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Erbengemeinschaft: So bekommen Sie Geld für Ihren Erbanteil

Erbteilung: Anteil an einer Immobilie

Immobilien sind ein wertvolles Erbe. Aber Erbengemeinschaften liegen häufig im Streit. Es gibt Wege, den eigenen Erbanteil an einer Immobilie ohne Zustimmung der Miterben zu verkaufen. Zum Beispiel bietet unser Partner Erb|Teilung verschiedene Lösungswege.

Das Problem: Die Erbengemeinschaft liegt im Streit

Nach dem Tod eines Menschen bilden Erbberechtigte oft eine Erbengemeinschaft zusammen mit Geschwistern oder Verwandten. In der emotional belastenden Situation brechen schnell alte Streitigkeiten auf und die Erben blockieren sich gegenseitig. Auseinandersetzungen über das Erbe als solches und den Umgang mit Erbgütern wie einer Immobilie sind die Folge.

Das bedeutet auch, dass Erbanteile an einer Immobilie zwar ein erhebliches Vermögen bedeuten können, dieses sich aber nicht (sofort) versilbern lässt. Denn dazu wäre ein Verkauf der Immobilie erforderlich. Dieser wiederum ist nur einstimmig möglich. Die oft als „letzter Ausweg“ dargestellte Teilungsversteigerung ist in der Praxis denkbar ungeeignet, um Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft zu lösen. Zum einen führt sie in der Regel zu erheblichen finanziellen Verlusten, zum anderen erfolgt die Verteilung des Versteigerungserlöses nicht automatisch nach den bestehenden Erbquoten. Stattdessen ist häufig eine aufwendige und kostenintensive Klage auf Erlösverteilung erforderlich – mit dem Ergebnis, dass die Teilungsversteigerung nicht selten in einem finanziellen Fiasko endet.

Die Lösung: Unser Partner Erb|Teilung macht Anteile zu Geld

Es gibt aber eine Alternative, die wir von ohne-makler empfehlen können. Unser Partner Erb|Teilung unterstützt Erben dabei, ihren Erbanteil zu Geld zu machen und so aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden. Vereinfacht gesagt übernimmt Erb|Teilung die Rechtsposition des Erben, also den Erbanteil, und tritt für ihn in die Erbengemeinschaft ein. Mit dem Anteil übernimmt das Unternehmen auch alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten inklusive aller Probleme bei Streitigkeiten.

Dabei stehen je nach Situation mehrere Lösungen zur Auswahl, für die der Erbe kein Eigenkapital benötigt. Welcher Weg ideal ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wesentlich ist das Zusammenspiel aus Zeit und Geld. Dabei gilt die Faustregel: Wer Zeit hat, kann einen deutlich höheren Erlös aus seinem Erbanteil erzielen. Wer dagegen schnell Geld benötigt oder die psychologische Drucksituation in der Erbengemeinschaft verlassen möchte, muss mit finanziellen Abstrichen rechnen. Aber alle Wege führen zu einem Ausweg aus der Erbengemeinschaft und machen das Erbe auch bei Streitigkeiten verlässlich zu Geld.

Lösung 1: Erbanteil verkaufen

Die einfache, schnelle, aber finanziell nicht optimale Lösung ist der Verkauf des Erbanteils. Dabei kauft Erb|Teilung den Erbanteil. Bevor es zu einer Grundbuchänderung kommt, haben Miterben ein rechtlich garantiertes Vorkaufsrecht zu gleichen Konditionen.

Das Resultat für den verkaufenden Erben ist gleich: Er erhält sofort Bares für seinen Anteil und tritt aus der Erbengemeinschaft aus. Speziell in psychisch sehr belastenden Situationen kann das ein guter Weg sein, um mit dem Erbe und mit einem Erbstreit abzuschließen.

Zum Angebot Erbanteil verkaufen bei Erb|Teilung

Lösung 2: Erbabwicklung/Immobilienabwicklung

Die zweite Lösung besteht aus einer „Erbabwicklung“ bzw. „Immobilienabwicklung“. In diesem Fall bliebt der Erbe zwar rechtlich noch etwa 12 Monate in der Erbengemeinschaft, aber Erb|Teilung leitet sofort, steuert und bezahlt für den ausscheidenden Erben alle Maßnahmen, die für sein Ausscheiden oder die Auflösung der Erbengmeinschaft nötig sind. Erb|Teilung setzt es sofort für den Erben um währenddessen der Erbe es entspannt aus der zweiten Reihe betrachten kann.

Das heißt vereinfacht: Die Immobilie sowie weitere Güter werden verkauft und zu Geld gemacht – dies ist auch ohne Zustimmung von Miterben möglich. Der Prozess dauert in der Regel deutlich länger als bei der ersten Lösung. Der Erbe muss auf eine Auszahlung bis zum Abschluss der Erbabwicklung warten. Am Ende ist der Ertrag aber deutlich höher.

Diese Lösung eignet sich für Erben, die nicht sofort auf das Geld angewiesen sind und die Probleme aus Abwicklung abgeben bzw. nicht selbst lösen möchten. Sie ziehen sich aus der belastenden Streitsituation zurück und übergeben die weiteren Schritte dem Unternehmen.

Variante: In besonderen Fällen bietet Erb|Teilung alternativ dazu die Lösung „ErbabwiclkungDIREKT“ an. Diese funktioniert identisch. Aber anders als bei der normalen Variante erhält der Erbe bereits vorab eine Auszahlung. Das Risiko übernimmt das Unternehmen, daher ist der Erlös etwas geringer.

Zum Angebot Erbabwicklung bei Erb|Teilung

Was passiert mit der Immobilie?

Das Auflösen von Erbstreitigkeiten kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. In den genannten Fällen gibt es zwei Vorteile für den Erben: Die belastende Situation durch die zerstrittene Erbengemeinschaft wird aufgelöst und er erhält verlässlich einen finanziellen Gegenwert für seinen Erbanteil.

Unternehmen wie Erb|Teilung haben das Ziel, für ihre Mandanten eine angemessene Summe zu erzielen und die Erbengemeinschaft aufzulösen. Durch ein Zusammenspiel aus juristischen Werkzeugen, wirtschaftlicher Betrachtung, Psychologie und finanziellen Möglichkeiten kommen solche Spezialisten effektiv zum gewünschten Resultat. Der Verkauf der Immobilie ist dabei typischer Teil der Lösung. Denn es geht darum, die ursprüngliche Rechtsposition des Erben maximal zu vertreten.


Veröffentlicht am 24.09.2025

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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