Bonitätsauskunft einfach abfragen
Ein Zahlungsausfall des Mieters kann für Vermieter nicht nur ärgerlich sein, sondern eine finanzielle Belastung darstellen. Viele fordern daher eine Schufa-Auskunft. Doch es gibt Alternativen. Zum Beispiel die Bewerbermappe unseres Partners Rentcard.
Warum ist eine Bonitätsauskunft für Vermieter wichtig?
Ein Zahlungsausfall des Mieters kann schnell mehrere Monatsmieten kosten. Für Vermieter bedeutet das nicht nur fehlendes Geld, sondern Sie können dadurch selbst in Bedrängnis geraten. Denn das gefährdet das fristgerechte Bedienen der Darlehensrate. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Bonität des Mietinteressenten vor Vertragsabschluss zu prüfen. Das ist keine Garantie, steigert aber die Sicherheit deutlich. Denn zumindest lässt sich im Vorfeld erkennen, ob zu dieser Person bereits Informationen über Zahlungsverzögerungen oder Insolvenzanträge vorliegen. Vermieter können auf diese Weise Risiko-Mieter herausfiltern.
Bonitätsauskunft einfach über Rentcard abfragen lassen
Typisch ist eine Abfrage bei der Schufa. Aber es gibt auch sehr bequeme Alternativen mit einer ähnlichen Datenbasis. Eine davon ist die Bewerbermappe unseres Partners Rentcard, die unsere Kunden im Account nutzen können. Der größte Vorteil: Die Bonitätsabfrage ist als optionale Funktion in dieser Bewerbermappe enthalten. Mit wenigen Klicks kann eine aktuelle Bewertung als übersichtlicher Ampelscore bestellt werden. So haben Mietinteressenten die Möglichkeit, schnell und bequem einen Bonitätsnachweis zur Verfügung zu stellen.
Die verschiedenen Auskunfteien unterscheiden sich durch Schwerpunkte und jeweils andere Datengrundlage. Rentcard nutzt Daten vom europäischen Marktführer CRIF, wodurch ähnlich wie bei der Schufa eine zuverlässige Bewertungsbasis gegeben ist.
Bonitätsauskunft: Wir funktioniert das in der Praxis?
In der Praxis können Vermieter die Mietinteressenten vor Vertragsunterzeichnung um eine Bonitätsauskunft bitten. Sie müssen also nicht selbst bei einer Auskunftei anfragen. Die Mietinteressenten beschaffen sich dann einen Bonitätsnachweis. Besonders einfach ist es, wenn sie die Rentcard-Bewerbermappe nutzen und neben den weiteren Vorteilen die gewünschte Angabe zur Zahlungsfähigkeit vorlegen können.
Die Rentcard steht Kunden von ohne-makler zur Verfügung. Die Bonitätsauskunft kann einzeln hier abgefragt werden. Ein entsprechender Nachweis des persönlichen Scores ist innerhalb weniger Minuten als pdf-Dokument verfügbar.
Tipp: Mietinteressenten können ihren Score verbessern. Wenn die Daten nicht positiv genug erscheinen, gibt es hier Tricks, die Bonität zielgerichtet zu stützen.
Rechtliches zur Bonitätsauskunft
Eine Auskunftei ist ein privater Wirtschaftsinformationsdienst, der aus öffentlich zugänglichen Registern sowie aus Meldungen von Banken, Versandhändlern, Energie- und Telekommunikationsunternehmen zahlungsrelevante Daten sammelt, strukturiert und bewertet. Auf Anfrage erhalten Interessenten gegen Gebühr eine Auskunft über diese Daten von bestimmten Personen oder Unternehmen.
Vermieter dürfen im Zuge der Mietvertragsanbahnung eine solche Bonitätsauskunft abfragen oder vom Interessenten verlangen. Grundlage ist „berechtigtes Interesse“ nach § 29 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Denn es geht um eine Risikoprüfung vor Abschluss eines Vertrages.
Aber: Dieses Interesse besteht erst in dem Moment, in dem der Mietvertrag mit genau einem Interessenten konkret bevorsteht und nur noch von der Bonitätsprüfung abhängt. Obwohl es am Markt üblich ist und viele Interessenten bereits vorher einwilligen, ist die Abfrage der Bonität nicht früher im Bewerberverfahren statthaft. In der Praxis können Vermieter eine kurze schriftliche Zustimmung einzuholen. Das schafft Vertrauen und vermeidet spätere Streitigkeiten.
Seit dem EuGH‑Urteil vom 7. Dezember 2023 C‑634/21 dürfen Vermieter ihre Entscheidung zudem nicht ausschließlich auf einen automatisierten Score stützen. Sie müssen diese Daten auch prüfen.
Darüber hinaus gilt das Gebot Datensparsamkeit: Es dürfen nur Daten abgefragt werden, die wirklich erforderlich sind. Diese Daten sind außerdem spätestens sechs Monate nach Abschluss oder Nichtzustandekommen des Mietvertrags zu löschen.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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