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**Ihr Traum vom Eigenheim beginnt hier – ca. 500 m² Baugrundstück in Untermeitingen!**

Bayernstr. 20, 86836 Untermeitingen (Lagerlechfeld) – Bayern
229.000 €
500 m²
Grundstücksfläche
Privatangebot
Grundstück
Wohnen

Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum in gewachsener Wohnlage: Das neu entstehende Grundstück bietet attraktive Möglichkeiten für ein modernes Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen, Garage und sonnigem Südwestgarten.

**Besonders interessant:** Die Grundstücksvermessung läuft bereits. Eine grundsätzlich positive telefonische Rückmeldung der Gemeinde zur geplanten Bebauung liegt nach Eigentümerangaben vor.

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Objekt-Nr
OM-504300
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Kaufpreis & Nebenkosten

Kaufpreis
229.000 €
Kaufnebenkosten
ca. 11.367 €
Gesamtkosten
ca. 240.367 €

Einzelheiten

Erschließungszustand
Unerschlossen
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Lage

Lage-Check

Sport
750m
Einkaufen
250m
Kinderfreundlich
750m
Natur
1.1km
Gesundheit
1.6km
Kultur
2.1km
Gastronomie
700m
Nachtleben
700m
ÖPNV
750m

PDF

Sonstiges

*** Bebaubarkeit und Grundstücksteilung

Das angebotene Baugrundstück mit einer geplanten Größe von ca. 500 m² entsteht durch die Teilung eines bestehenden Grundstücks. Die amtliche Vermessung befindet sich derzeit in Vorbereitung bzw. Durchführung.

Nach Eigentümerangaben wurde die geplante Wohnbebauung bereits telefonisch mit der Gemeinde Untermeitingen besprochen. Hierbei wurde eine grundsätzlich positive Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit mitgeteilt.

Als unverbindliches Bebauungsbeispiel ist ein Einfamilienhaus mit ca. 130 m² Wohnfläche, Erdgeschoss und Obergeschoss als Vollgeschosse, ohne Keller sowie mit Garage und zusätzlichem Stellplatz vorgesehen.

Die dargestellte Bebauung ist ein Planungsbeispiel und stellt keine bereits erteilte Baugenehmigung dar. Die konkrete Zulässigkeit, Gebäudestellung und Erschließung sind im Rahmen der baurechtlichen Prüfung mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

Die endgültige Grundstücksgröße ergibt sich aus der amtlichen Vermessung.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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Angebot von: Carina Lindner