearten, deren Erzeugungs- und Nutzungsarten ja durchaus veränderbar sind.

Die Forderung nach der Technologieoffenheit wirft aber auch weitere Fragen auf: Wer hat Zugriff auf welche Art umweltverträglicher Energie? Gibt es überall ausreichende Mengen davon? Vor allem mit Blick auf Bestandsimmobilien hat die letzte Frage hohe Relevanz: In Deutschland gibt es rund 5,2 Millionen Ölheizungen - überwiegend in den Ein- und Zweifamilienhäusern im ländlichen Raum. Und die wenigsten dieser Immobilien sind Neubauten. Es ist aus technischen oder finanziellen Gründen oft schwierig, Bestandsimmobilien im Modernisierungsfall kurzfristig auf ein komplett neues Heizsystem umzustellen. Aber: Auch solche Gebäude können auf Basis effizienter Brennwerttechnik und durch den Einsatz von “Green Fuels” – zu deutsch: „grüne Gase“ - die Klimaziele durchaus erreichen.

Grundsätzlich gibt es in dem neuen Gesetz abweichende Regeln für Neubauten und Bestandsimmobilien. Im Neubau sollen künftig nur noch Wärmepumpen, Stromdirektheizungen oder die Nutzung von Fernwärme erlaubt sein. In bestehenden Gebäuden können darüber hinaus auch Biomasseheizungen und Gasheizungen vorkommen – letzteres aber nur, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.

Was sind grüne Gase?

Als grüne Gase werden all jene Gase definiert, die jeweils nicht mehr CO2 ausstoßen, als zu ihrer Erstellung aus der Atmosphäre entnommen wurde. Dazu zählen beispielsweise Biogas, Biomethan und synthetische Gase wie der grüne Wasserstoff. Sie gelten als klimaneutrale Gase. Bereits jetzt weisen zahlreiche Heizgeräte- und Komponentenhersteller ihre Produkte mit einem Label als „Green Fuels ready“ aus. Bislang finde das noch nicht genügend Interesse, weder bei der Politik noch in der Öffentlichkeit, kritisieren die Hersteller solcher Geräte. Sie regen an, ab 2024 schrittweise beispielsweise neue Öl-Brennwertkessel einzubauen, wenn die für eine Kombination aus einer Wärmepumpe und gleichzeitig für den Einsatz von Green Fuels vorbereitet sind. Die „grünen Gase“ werden also sicher ein Thema sein, das uns weiter beschäftigen wird.

Wie sieht die optimale Umsetzung des neuen Gebäudeenergiegesetzes in Städten aus?

In Städten gilt Fernwärme als die Heizungsart der Wahl. Wer immer die Möglichkeit habe, sich an ein Fernwärmenetz anschließen zu lassen, solle sie ergreifen, raten Energieexperten. Und dort, wo noch keine Fernwärme weitergegeben werde, sollten die Kommunalpolitiker in die Pflicht genommen werden, damit sie möglichst bald ein effektives Fernwärmenetz aufbauen.

Die Bereitstellung von Fernwärme ist übrigens nicht nur für größere Städte ein attraktives Ziel. Sie ist auch in kleinerem Maßstab möglich - etwa, indem mehrere Häuser gleichzeitig durch eine Wärmepumpe mit Erdsonden beheizt und damit Fläche gespart wird.


Veröffentlicht am 21.08.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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