Photovoltaikanlagen und das Dachdecker-Handwerk
Das Vorhaben der Bundesregierung, den Ausbau von Solarenergie auf Dächern als wichtigen Bestandteil der Energiewende flächendeckend voranzutreiben, begrüßt der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ausdrücklich. Allerdings möchte der Verband einige Aspekte ergänzt wissen. Das betrifft zum Beispiel klare Regelungen beim Einsatz von Photovoltaik-Anlagen, eine verbesserte Förderlandschaft sowie eine Vereinheitlichung der Brandschutzregelungen in den Landesbauordnungen.
Und: Keine Photovoltaikanlagen auf unsanierten Dächern!
Im allerschlimmsten Fall ist das Dach, sein Belag schadhaft, bauphysikalisch ungeeignet – oder die Dachbedeckung gar schadstoffhaltig, etwa mit Asbest belastet. Dann sei es gar keine gute Idee, diese Mängel gewissermaßen mit einer Photovoltaikanlage zu überdecken, sagen die Dachdecker zu Recht. Denn das zieht ja nur weiteren Ärger – und vor allem Kosten – nach sich: Unsanierte Dächer müssen vor Ablauf der Amortisationszeit der Photovoltaikanlage von 20 Jahren saniert werden. Dadurch entstehen für Bauherrn und erst recht für Eigentümer, die eine Bestandsimmobilie sanieren wollen, unnötige Zusatzkosten. Das alles kann in vielen Fällen durch die gleichzeitige Dachsanierung und den Einbau einer Solaranlage vermieden werden.
Kombi-Förderung statt Kombiauftrag
Viele Bauwillige planen nach erfolgter Dachsanierung möglichst zeitnah, eine Solaranlage auf ihr Dach montieren zu lassen. Das ist oft ein Kombiauftrag – das eine soll nicht ohne das andere erfolgen. Leider muss so ein Vorhaben derzeit oft aufgeschoben werden, weil es wegen steigender Baupreise oder höherer Zinsen nicht mehr bezahlbar ist. Oder weil Handwerker und/oder Materialien fehlen.
Dachdecker beobachten derzeit eine „zunehmende Stornierungswelle derartiger Kombiaufträge“. Wenn nur eine der beiden Maßnahmen durchgeführt werden, und die andere auf Eis gelegt werden muss, verteuert das die Sache natürlich auch – etwa wegen des doppelten Einsatzes zum Beispiel beim Gerüstbau. Erschwerend kommt dazu, dass zwar die Montage einer Photovoltaikanlage staatlich gefördert wird, die Förderung für eine Dachsanierung dagegen um bis zu 20 Prozent gesunken sei. Dann entscheiden sich natürlich viele Betroffene dafür, zuerst die Photovoltaikanlage zu installieren – und danach vielleicht erst das Dach zu sanieren. Das findet das Dachdeckerhandwerk wenig sinnvoll und hat eine Studie in Auftrag gegeben, mit der gezeigt werden soll, welche CO2-Einspareffekte über einen längeren Zeitraum vermutlich entstehen, wenn Solaranlagen gleichzeitig mit einer Sanierungsinitiative bei Dächern unterstützt werden. Ziel ist, dass es künftig eine Kombi-Förderung für beide Arbeitsschritte geben sollte.
Regelungen zum Brandschutz
Der Brandschutz auf Dächern mit Photovoltaikanlage ist ein weiteres wichtiges Thema. Die installierenden Handwerksbetriebe fordern, dass die Regelungen zum Brandschutz bundesweit möglichst einheitlich sein sollten. Das sind sie bislang nicht. Die Empfehlung der Bundesbauminister-Konferenz, in allen Landesbauordnungen die gleichen Sicherheitsabstände für Photovoltaikanlagen vom jeweiligen Dachrand festzulegen, begrüßen die Dachdecker ausdrücklich – auch das ist für den Brandschutz wichtig.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
Lesen Sie hier weiter
Seit 17. Oktober 2024 gilt eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetz. Das Wichtigste: Wohnungseigentümerversammlungen dürfen jetzt auch rein virtuell stattfinden. Das ist jedoch an eine Auflage gebunden. Die Änderung soll die Durchführung solcher Versammlungen erleichtern, ist aber umstritten.
Mit der Ausbreitung der E-Autos stellt sich für Vermieter die Frage, ob Sie eine Wallbox an ihrer Immobilie anbringen. Das kann nicht nur finanziell lukrativ sein, Mieter haben unter gewissen Voraussetzungen sogar das Recht dazu, eine anbringen zu lassen. Daraus ergeben sich Fragen.
Nach aktuellen Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW) ist die Gesamtbelastung durch Mieten in den letzten Jahren im Durchschnitt nicht gestiegen. Allerdings müssen einkommensschwache Haushalte deutlich mehr von ihrem Haushaltseinkommen für Mieten aufbringen.