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Über das Balkongeländer Strom selbst erzeugen?

Es klingt verlockend: „Ich mach mir meinen eignen Strom, so viel und so oft es mir gefällt …“ Balkonkraftwerke, so lautet das Stichwort dafür, etwas eleganter: Balkonsolaranlage. Und ja: Die gibt es. Sie erzeugen aus Sonnenlicht Strom – Photovoltaik eben. Und es ist auch tatsächlich erlaubt, auf diese Weise eigenen Strom zu erzeugen. Als Immobilienbesitzer jederzeit, als Mieter sollte der Vermieter informiert werden, seine Zustimmung ist allerdings nicht zwingend. Und die erzeugte Strom-Menge ist leider nicht ganz beliebig. Also fragen wir hier mal genauer nach: Was ist für wen unter welchen Voraussetzungen erlaubt?

Was tun als Mieter?

Mieter brauchen seit einem relativ jungen Gerichtsurteil von März 2021 die Erlaubnis ihrer Vermieter nicht, um so ein Mini-Kraftwerk auf dem Balkon betreiben zu dürfen. Ganz im Gegenteil: Jeder Mieter hat einen Anspruch auf Genehmigung einer Balkonsolaranlage, weil die dem Umweltschutz dient. Und der ist ja als Staatsziel sogar in unserem Grundgesetz verankert. Doch es ist sicher nicht verkehrt, den Vermieter im Vorfeld über die entsprechenden Pläne zu informieren.

Im Prinzip ist die Anbringung nicht allzu schwer: Die kleinen Kraftwerke werden ans Balkongeländer geschraubt, allenfalls muss noch eine Außensteckdose installiert werden – und das wars in aller Regel schon. So ein Balkonkraftwerk kommt meistens mit einem Alurahmen, der leicht verschraubt werden kann – ohne Probleme etwa in stabile Haken, an denen sonst vielleicht Blumenkästen hängen würden. Kann also nicht viel schiefgehen. Das Haupt-Gegenargument von Vermietern ist vermutlich der Hinweis auf die gewöhnungsbedürftige Optik. Doch das ist mit dem Hinweis auf Stromersparnis und Umweltschutz leicht zu entkräften.

Was ist eine Balkonsolaranlage, ganz genau?

Sie sieht aus wie jede Photovoltaikanlage: kleine Sonnenkollektoren in Plattenform. Nutzer und Besitzer von Wohnmobilen kennen diese Möglichkeit der Stromerzeugung vermutlich schon viel länger als Haus- und Wohnungsbesitzer oder -Mieter.

Balkonkraftwerke sind also Solaranlagen, die Strom über Steckdosen in Haus oder Wohnung einspeisen können. Das bedeutet: Der selbst erzeugte Strom kann direkt verbraucht werden Die Anlage besteht in aller Regel aus einem Solarmodul mit sogenanntem Wechselrichter. Der Wechselrichter ist oft schon auf der Rückseite des Photovoltaik-Moduls angebracht. Er wandelt den Gleichstrom, den die Solarzelle durch die Sonneneinstrahlung erzeugt, in „konsumierbaren“ Wechselstrom von 230 Volt um. Ein Anschlusskabel ist nötig, um den Wechselrichter mit der Steckdose zu verbinden. Da Kabel und Steckdose meistens im Außenbereich liegen, ist es wichtig, auf ihre Wetter- und Nässeresistenz zu achten.

Was kostet eine Balkonsolaranlage ungefähr?

Für ein Solarmodul von 300 Watt mit Wechselrichter muss für die Grundanschaffung mit rund 500 Euro gerechnet werden. Dazu kommen die Kosten für Anschlusskabel und Halterung. Das kleine Kraftwerk hat eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren, nur der Wechselrichter macht aller Erfahrung nach etwa schon nach 15 Jahren schlapp – und muss ausgewechselt werden. Das kostet dann etwa 200 Euro. Und das war es eigentlich auch schon. Weil die Geräte 25 bis 30 Jahre halten, ist die Garantiezeit in aller Regel auch etwa ebenso lang – es kann also eigentlich kaum etwas schiefgehen.

Was bringt mir die Balkonsolaranlage – besser gefragt: wie viel?

Rechnet man mit einem Normal-Stromverbrauch von 2.500 bis 3.000 KW pro Jahr, kann das kleine Balkonkraftwerk etwa 10 Prozent davon einsparen helfen. Wer jetzt sagt: „Auf meinem Balkon kriege ich auch zehn solcher Minikraftwerke unter, dann muss ich gar nichts mehr für meinen Stromverbrauch zahlen“, hat die Rechnung leider ohne die deutsche Gesetzgebung gemacht. Die offizielle Empfehlung lautet: Pro Haushalt maximal 600 Watt im Jahr. Mit anderen Worten: zwei solcher Kleinkraftwerke auf dem Balkon sind gar kein Problem, mehr könnten schwierig werden.

