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Richtiges Heizen und Lüften reduzieren Schimmelgefahr

Schimmel an Wänden

Schimmel ist nicht nur ein optisch ärgerliches Problem in Wohnungen. Er ist auch gesundheitsschädlich. Speziell in der Winterzeit wird die Bildung von Schimmelpilzen unterstützt. Denn viele Menschen begünstigen die Entstehung durch falsches Heizen und Lüften.

Warum ist Schimmel in Wohnungen ein Problem?

Spätestens, wenn schwarze oder rote Flecken an Decken und Wänden auftauchen, besteht eine Gesundheitsgefahr. Doch Schimmel bildet sich schon vorher, manchmal sogar lange Zeit unbemerkt. Das ist heimtückisch. Denn die Sporen verteilen sich nach und nach in der Wohnung und greifen insbesondere Atemwege an. Sie führen zu allergischen Reaktionen, Asthma, Heiserkeit und langfristig zu weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Für Mieter und Eigennutzer ist Schimmelgefahr daher eine nicht zu unterschätzende gesundheitliche Gefahr. Aber auch für Vermieter ist Schimmel in der Wohnung ein Problem. Denn der Schimmel frisst sich regelrecht in die Substanz. Eine Sanierung wird dadurch immer aufwendiger, je länger er sich unbehandelt ausbreiten kann. Um das zu verhindern, sind Vermieter und Mieter gefragt, den Sporen erst gar keine Chance zu lassen.

Warum entsteht Schimmel?

In feuchten und kühlen Räumen können sich Schimmelsporen gut ausbreiten. Nährboden ist in erster Linie die Feuchtigkeit. Feuchte Raumluft, kalte oder nasse Stellen unterm Fenster oder nicht trockengewischte Fugen im Badezimmer sind die klassischen Ursachen.

Es gibt ein Zusammenspiel zwischen Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit. Kühle Räume tragen dazu bei, dass feuchte Raumluft an den kalten Wänden kondensieren kann. Es entsteht kleine Tropfen, die teilweise kaum erkennbar sind. Diese setzen sich fest und unterstützen das Wachstum der Sporen. Je wärmer ein Raum ist, desto besser wird Feuchtigkeit in der Luft gebunden.

Es gibt folglich zwei gute Mittel, um das Entstehen und Ausbreiten von Schimmel zu unterbinden: Heizen und Lüften. Das Heizen schränkt das Kondensieren ein. Das Lüften trägt feuchte Luft aus dem Zimmer.

Was viele unterschätzen: Allein durch Atmen entsteht eine Menge Feuchtigkeit. Laufende Geschirrspüler, Kochen, Duschen im Badezimmer und trocknende Wäsche lassen die Luftfeuchtigkeit schnell deutlich über die empfohlenen 50 Prozent klettern. Dann hat Schimmel leichtes Spiel. Umso wichtiger ist es, die Luft durch offene Fenster und Durchzug regelmäßig auszutauschen.

Schimmel durch richtiges Lüften vermeiden

Lüften ist jedoch nicht gleich Lüften. Es bringt wenig, das Fenster längere Zeit gekippt zu öffnen. Dadurch entsteht nur ein dauerhaft kühler Fensterbereich, die Luft wird jedoch nicht ausreichend ausgetauscht. Durch die Temperaturunterschiede wird sogar Schimmelbildung im Fensterbereich unterstützt.

Effektiv ist das sogenannte Stoßlüften, bei dem die Fenster groß geöffnet werden. Das sollte möglichst in allen Räumen zur gleichen Zeit geschehen, um Durchzug zu schaffen. Im Winter reichen bereits fünf bis zehn Minuten Durchzug (im Sommer 20 bis 30 Minuten), um die Luft im ausreichenden Umfang auszutauschen. Dabei sind Schlafräume vor allem morgens und Badezimmer nach dem Duschen zu lüften, damit die Feuchtigkeit gut abziehen kann. Wer das mehrfach am Tag wiederholt, sorgt für eine gute Raumluft. Natürlich sollten beim Lüften die Heizkörper heruntergedreht werden.

