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- **Ihr Traum vom Eigenheim beginnt hier – ca. 500 m² Baugrundstück in Untermeitingen!**
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**Ihr Traum vom Eigenheim beginnt hier – ca. 500 m² Baugrundstück in Untermeitingen!**
Bayernstr. 20, 86836 Untermeitingen (Lagerlechfeld) – BayernVerwirklichen Sie Ihren Wohntraum in gewachsener Wohnlage: Das neu entstehende Grundstück bietet attraktive Möglichkeiten für ein modernes Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen, Garage und sonnigem Südwestgarten.
**Besonders interessant:** Die Grundstücksvermessung läuft bereits. Eine grundsätzlich positive telefonische Rückmeldung der Gemeinde zur geplanten Bebauung liegt nach Eigentümerangaben vor.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
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Objekt-Nr
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OM-504300
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Wohnen
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Kaufpreis & Nebenkosten
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Kaufpreis
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229.000 €
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Kaufnebenkosten
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ca. 11.367 €
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Gesamtkosten
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ca. 240.367 €
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Einzelheiten
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Erschließungszustand
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Unerschlossen
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Lage-Check
Sonstiges
*** Bebaubarkeit und Grundstücksteilung
Das angebotene Baugrundstück mit einer geplanten Größe von ca. 500 m² entsteht durch die Teilung eines bestehenden Grundstücks. Die amtliche Vermessung befindet sich derzeit in Vorbereitung bzw. Durchführung.
Nach Eigentümerangaben wurde die geplante Wohnbebauung bereits telefonisch mit der Gemeinde Untermeitingen besprochen. Hierbei wurde eine grundsätzlich positive Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit mitgeteilt.
Als unverbindliches Bebauungsbeispiel ist ein Einfamilienhaus mit ca. 130 m² Wohnfläche, Erdgeschoss und Obergeschoss als Vollgeschosse, ohne Keller sowie mit Garage und zusätzlichem Stellplatz vorgesehen.
Die dargestellte Bebauung ist ein Planungsbeispiel und stellt keine bereits erteilte Baugenehmigung dar. Die konkrete Zulässigkeit, Gebäudestellung und Erschließung sind im Rahmen der baurechtlichen Prüfung mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Die endgültige Grundstücksgröße ergibt sich aus der amtlichen Vermessung.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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