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Kompakter Wohnkomfort in bester City-Lage

Kuckelke 14, 44135 Dortmund (Mitte) – Nordrhein-Westfalen
375 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
1
Zimmer
32 m²
Wohnfläche
Privatangebot
Wohnung

Dieses ansprechende und clever geschnittene Apartment mit ca. 30 m² Wohnfläche im 1. Obergeschoss (links) bietet den idealen Rückzugsort mitten in der Dortmunder Innenstadt. Die Wohnung ist perfekt auf die Bedürfnisse von Singles, Studierenden, Berufspendlern oder als praktisches Pied-à-terre zugeschnitten.
Der Wohn- und Schlafraum: Der helle Hauptraum bildet das Herzstück des Apartments. Dank des intelligenten Grundrisses lassen sich Wohn-, Schlaf- und Arbeitsbereich harmonisch und gemütlich einrichten. Große Fenster sorgen für eine freundliche, lichtdurchflutete Atmosphäre.
Küche & Bad: Ein funktional gestalteter Küchenbereich bietet Platz für eine kompakte Küchenzeile. Das Badezimmer ist modern gefliest und zweckmäßig mit den gängigen Sanitäreinrichtungen ausgestattet.
Komfort im Alltag: Das Gebäude verfügt über einen Aufzug, sodass Sie Ihre Wohnung im 1. OG bequem und barrierearm – auch mit Einkäufen oder Gepäck – erreichen.

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Objekt-Nr
OM-506278
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Wohnung
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
375 € (zzgl. NK)
Heizkosten
50 €
Nebenkosten ohne Heizkosten
50 €

Einzelheiten

Zustand
gepflegt
Anzahl Etagen
4
Stockwerk
1. OG
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
1
Bodenbeläge
Laminat, Fliesen
Heizung
Zentralheizung
Baujahr
1960
Ausstattung
Aufzug, Duschbad, Barrierefrei
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Lage

Lagebeschreibung: Mittendrin und bestens vernetzt
Die Adresse Kuckelke 14 besticht durch ihre absolute Innenstadtlage. Hier wohnen Sie urban, pulsierend und gleichzeitig angenehm nah an allen wichtigen Anlaufstellen des täglichen Bedarfs.
Kultur & Freizeit vor der Haustür: Das weltberühmte Konzerthaus Dortmund sowie historische Sehenswürdigkeiten wie die St. Reinoldikirche befinden sich nur wenige Gehminuten entfernt. Auch Theater, Kinos und diverse kulturelle Angebote sind schnell erreicht.
Shopping & Gastronomie: Der berühmte Westenhellweg als eine der meistfrequentierten Einkaufsstraßen Deutschlands, zahlreiche Cafés, Restaurants und Bars liegen quasi direkt vor Ihrer Haustür. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Bäckereien, Apotheken) sind fußläufig erreichbar.
Perfekte Anbindung: Die Dortmunder Innenstadt bietet eine exzellente Verkehrsanbindung. Der Hauptbahnhof Dortmund sowie diverse U-Bahn- und Buslinien sind in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Auch mit dem Auto sind die B1 und die umliegenden Autobahnen schnell angebunden.
Fazit: Eine ideale Kombination aus urbanem Lebensgefühl, praktischer Infrastruktur und komfortablem Wohnen mit Aufzug. Perfekt für alle, die das Leben in der City lieben!

Lage-Check

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Energie

Energieeffizienzklasse
F
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Wesentlicher Energieträger
Fernwärme
Endenergiebedarf
175,00 kWh/(m²a)

Sonstiges

Alle Angaben in diesem Inserat/Exposé wurden mit der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen und Auskünfte erstellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen keine Gewähr, Haftung oder Garantie übernommen werden. Sämtliche grafischen Darstellungen, Grundrisse, Maßangaben und Ausstattungsbeschreibungen dienen ausschließlich der Illustration und sind rechtlich unverbindlich; Abweichungen von der tatsächlichen Beschaffenheit sind möglich. Änderungen, Zwischenvermietung sowie Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. Maßgeblich für das Mietverhältnis ist ausschließlich der zwischen den Parteien schriftlich zu schließende Mietvertrag; nur dessen Regelungen begründen und bestimmen die vertragliche Beschaffenheit der Wohnung. Interessenten wird empfohlen, alle für sie wesentlichen Informationen im Rahmen der Besichtigung eigenständig zu überprüfen und etwaige Rückfragen zu stellen. Dieser Hinweis dient der Transparenz und berührt nicht die gesetzliche Haftung für vorsätzlich unrichtige oder arglistig verschwiegene Umstände.

Transparenzhinweis zur Mietpreisbildung und vorvertragliche Auskunft nach §§ 556e, 556f, 556g BGB:

Nach Auffassung des Vermieters erfüllt die hier angebotene Wohnung die Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme von der Mietpreisbremse gemäß § 556f Satz 2 BGB (erste Vermietung nach umfassender Modernisierung). Die Wohnung wurde bzw. wird umfassend modernisiert und in mehreren wesentlichen Bereichen (insbesondere Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster, Böden und energetische Eigenschaften) auf einen hochwertigen, neubauähnlichen Standard gebracht. Die Einordnung als „umfassende Modernisierung“ beruht auf den derzeit vorliegenden technischen Unterlagen und Kostennachweisen; eine abweichende rechtliche Bewertung durch Gerichte bleibt im Einzelfall möglich. Hilfsweise orientiert sich die geforderte Miethöhe zusätzlich an der Vormiete im Sinne des § 556e Abs. 1 BGB. Maßgeblich ist die zuletzt vereinbarte Nettokaltmiete des vorherigen Mietverhältnisses, die ein Jahr vor dessen Beendigung geschuldet war; nach derzeitiger Einschätzung wird diese Vormiete nicht überschritten. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die frühere Vormiete den gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse nicht entsprach, wird eine gesetzeskonforme Anpassung der Miethöhe vorgenommen.

Die nach § 556g Abs. 1a BGB erforderliche vorvertragliche Auskunft zu den für die Miethöhe maßgeblichen Ausnahmetatbeständen (insbesondere Vormiete sowie erste Vermietung nach umfassender Modernisierung) wird dem Mietinteressenten vor Abgabe seiner Vertragserklärung unaufgefordert in Textform erteilt; sie enthält insbesondere die Mitteilung, dass es sich – nach derzeitiger Einschätzung – um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung handelt und nennt die zuletzt geschuldete Vormiete.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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