Mehrwertsteuer-Senkung auf 16%

Der Bundestag hat am 29.06.2020 beschlossen, die Mehrwertsteuer vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% zu senken. Ob Unternehmen die Steuersenkung an ihre Kunden weitergeben, ist ihnen überlassen. Wir zeigen Verantwortung und geben die Mehrwertsteuersenkung an unsere Kunden weiter - und gehen noch darüber hinaus.

Ab sofort erhalten Sie auf alle Buchungen, auf die der neue Steuersatz von 16% angewandt wird, einen Rabatt in Höhe von 3%.

Den Rabatt erhalten Sie "an der Kasse", d.h. in den auf unserer Seite aufgeführten Preisen ist der Rabatt noch nicht berücksichtigt.

Auf was erhalte ich den Rabatt?

Den Rabatt erhalten Sie automatisch auf alle Leistungen, die zwischen Juli und Dezember 2020 erbracht werden. Dies betrifft unsere Immobilieninserate, Premium-Platzierungen, Grundrisse, Virtuelle Besichtigungen, Verkaufsschilder usw.


Wieso Rabatt vs. Mehrwertsteuersenkung?

Durch die Mehrwertsteuersenkung sinkt der Brutto-Preis, den Sie als Kunde zahlen. Eine Verkaufsanzeige auf allen großen Portalen kostet dadurch nicht mehr 249€ brutto, sondern 242,723€. Damit wir keine solch krummen Preise auf unseren Preislisten ausweisen müssen haben wir uns dazu entschlossen, einen pauschalen Rabatt von 3% "an der Kasse" zu gewähren.


Wieso 3%? Von 19% auf 16% sind doch nur 2,5%?

Das ist korrekt, die Ersparnis durch die Mehrwertsteuer liegt in der Tat nur bei (1 - 1,16 / 1,19) = 2,52%. Im Sinne unserer Kunden haben wir uns jedoch entschlossen draufzuzahlen und den Rabatt "rund" zu machen.


Mist! Ich habe Ende Juni bestellt, habe ich Pech gehabt?

Nein, das haben Sie vermutlich nicht. Die gesenkte Mehrwertsteuer gilt für alle Leistungen, die zwischen Juli und Dezember 2020 erbracht werden. Unsere Immobilieninserate sind steuerlich "sonstige Leistungen", bei denen als Leistungsdatum die vollständige Erbringung der Dienstleistung maßgeblich ist (auf Deutsch: das Ende der gebuchten Laufzeit). Sollte dies auf Ihre Buchung zutreffen so erhalten Sie demnächst von uns eine entsprechende Gutschrift, die entweder mit zukünftigen Buchungen verrechnet oder Ihnen ausgezahlt werden kann.
Relevant für die Besteuerung einer Dauer- bzw. Teilleistung ist das Ende des auf der Rechnung ausgewiesenen Abrechnungszeitraumes (vgl. Umsatzsteuer-Anwendungserlass – UstAE A 13.1 Abs. 3)

Jetzt Inserat erstellen

ImmoScout24 Immowelt
Kleinanzeigen immonet
Immobilo Immobilien.de Wohnglück
Nestoria TraumImmo Wohnung-Jetzt
Trovit Immo Suchmaschine RegionalImmobilien24
ImmoExperten.de Wunschimmo
Vermietung ab 49€
Verkauf ab 129€