Balkonkraftwerke können das "Grundrauschen" wunderbar abdecken, sodass der Zähler tagsüber stillsteht!
Balkonkraftwerke können das "Grundrauschen" wunderbar abdecken, sodass der Zähler tagsüber stillsteht!

Und natürlich hängt die Leistung Ihres Balkonkraftwerks auch stark von Dauer und Kraft der Sonneneinstrahlung ab. Die Hersteller empfehlen bei der Anbringung am Balkongeländer zwar einen bestimmten Neigungswinkel (30 Grad) – doch wenn sich die Sonne monatelang nicht zeigt, nützt das leider auch nichts.

Immer wieder wird die Frage gestellt: „Kann ich mit meinem Minikraftwerk auch Strom speichern?“ Da lautet die Antwort leider: nein. Das Prinzip ist: Der Strom steht für den sofortigen Verbrauch bereit und kann gar nicht gespeichert werden. Das hat technische Gründe - anders als bei der großen Photovoltaikanlage auf dem Dach, auf Feldern oder anderswo. Der über die Balkonsolaranlage erzeugte Strom kann physikalisch ins Netz eingespeist werden, aber aufgrund seiner eher geringen Menge nur Dinge abdecken wie den Strombedarf von Kühlschrank, Fernseher, PC, Router oder Geschirrspülmaschine. Auch einen möglichen Stromausfall könnte die kleine Anlage nicht kompensieren, denn ihr Wechselrichter braucht die Netzfrequenz des Stromnetzes, um funktionieren zu können.

Trotzdem kann das kleine „Balkonkraftwerk“ einiges leisten: Bei relativ niedrigen Anschaffungskosten bis maximal 20 Prozent des jährlichen Strombedarfs einsparen zu können – das rentiert sich auf Dauer mit Sicherheit.

Wo sind die Grenzen, was sind die Anforderungen und Empfehlungen?

Erstens ist es wichtig zu wissen, dass das eigene, kleine Kraftwerk nicht von jetzt auf gleich mit dem Stromsparen loslegen kann. Das Prinzip dahinter ist – sehr vereinfacht gesagt: Der Strom wird immer von dort bezogen, wohin der Weg am kürzesten ist. Es dauert also ein Weilchen, bis das System „gelernt“ hat, dass es seit neustem den Strom vom eigenen Balkon bekommen kann. Und den weiten Weg zum Stromversorgungsunternehmen erst dann wieder nehmen muss, wenn auf diesem kurzen Weg nichts mehr zu holen ist. Hier ist der Rat ganz simpel: abwarten.

Ob, wann und auf welchem Weg man sich mit seinem neuen Mini-Stromlieferanten anmelden muss, wird häufig diskutiert. Eine ernstzunehmende Empfehlung lautet: Melden Sie ihn bei Ihrem Netzbetreiber an. Und registrieren Sie ihn im Marktstammdatenregister. Wie gesagt: Beides sind Empfehlungen, also ein „Kann“, kein „Muss.“

Wichtig ist in jedem Fall, das physischen Stromzähl-Gerät miteinzubeziehen. Es darf nicht rückwärtslaufen können – denn das würde bedeuten, dass die vom „offiziellen“ Stromanbieter bezogene Strommenge und die tatsächlich gezahlte Stromsteuer nicht übereinstimmen. Damit wäre ein Steuerstraftatbestand gegeben, also: Vorsicht! Doch meistens haben wir es bei solchen Zählern sowieso mit alten Geräten zu tun – die, bei denen man meist in einem schwarzen Kasten das Zählrädchen vorbeirasen sehen kann, wenn der Stromverbrauch hoch genug ist. Derartige Zählerkästen werden ohnehin nach und nach ausgetauscht. Zähler mit Rücklaufsperre sind dagegen gar kein Problem, moderne Zweirichtungszähler erst recht nicht.

Ihre neue Balkonsolaranlage sollte ein DGS-Siegel haben, dahinter steht der Verein der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. Dort beschäftigt man sich schon seit einigen Jahrzehnten mit erneuerbaren Energien und kennt sich bestens aus, auch mit dem Thema „Balkonkraftwerk“. Der Verein vertritt auch ausdrücklich die Ansicht, dass Ihr neues, kleines Sonnenkraftwerk gefahrlos mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker betrieben werden kann, wenn die elektrische Anlage im Haus in Ordnung und auf dem neuesten Stand ist.

Brauchen Sie sonst noch etwas? Mit ein wenig handwerklichem Geschick eigentlich nicht. Viele Menschen schaffen es, sich in Eigenregie ihr eigenes kleines Balkonkraftwerk zu installieren. Und es funktioniert dann in aller Regel auch bestens. Falls Sie dennoch Probleme haben sollten: Auf Youtube finden Sie auch dazu jede Menge Praxistipps.

Und übrigens: Trotz des inzwischen geläufig gewordenen Namens muss so ein kleines Gerät nicht zwingend am Balkongeländer angebracht werden. Viele weitere – am besten nach Süden hin ausgerichtete Plätze – sind durchaus auch denkbar.


Veröffentlicht am 07.10.2022

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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