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Imkerei in Wohngebieten – geht das? Ist es erlaubt?

Wer denkt: „Der natürliche Lebensraum von Bienen ist das Land“, irrt sich größtenteils. Wenn das Landleben nämlich allzu sehr von Monokulturen geprägt wird, wandern die Bienen aus. Und zwar oft direkt in größere Städte, in denen Parks und Gartenanlagen, Privatgärten und sogar Balkone eine größere Pflanzenvielfalt bieten als immer nur Raps oder Mais. Was bedeutet das für Menschen in der Stadt? Könnten jetzt alle zu Hobby-Imkern werden? Auch als Mieter in einem Hochhaus?

Die rechtliche Lage

Erstens muss jeder Neu-Imker beim Einrichten eines Bienenstands seine Bienenvölker beim regional zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden. Da bekommt er eine Registriernummer, die stellt auch sicher, dass der Bienenhalter beim Ausbruch von Krankheiten unter seinen Bienen ausfindig gemacht und kontaktiert werden kann. Damit einher geht die Bienenseuchen-Verordnung, die sowohl die Auflistung der allgemeinen Pflichten eines Imkers als auch spezifischer Maßnahmen beim Auftreten anzeigepflichtiger Bienenseuchen enthält. Um all das zu verstehen und zu befolgen, empfiehlt es sich, erst mal einen „Grundkurs“ in Imkerei zu absolvieren – das ist keine Pflicht, könnte aber allein darum sinnvoll sein, weil sich viele „Stadtimker“ zu Netzwerken zusammengeschlossen haben, in denen sie sich auch gegenseitig unterstützen. Spätestens bei der Frage nach der Honigproduktion kann das wieder sehr interessant werden …

Was die rechtliche Situation bestimmter Wohn- und Mietverhältnisse, mögliche Klagen von Nachbarn und anderen Anwohnern angeht, gilt erst einmal: Honigbienen sind Wildtiere, keine Haustiere. Darum werden sie einerseits selten in Hausordnungen, Mietverträgen und dergleichen auftauchen – auch nicht als verbotene Tiere. Andererseits gibt es natürlich immer wieder Klagen gegen die Imkerei – vor allem auf Balkonen. Ja, auch das ist möglich – ein Bienenstock braucht nicht zwingend einen Garten. Bei solchen Klagen geht es in der Rechtsprechung immer um Verhältnismäßigkeit: Ist Bienenhaltung in dieser Region üblich? Wie gravierend ist die Beeinträchtigung des Nachbarn durch das Bienenvolk? Bei allergischen Reaktionen des Nachbarn beispielsweise ist sie hoch.

Es gibt keine allgemeingültige Rechtsprechung mit Blick auf die Bienenhaltung, obwohl das Amtsgericht Hamburg-Harburg 2014 schon mal festgestellt hat, dass Bienenhaltung auf dem Balkon einer Mietwohnung den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache überschreite. Das kann aber nicht überall zur Anwendung gebracht werden. Darum ist es sicher eine gute Idee, sich mit möglicherweise betroffenen Nachbarn vorher zu unterhalten. Es kommt allerdings auch immer wieder vor, dass Eigentümergemeinschaften Bienenhaltung untersagen – dann entscheiden schlicht die Mehrheitsverhältnisse.

Selbst in Kleingartenanlagen kann es zu Ärger kommen, auch dort sollten die eigenen Imkereipläne besser vorher mit dem Vereinsvorstand abgeklärt werden.

Ein guter Indikator kann der Abstand zwischen Bienenvolk und Nachbargarten oder -balkon sein: Eine Empfehlung besagt, dass zum Nachbargrundstück ein Abstand von circa drei Metern einzuhalten sei, maximal zwei Völker je 200 Quadratmeter Fläche seien akzeptabel, die Gesamtzahl der Völker sollte unter acht liegen. Das sind immerhin grobe Anhaltspunkte.

In einigen Fällen lässt sich auch über die Höhe von im Garten selbst gepflanzter Hecken die Flugbahn der Bienen so lenken, dass Nachbarn sich dadurch weniger beeinträchtigt fühlen.

