ohne-makler

Helle 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in Köln Neustadt-Nord Agnesviertel

50670 Köln (Innenstadt) – Nordrhein-Westfalen
1.000 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
2
Zimmer
61 m²
Wohnfläche
Privatangebot
Wohnung

• Gepflegte Wohnanlage
• Helle Etagenwohnung mit Blick in die vorgelagerte Grünanlage mit schönem Baumbestand
• Großzügige Raumaufteilung
• Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon
• Große, deckenhohe Schallschutzfenster
• Separates Lüftungssystem
• Aufzug
• Die Wohnung ist stufenlos erreichbar.
• Separater Abstellraum (5 m²) im Keller
• Fahrradkeller und Trockenraum im Keller

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Objekt-Nr
OM-501874
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Wohnung
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
1.000 € (zzgl. NK)
Summe Nebenkosten/Heizkosten
200 €
Mietsicherheit
3.000 €

Einzelheiten

Zustand
renoviert
Anzahl Etagen
5
Stockwerk
3. OG
Nutzfläche
5 m²
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
1
Bodenbeläge
Laminat, Fliesen
Heizung
Zentralheizung
Baujahr
1991
Ausstattung
Balkon, Keller, Aufzug

Angaben zur Ausstattung

• Laminatböden in allen Wohnräumen
• Wannenbad mit Einbauschrank
• Aufstellmöglichkeit für Waschmaschine und Trockner im Bad
• Diele mit großem Einbauschrank
• Video-Türsprechanlage

Lage

• Neustadt-Nord, Agnesviertel, Neusser Straße, Ecke Innere Kanalstraße
• Belebte Lage mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten und sehr guter Infrastruktur
• Gute Verkehrsanbindung: U-Bahn Station Lohsestraße (Linien 12 und 15) ca. 100m, Köln Hbf. ca. 1500m
• Naheliegende Parks und Grünanlagen, Sport- und Freizeitangebote.

Lage-Check

Einkaufen
Gastronomie
Sport
Kultur
Nachtleben
Gesundheit
Kinderfreundlich
Natur
ÖPNV

Energie

Endenergieverbrauch
113,10 kWh/(m²a)
Energieeffizienzklasse
D
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Wesentlicher Energieträger
Gas

PDF

Sonstiges

Die Wohnung eignet sich ideal für eine Einzelperson.
Die Wohnung wird als Nichtraucherwohnung vermietet.
Anfragen für einen Besichtigungstermin werden erbeten mit einer vollständigen Selbstauskunft.
Eine aktuelle Schufa-Auskunft und die Vorlage entsprechender Gehalts- bzw. Einkommensnachweise sind Voraussetzungen für den Abschluss eines Mietvertrages.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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Angebot von: Norbert Klein