Info: Nach einer energetischen Sanierung oder dem Einbau neuer Fenster ist das Lüftungsverhalten gegebenenfalls anzupassen. Der zuständige Fachbetrieb kann wichtige Tipps geben, ob die bessere Dämmung ein anderes Lüften erfordert.

Besonderheit: Lüftungsanlagen

Ist in einer Wohnung eine Lüftungsanlage vorhanden, kann diese den Luftaustausch unterstützen. Entscheidend ist, dass die Filter regelmäßig ausgetauscht werden. Anderen falls können sich darin Sporen fangen, die sich von dort möglicherweise ausbreiten.

Schimmel entfernen und mit einen Luftentfeuchter den Raum trocknen
Schimmel entfernen und mit einen Luftentfeuchter den Raum trocknen

Schimmel durch das richtige Heizen verhindern

Der zweite Faktor ist das Heizen. Je wärmer ein Raum ist, desto mehr Wasser kann die Luft binden und desto schlechter kondensiert die Feuchtigkeit an kalten Flächen. Es ist daher fahrlässig, im Winter nicht ausreichend oder in einigen Räumen gar nicht zu heizen.

Empfohlen ist eine Mindesttemperatur von 16 bis 18 Grad Celsius im Winter. Höhere Temperaturen binden jedoch mehr Feuchtigkeit und sind zu empfehlen. Faustregel ist, dass kein Raum unterhalb dieser Temperatur bleiben sollte, aber es durchaus mehr sein „darf“. Tipps für ein gutes Raumklima bietet unter anderem das Bundesumweltamt.

Generell gilt: Es ist Augenmaß wichtig. Kalte Außenwände und große Fensterflächen bedürfen etwas höhere Temperaturen im Raum. Ebenso sollten Mieter die kalten Außenflächen nicht zustellen. Denn hinter dem Mobiliar hat Schimmel ebenfalls leichtes Spiel, da sich Feuchtigkeit dort wegen der fehlenden Wärme leichter ausbreiten kann. Weiterhin sollten Kellerwohnungen und Wohnungen unterhalb von Hangoberflächen besonders geheizt werden.

Schimmelbefall und das Mietrecht

Ist ein Schimmelschaden vorhanden, muss der Vermieter den Befall entfernen lassen und möglichst die Ursachen beseitigen. Das kann aufwendiger sein, als es zunächst aussieht. Denn Schimmel breitet sich häufig unterhalb der Oberfläche aus.

Mit Blick auf das Mietrecht gibt es häufig Streit. Zum einen ist Schimmel eine Gefahr für die Gesundheit. Mieter haben daher nach § 535 BGB das Recht auf Beseitigung und bei Fortbestehen des Zustands können Sie eine Mietminderung geltend machen. Sie haben außerdem den Mangel bei Entdecken unverzüglich anzuzeigen (§ 536 c, Abs. 1 BGB). Zum anderen sind sie gefordert, durch richtiges Heizen und Lüften ein Raumklima zu schaffen, das Schimmel nicht begünstigt. Häufig ist ihnen aber gar nicht bewusst, dass es ihr Verhalten eine Ursache ist. Kommen Mieter dieser Pflicht jedoch nicht nach, haften Sie für die Kosten der Beseitigung.

Schwierig ist allerdings der Nachweis, welche Ursachen zum Befall geführt haben. Sowohl der Nachweis als auch die Beseitigung obliegen immer dem Vermieter (BGH, WuM 2005, 5). Nur dann, wenn bauliche Mängel oder ein mangelndes „Trockenwohnen“ bei Neubauten ausgeschlossen werden können, kann eine Mieterschuld des Mieters angenommen werden. Der Vermieter kann dann die Kosten für die Sanierung in Rechnung stellen. Ohne ausreichenden Nachweis trägt er die Sanierungsausgaben allein.


Veröffentlicht am 15.11.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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