Gute Gründe für die Imkerei in Städten

Ein Fachmagazin stellt ganz lapidar fest: „Bienen auf dem Land verhungern manchmal - sogar im Sommer.“ Monokulturen, der Einsatz von Pestiziden sowie das häufige Mähen von Feldern sind die Hauptgründe dafür. So lange sich daran nichts ändert, wandern Bienen regelrecht aus: vom Land in die Städte. Denn tatsächlich ist die Artenvielfalt an Pflanzen dort sehr viel höher als in manchen ländlichen Bereichen.

Und wir alle wissen ja: Ohne Bienen gedeiht so gut wie gar nichts: Wenn Pflanzen oder Obstbäume nicht mehr von Bienen bestäubt und befruchtet werden, sterben sie. Allein das ist Grund genug, die Bienenvölker bei ihrer „Arbeit“ zu unterstützen. Und Menschen mit großen oder kleinen Gärten, Balkonen wie auch städtische Gärtner in Parks und Grünanlagen tun schon eine Menge dafür, Bienen einen Lebensraum zu bieten.

Doch es geht noch viel weiter. Mittlerweile zeigt sich: Das Interesse an der Imkerei ist bei Stadtbewohnern hoch. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob sie ihren Wohn- und Lebensraum gekauft oder gemietet haben. Auch Schulen sind interessiert, Altenheime ebenfalls, aber auch Privatpersonen: Wie leben Bienen? Was können wir für sie tun? Wie wird Honig produziert? In Städten wie Aschaffenburg, Berlin, Duisburg, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und vielen weiteren gibt es Stadtimkernetzwerke, Bienenstöcke stehen auf Dächern der Stadt, in Grünanlagen oder Privatgärten.

Sonderfall: Bienenstöcke auf Dächern

Auf dem Dach? Nun ja, dafür sollte es sich schon um ein Flachdach handeln. Aber interessanterweise gibt es die ja häufig gerade inmitten wenig idyllischer Hochhausanlagen. Und selbst dort fühlen Bienenvölker sich häufig wohler als auf dem Land.

Doch wie geht das, ganz praktisch? Was muss ich beachten? Bienen würden beispielsweise ihre Waben nie in Bodennähe bauen, grundsätzlich sollten trockene und im Frühjahr rasch schneefreie Verhältnisse herrschen. Die Wahl des Standorts ist für alle Menschen, die Bienen halten wollen, eine enorm wichtige Frage. Wenn es um Dächer geht, kommen weitere Aspekte dazu: Wichtig für die Standortwahl ist natürlich ein übers ganze Jahr hinweg reichhaltiges Nahrungsangebot für Bienen – ist das gesichert, wie weit entfernt sind Gärten und Parks? Aber auch Fragen wie: In welcher Höhe liegt das Flachdach und in welcher Höhe relativ dazu finden die Bienen Nahrung? Kommen Sie als Imker mit der räumlichen Situation klar? Können Sie regelmäßig alles, was Sie brauchen, aufs Dach transportieren? Hätten Sie – bei möglichen Attacken Ihrer Bienen – Flucht- oder Rückzugsmöglichkeiten?

Honigproduktion – privat oder gewerblich?

Hier wird es – vor allem rechtlich – für Hobbyimker dann richtig haarig, wenn sie ihren Honig öffentlich verkaufen wollen. Besser, Sie produzieren nur für die eigene Nutzung! Denn sonst müssten Sie sich mit rund 160 Gesetze, Verordnungen, Erlassen und Urteilen auseinandersetzen: So viele sind es nämlich, die grundsätzlich von Lebensmittelherstellern beachtet werden müssen.

Wer Hobbyimker werden möchte, richtet sein Hauptaugenmerk also besser auf die Bienen, deren Lebensbedingungen und Aktivitäten als auf die Honigproduktion. Genau das tun auch die meisten Hobbyimker. Und das ist gut so.


Veröffentlicht am 04.09.2023

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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