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Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge: gemeinsam engagiert

Viele Menschen wollen helfen – auch Vermieter, die Ukraine-Flüchtlingen den dringend benötigten Wohnraum bieten können. Wie geht das, was ist zu beachten, wie ist die rechtliche Situation? Das alles klären wir hier, bieten Tipps und die Option zum Schalten einer kostenlosen Vermietungs-Anzeige bei uns.

Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge: gemeinsam engagiert

Die Zahlen schwanken: zwischen 160.000 und 190.000 Flüchtlinge aus der Ukraine sollen Mitte März 2022 bereits in Deutschland angekommen sein, täglich werden es etwa 12.000 mehr. Wo sollen all diese Menschen wohnen? Der Wunsch zu helfen ist groß. Doch: Wie gehe ich dabei am besten vor? Wenn Sie Wohnraum zu vergeben haben, kann jedes Angebot hilfreich sein. Allerdings: Wohnraum sollte besser nicht nur für einige Tage, sondern über längere Zeiträume zur Verfügung stehen. Wenn die Wohnverhältnisse dadurch eng zu werden drohen: Besser vorher Kontakt aufnehmen – und sehen, ob man überhaupt zusammenpasst. Viele Initiativen warnen davor, allzu beengte Wohnverhältnisse zu schaffen – das tut auf Dauer niemandem gut. Auch die Tatsache, dass es sich bei Flüchtlingen fast immer um traumatisierte Menschen handelt, sollte nicht unterschätzt werden. Viele Städte und Kommunen bieten mittlerweile auf ihren Webseiten an, freie Zimmer oder Wohnungen für Geflüchtete zu melden. Wenn das in Ihrer Region (noch) nicht der Fall ist, können Sie auch direkt bei Stadt- oder Kreisverwaltung anrufen und fragen, wer zuständig ist – meistens ist es das jeweilige Sozialamt. Das ist sozusagen der „offizielle Weg“. Doch es geht auch persönlicher:

Wie kann ich helfen? Unser Angebot: kostenlose Vermietungs-Anzeige

Neben den Städten und Kommunen gibt es verschiedene Initiativen, die möglichst unkompliziert und direkt helfen und Wohnraum vermitteln wollen. Etwa https://www.unterkunft-ukraine.de/ Das ist eine Allianz nachhaltig agierender Organisationen, die die Solidarität untereinander fördern möchte, vertreten durch die elinor GmbH und die GLS-Bank.

Auch ohne Makler engagiert sich bei der drängenden Frage, wie Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum geboten werden kann. Und zwar mit Ihrer Hilfe – wenn Sie Vermieter sind.

Unser Angebot: Wenn Sie etwas zu vermieten haben und dafür bei uns eine Anzeige speziell für Menschen aus der Ukraine schalten, ist das für Sie kostenlos. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, „für Ukraine-Flüchtlinge“ im Titel Ihrer Anzeige deutlich zu benennen.

Wie sieht die rechtliche Situation aus – für mich und für die Geflüchteten?

Im Gegensatz zu Flüchtlingen, deren Aufenthaltsstatus erst noch langwierig geklärt werden muss – etwa aus Syrien oder Afghanistan – erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine aufgrund eines EU-Ratsbeschlusses grundsätzlich vorübergehenden Schutz. Das bedeutet nach deutschem Aufenthaltsgesetz erst einmal eine „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen“. Detaillierte Informationen bietet die Website der Europäischen Union.

Damit steht auch dem Abschluss eines regulären Mietverhältnisses nichts im Weg. Und das kann sogar noch vom Staat bezuschusst werden. Denn die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine haben Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sofern die zuständige Behörde nicht darauf besteht, dass die Betroffenen ausschließlich in Sammelunterkünften vor Ort staatliche Unterstützung bekommen, können Kommunen im Rahmen bestimmter Regelsätze auch Anteile an Unterkunft und Heizkosten aus privaten Mietverhältnissen übernehmen.

Voraussetzung ist: Die Flüchtlinge haben sich registrieren lassen. Und können nachweisen, dass sie die Kosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen können. Mit der “Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz” darf in aller Regel auch ein reguläres Arbeitsverhältnis eingegangen werden, selbstständige Tätigkeiten sind ebenfalls erlaubt.

Mietkostenhöhe? Ein Rat für Vermieter, die Flüchtlingen helfen wollen

Wer als Vermieter allerdings allzu starke Mietpreissenkungen vornimmt, um besser helfen zu können, wird derzeit noch vom deutschen Steuerrecht bestraft: „Nach dem Einkommenssteuergesetz wird bei einer verbilligten Vermietung zu weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete der Werbungskostenabzug teilweise oder vollständig versagt“, hat ein Karlsruher Regionalpolitiker kürzlich zu Recht festgestellt. Und fordert zu einer Klärung auf Bundesebene auf. Doch das wird leider noch dauern.

Darum unser Rat an Vermieter: Nicht zu hohe Mietpreissenkungen vornehmen, dafür lieber schnelle, unbürokratische Hilfe bei der Beschaffung von Wohnraum organisieren – vielleicht auch in einem Netzwerk, in dem unter anderem Dolmetscher und/oder Rechtsexperten für Flüchtlingsfragen aktiv sind. Und damit eine möglichst gute Unterstützung von Flüchtlingen gewährleisten, die ihrerseits von staatlicher Seite unterstützt werden.


Veröffentlicht am 18.03.2022

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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